Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Josef Schaufler, vom 14. Juli 2005 gegen den Bescheid des Finanzamtes Landeck Reutte vom 8. Juli 2005 betreffend Einkommensteuer für das Jahr 2000 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird…
…der Verbesserung bestehender Verfahren. Damit entsprechen diese Tätigkeiten genau den Anforderungen der VO, Anhang I, Punkt A, letzter Absatz, 1. Satz. Die von der Betriebsprüfung angeführten Beschäftigungen wie Erwerb und Anpassung von Produktionsmitteln, Produktionsverfahren (ohne Verbesserung, Anmerkung [Bw]) und Qualitätskontrolle, usw. fallen tatsächlich nicht unter…
…Nach Auskunft von Dr. Quantschnigg können auch Vertragshändler, die ihre Gewinne nach § 4 Abs. 1 EStG ermitteln, die Investitionskostenzuschüsse von M. Austria abgrenzen. Nur die Auflösung der passiven Rechnungsabgrenzung ist steuerwirksam. Da die von Ihnen geplante Investitionsunterstützung eine Vielzahl von Händlern betrifft, die über das…
… 4 Abs. 1 EStG letzter Satz sinngemäß gilt und meines Erachtens auch bei Überschreiten des Gesamtentgeltes das Entgelt und Wertminderung und Nutzungsanteil zu trennen ist (siehe auch ESt-Richtlinien RZ 4245). Jedenfalls wurden einmalige Bodenentschädigungen für Aufgrabungen und Flurschäden von 60.000,00 S ausgewiesen…
…sei ein Anteil für Grund und Boden in Höhe von 30% ausgeschieden worden. Für die Berechnung des Zinsaufwandes seien die Nettoanschaffungskosten in Höhe von € 163.574,06 in Ansatz gebracht worden. Davon sei ein fixer Zinssatz in Höhe von 2,35% für den gesamtenPrognosezeitraum…
…gewährte Förderung für eine Investition sei steuerlich als Anschaffungskostenminderung zu berücksichtigen. Grundlage hiefür sei § 6 Z 10 EStG. Die Subvention werde als Passivpost ausgewiesen und analog auf die Nutzungsdauer der angeschafften Wirtschaftsgüter verteilt aufgelöst. Die Betriebsprüfung hat den Zuschuss des Landes Vorarlberg in Höhe von…
…Anm. UFS: Ein Mietvertrag betreffend den Garagen- Stellplatz lag nicht in den Akten). Mietenpool Zum Ausgleich von Leerstehungen hätten die Vermieter (Bw) einen monatlichen Pauschalbetrag in Höhe von € 0,45 pro m2 = € 15,29 an einen eigens geschaffenen Mietenpool zu entrichten. Im…
…netto € 280,51 zuzüglich Betriebskosten- Akonto von € 71,03 + USt vorgesehen. Bei einer Nutzfläche von 31,84 m2 entspreche dies einem Mietzins von € 11,71 pro m2. Für den Kfz-Stellplatz werde für das Jahr 2005 ein monatlicher Mietzins von netto €…
…Auflage, § 203, Tz. 12 (Gassner/Lahodny/Karner/Urtz) können Zuschüsse und ähnliche Zuwendungen Anschaffungskostenminderungen darstellen, wobei sie zum einen nicht rückzahlbar sein dürfen (wie o. a. ist dieser Sachverhalt hier gegeben) und sie geleistet werden mit der Zielsetzung, die Anschaffung eines Gegenstandes zu fördern (wie…
…eine Finanzierung des Wohnungskaufs mittels endfälligen, während der Laufzeit nicht rückzahlbaren Kredites und den Aufbau von zwei Tilgungsträgern zur Finanzierung der Kreditrückzahlung am Ende der Kreditlaufzeit vor. Der Kapitalaufbau des 1. Tilgungsträgers erfolge mittels Einmalerlag aus dem Vorsteuerguthaben und einer Eigenleistung zu Vertragsbeginn. Der 2…
