…die wiedergegebenen Gesetzesbestimmungen klar gestellt, dass der Gesetzgeber ein rechtstaatliches Verfahren für eine Freischeinerteilung vorgesehen hat und, dass es in einem Nachversteuerungsverfahren überhaupt nicht auf Billigkeits- und/oder Zweckmäßigkeitserwägungen ankommt. Das Freischeinverfahren wird in Gang gesetzt durch einen Antrag der Partei, worin sie den Willen…
…begründet ihre Ansicht, dass das österreichische MinStG im Widerspruch zur Mineralölstrukturrichtlinie stehe damit, dass es hier zur Erlangung der Steuerbefreiung der Inanspruchnahme des Freischeinverfahrens bedürfe, welches geradezu das Gegenteil einer "einfachen Anwendung" einer Befreiung darstelle. Mit der von der Bf. angesprochenen Richtlinie wurden die Mitgliedstaaten…
…als Steuerbefreiungen oder Steuerermäßigungen ausgestaltet sein können. Bestimmte steuerliche Begünstigungen können zudem in Form einer nachträglichen Entlastung durch Erstattung, Vergütung oder Erlass der Verbrauchsteuern erfolgen. Das Freischeinverfahren als steuerliche Begünstigung: In § 4 AlkStG sind Fälle einer nationalen Steuerbefreiung angeführt, in denen Erzeugnisse von der Alkoholsteuer…
…Rede sein, da die gegenständliche Besteuerung dem vom Gesetzgeber gewolltem Ergebnis entspreche, weil Förmlichkeiten, die zu einer steuerfreien Verwendung im Rahmen des Freischeinverfahrens führen, nicht erfüllt worden seien. Man könne bei gegebener Sachlage aber auch den Grundsatz von Treu und Glauben nicht heranziehen, da das…
Beschwerdeentscheidung Der unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 1, Mag. Peter Maurer, in der Finanzstrafsache gegen Bf., vertreten durch Mag. Dr. Peter Farmer, Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungskanzlei, 6020 Innsbruck, Rennweg 25, über die Beschwerde des Beschuldigten vom 10. Dezember 2003…
Beschwerdeentscheidung Der unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 4, HR Dr. Doris Schitter, in der Finanzstrafsache gegen S.Sp., Vermögensberater, S., vertreten durch Ing. Mag. Klaus Helm, Rechtsanwalt, 4040 Linz, Schulstraße 12, über die Beschwerde des Bf. vom 9…