…des übermächtigen Interesses der Gesellschaft an Kindern nicht gesondert zu prüfen, sondern als gegeben vorauszusetzen. Für eine abschließende Beurteilung bedürfe es entsprechender Feststellungen über die Ursache der Fortpflanzungsunfähigkeit. Falls diese freiwillig herbeigeführt worden wäre, könne es nicht zu einer Berücksichtigung der In-Vitro-Fertilisationskosten als…
…Hinblick auf das öffentliche Interesse der Gesellschaft an Kindern Zwangsläufigkeit von vornherein zu unterstellen sei und die Kosten der In-Vitro-Fertilisation (sofern die Fortpflanzungsunfähigkeit nicht freiwillig herbeigeführt worden ist) als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen sind. Mit Eingabe vom 10.8.2011 zog der Bw…
…Aufwendungen für eine In-Vitro-Fertilisation als außergewöhnliche Belastung zu übertragen. Im Hinblick auf das öffentliche Interesse der Gesellschaft an Kindern können demnach Kosten einer medizinisch indizierten In-Vitro-Fertilisation als außergewöhnliche Belastung Berücksichtigung finden, wenn die Fortpflanzungsunfähigkeit nicht freiwillig herbeigeführt wurde (vgl. Hofstätter/Reichel, …
…Aufwendungen für eine In-Vitro-Fertilisation als außergewöhnliche Belastung zu übertragen. Im Hinblick auf das öffentliche Interesse der Gesellschaft an Kindern können demnach Kosten einer medizinisch indizierten In-Vitro-Fertilisation als außergewöhnliche Belastung Berücksichtigung finden, wenn die Fortpflanzungsunfähigkeit nicht freiwillig herbeigeführt wurde (vgl. Hofstätter/Reichel, …
…In-vitro-FertilisationG nicht generell Platz greifen kann, da auch im Falle der In-vitro-Fertilisation die Kostenübernahme für Frauen über 40 ausgeschlossen und eine allfällige Berücksichtigung als außergewöhnliche Belastung von weiteren Faktoren (z.B. keine freiwillig herbeigeführte Fortpflanzungsunfähigkeit, homologe bzw. heterologe Befruchtung) abhängig ist. …