…Eine Sondertilgung während der Kreditlaufzeit sei nicht vorgesehen. Außerdem berücksichtige die Prognoserechnung einen fixen jährlichen Zinsertrag aus dem Tilgungsträger in Höhe von € 1.020,00 ertragwirksam. Betriebskosten und sonstiger Aufwand würden nicht indexiert. Im Jänner 2006 sei die steuerliche Vertretung auf die nunmehrige Kanzlei…
…erst im Laufe des Jahres 2006 vollständig vor; angesichts des Umstandes, dass die Umwidmung erst am 29.11.2006 angezeigt wurde (Irrtum der BP: nicht bei der MA 37 "beantragt", sondern pflichtgemäß an die Ärztekammer bloß gemeldet), ist das Vorliegen aller Zustimmungserklärungen wohl zu einem…
…Wechsel der steuerlichen Vertretung (nunmehr durch die Kanzlei Dr. Staribacher u. Dr. Obermayer WTH GmbH, 1030 Wien) gekommen. Alle bisherigen Prognoserechnungen, so die neue Vertretung, seien als gegenstandslos zu betrachten. Eine neue Prognoserechnung sei vorgelegt worden. Diese Prognoserechnung II sehe eine jährliche Indexsteigerung der Wohnungs…
…der Bilanzklarheit und -wahrheit der Vorzug gegeben werden (vgl. Egger - Samer, a.a.O., 173), auf die Höhe des durch das Rechnungswesen ermittelten Gewinnes des Unternehmens hat dies keinen Einfluss. Nach der im Steuerrecht zu beachtenden wirtschaftlichen Betrachtungsweise darf es für die Ermittlung der Steuerbemessungsgrundlage…
…wurden. Das Finanzamt ersuchte "um Stellungnahme hierzu bis zum 7.3.2003" und erklärte, bis dahin ergehe der Körperschaftsteuerbescheid 2001 einstweilen vorläufig gemäß § 200 (1) BAO. Gegen diesen Bescheid hat die Bw. Berufung erhoben und ersucht, die Körperschaftsteuer für das Jahr 2001 endgültig zu veranlagen…
…Blütenstraße 8, vom 21. Oktober 2004 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 6/7/15 vom 21. September 2004 betreffend Körperschaftsteuer 2001 und 2002, Festsetzung von Vorauszahlungen an Körperschaftsteuer 2004 sowie Kapitalertragsteuer 2001 und 2002 entschieden: Der Berufung betreffend Körperschaftsteuer 2001 wird teilweise Folge gegeben…
…von € 3.000.000,00 (freiwillige Gesellschafterleistung iSd § 2 Z. 4 KVG) erklärt wurde. Diese Abgabenerklärung wurde vom Finanzamt zu ErfNr.xxx.xxx/2007 erfasst. Mit weiteren Telefax vom 18. Juni 2007 übersandte die Marketing GmbH dem Finanzamt Kopien der Kontoauszüge Nr. 2, 5…
…Betriebsschulden verpfändet würden, notwendiges Betriebsvermögen darstellen würden. Wertpapiere würden sich bereits seit dem Jahre 2006 im Betriebsvermögen befinden und hätten auch zur Bedeckung des Kreditrahmens des Girokontos gedient. Die Firma E habe im Jahre 2006 über 10.000 € als Garantiebetrag gefordert, der bar erlegt…
…als Betriebsausgabe abzugsfähig seien. Die Zahlung dieser Honorare seien nicht nachgewiesen worden, es seien weder Bankbelege noch Übernahmebestätigungen von Barbeträgen vorgelegt worden. A30.10.2008 erhob die steuerliche Vertreterin "gegen den Einkommensteuerbescheid 2006 vom 30.09.08 das Rechtsmittel der Berufung (Vorlageantrag 2. Instanz, bzw…
…Fall über die Vorlage der Nachweise hinaus kein Leistungsaustausch vorliege, würde es sich eindeutig um einen echten nicht umsatzsteuerbaren Zuschuss handeln. Es werde daher beantragt die B. Förderung in Höhe von € 15.481,73, als echten, nicht umsatzsteuerbaren Zuschuss zu behandeln. Falls die Berufung…