…38 UGB übertragen worden sind, kann es nicht mehr zu einer sachenrechtlich wirksamen Übertragung der "Außenstände" gemäß Punkt 4.5 des Vertrages kommen. Der Verkäufer als Zedent ist aufgrund des Forderungsüberganges nach § 38 UGB nicht mehr Inhaber der Forderung, weshalb er sie nicht noch einmal…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Exinger GmbH, Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, 1013 Wien, Renngasse 1/Freyung, gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 30. Juni 2003, ErfNr. betreffend Rechtsgebühr entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben…
…sodass keine Rechtsgeschäftsgebühren angefallen sind. a. Vorliegen eines gebührenfreien, gesetzlich angeordneten Forderungsübergangs Nach Maßgabe des § 38 UGB übernimmt ein Erwerber eines unter Lebenden erworbenen Unternehmens die zum Zeitpunkt des Unternehmensübergangs bestehenden unternehmensbezogenen, nicht höchstpersönlichen Rechtsverhältnisse des Veräußerers mit den bis dahin entstandenen Rechten und Verbindlichkeiten…