…angeschlossenen Berechnungsblättern zu entnehmen. Diese bilden einen Bestandteil des Bescheidspruches. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin (Bw.) erzielte im Streitjahr ua. Einkünfte aus selbständiger Arbeit als Fitnesstrainerin bei verschiedenen Fitness-Studios sowie Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit als Lehrerin an einer Allgemein Bildenden Höheren Schule, wo sie die Fächer…
… 303 Abs. 4 BAO: Folgender Sachverhalt wird der Entscheidung zu Grunde gelegt: Die Bw. war in den Jahren 2004 bis 2006 als Fitnesstrainerin bei der FitnesscenterGmbH nichtselbständig beschäftigt, von welcher dem zuständigen Finanzamt auch Lohnzettel übermittelt wurden. Für die von ihr ebenfalls in den Räumlichkeiten…
…ganzheitliche Geschehen wirkt insgesamt nicht nur rein körperlich regenerierend, sondern löst Stress, mentale und psychische Spannungen und verhilft zu mehr Gelassenheit und Lebensfreude. Energy Dance® bietet damit nicht nur ein gesundheitssportlich optimales Fitnesstraining, sondern ein ganzheitliches Bewegungserlebnis für Körper, Geist und Seele." Energy Dance Kurse…
…worden. Gegen diesen Bescheid brachte die Bw. am 31.12.2009 einen Vorlageantrag ein und ersuchte um Berücksichtigung eines Notebooks, da sie dieses für ihre Aerobicstunden und als Fitnesstrainerin bei ihrer selbständigen Arbeit verwende. Beigelegt war eine Kopie der Rechnung vom XMarkt, demgemäß die Bw…
…die Berufungswerberin in den Jahren 2004, 2005, 2006 und 2007 als Fitnesstrainerin tätig gewesen sei und für diese Tätigkeit eine Entlohnung erhalten hätte, die nicht der Einkommensteuer unterworfen worden wäre. Das Finanzamt sei angesichts des vorliegenden Sachverhaltes davon ausgegangen, dass die Berufungswerberin die strittigen Zahlungen…
…dass die Berufungswerberin in den Jahren 2003, 2004, und 2005 als Fitnesstrainerin tätig gewesen sei und für diese Tätigkeit eine Entlohnung erhalten hätte, die nicht der Einkommensteuer unterworfen worden wäre. Das Finanzamt sei angesichts des vorliegenden Sachverhaltes davon ausgegangen, dass die Berufungswerberin die strittigen Zahlungen…
…die Berufungswerberin in den Jahren 2004, 2005, 2006 und 2007 als Fitnesstrainerin tätig gewesen sei und für diese Tätigkeit eine Entlohnung erhalten hätte, die nicht der Einkommensteuer unterworfen worden wäre. Das Finanzamt sei angesichts des vorliegenden Sachverhaltes davon ausgegangen, dass die Berufungswerberin die strittigen Zahlungen…
…S***** erfolgreich war. Ferner steht fest, dass C**** B***** im Bereich "Sport" berufstätig sein möchte und bereits während ihrer weiteren Ausbildung Einkünfte als Fitnesstrainerin und Snowboard-Ausbildnerin erzielt. Das "Sportgymnasium" (Realgymnasium unter besonderer Berücksichtigung der sportlichen Ausbildung) St. Pölten schließt wie jedes Realgymnasium mit der…
…für diese Ausbildung. Allerdings arbeite ich natürlich eng im Team zusammen mit Mag. L, die an der Schule Turnlehrerin ist und ebenfalls eine Zusatzausbildung zur Fitnesstrainerin gemacht hat, allerdings an einer anderen Organisation. Zu ihrer Anfrage, ob ich als Bildungsberater eingesetzt werde. Ich hatte im…
…nicht erkennen, warum die Ausbildung einer ausschließlich (und aufgrund der Höhe der Einkünfte wohl auch ganztägig) als Fitnesstrainerin arbeitenden Steuerpflichtigen zu einer zertifizierten C Trainer Ausbildnerin im allgemeinen Interesse dieser Trainerin und somit in der Neigung oder Lebensführung dieser Trainerin begründet sein sollte. Eine derartige…