Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der GmbH, W., vertreten durch W.S., gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 25. Februar 2008 betreffend Rechtsgebühr entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben und der Bescheid gemäß § 289 Abs. 2…
Im Vorlageantrag bringt die Bw. vor, dass die von ihr besuchten Kurse nicht ausschließlich persönlichkeitsbildende Maßnahmen zum Inhalt gehabt hätten, sondern die NLP-Practitioner Ausbildung der notwendige erste Teil der Ausbildung zum Lebens- und Sozialberater und Trainer in der Erwachsenenbildung gewesen sei. Wie oben bereits…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Z**** P****, nnnn A-Ort, U-Gasse 8, vertreten durch StG-GmbH, gegen die Bescheide des Finanzamtes XY betreffend Umsatz- und Einkommensteuer für die Jahre 2006 bis 2008 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Die…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des A B, inC, vertreten durch Mag. Ursula Zimmerl, 1180 Wien, Sternwartestraße 82, gegen den Bescheid gemäß § 201 BAO des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 1. Oktober 2001, ErfNr. xxx, StNr. yyy betreffend Rechtsgebühr bzw…
…GmbH & Co KG stammen. Von diesem Betrag wäre die Mindestkörperschaftsteuer für das Jahr 2001 in Höhe von S 24.080,-- in Abzug zu bringen. Für die ordnungsgemäße Liquidation des Unternehmens wären für Notarkosten und Firmenbuchkosten ca. S 15.000,- zu veranschlagen, sodass ein freier Restbetrag…
…mit der Verschmelzung zusammenhängenden Kosten, wie Rechtsanwalts-, Notars-, Wirtschaftstreuhand- und Firmenbuchkosten oder verschmelzungsveranlasste Gebühren oder Verkehrssteuern in sinngemäßer Anwendung des § 11 Abs. 1 Z1 KStG sofort abzugsfähige Aufwendungen darstellen. Diese zur Verschmelzung getroffene Aussage ist sinngemäß auch auf Einbringungen anzuwenden, da auch hier eine Körperschaft…
…mit der Verschmelzung zusammenhängenden Kosten, wie Rechtsanwalts-, Notars-, Wirtschaftstreuhand- und Firmenbuchkosten oder verschmelzungsveranlasste Gebühren oder Verkehrssteuern in sinngemäßer Anwendung des § 11 Abs. 1 Z1 KStG sofort abzugsfähige Aufwendungen darstellen. Diese zur Verschmelzung getroffene Aussage ist sinngemäß auch auf Einbringungen anzuwenden, da auch hier eine Körperschaft…
"Ein Nachteil von Unternehmensakquisitionen nach dem Anteilserwerb/Verschmelzung- Modell nach dem UmgrStG gegenüber dem Unternehmenserwerb durch Einzelrechtsnachfolge besteht darin, dass die Buchwertfortführung der Gewinnung höherer steuerrechtlicher Abschreibungsgrundlagen durch Aufwertung der übergehenden Wirtschaftsgüter und durch Ansatz eines Firmenwertes entgegensteht. Diese Nachteile soll § 3 Abs. 2 Z…
Dem Gesetz ist kein Anhaltspunkt dafür zu entnehmen ist, dass Gebührenverkürzungen, die einer juristischen Person zuzurechnen sind, allgemein anders zu behandeln sind als von natürlichen Personen begangene (VwGH je vom 24.6.1991, 90/15/0057 und 90/15/0058). Von einem Geschäftsführer einer österreichischen…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Mag. Albert Ferk, 8010 Graz, Hans-Sachs-Gasse 14/III, vom 7. Februar 2006 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 2. Februar 2006 betreffend Einkommensteuer 2004 entschieden: Der Berufung wird…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vom 12. August 2002 gegen den vorläufigen Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 9. Juli 2002 betreffend Rechtsgebühr entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wie folgt abgeändert…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch die Vorsitzende Mag. Eva Woracsek und die weiteren Mitglieder Mag. Margit Mayr, Michael Fiala und Dr. Harald Sippl über die Berufungen des Bw., vertreten durch Stb., gegen die Bescheide des FA, vertreten durch M., betreffend Einkommensteuer für die Jahre…
Es wurden auch keine "technischen und logistischen Unterlagen" vorgelegt, obwohl davon im Vertragstext die Rede ist. Tatsache ist, dass seitens der Bw. zum Vertragsgegenstand stets nur verbale Erklärungen abgegeben und keinerlei Unterlagen zum Nachweis der behaupteten Überlassung von Rechten durch die K. GmbH beigebracht wurden…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der Bw , Adr., vom 24. Juli 2008 gegen die Bescheide des Finanzamtes Innsbruck vom 25. Juni 2008 betreffend Vorauszahlung an Körperschaftsteuer für die Jahre 2003 bis 2008 sowie vom 20. September 2008 gegen die Bescheide des Finanzamtes…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw, st.Vertretung, vom 15. Oktober 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes Salzburg-Land vom 14. September 2009, StNr/ErfNr, betreffend Gebühren entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Gebühr…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der X-GmbH, Adr, vertreten durch Steuerberater, gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 14. Juni 2010 betreffend Rechtsgebühr entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Seitens der Großbetriebsprüfungsabteilung wurde dem…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Berufungswerbers, vertreten durch Dippold Haas & Partner Steuerberatungs OEG, 8600 Bruck a.d. Mur, Kolomann Wallisch Platz 23/II, vom 18. November 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes Bruck Leoben Mürzzuschlag vom 15. Oktober 2008 betreffend Einkommensteuer…
BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der BW, vertreten durch Dr. Erich Zeppezauer, gegen den Bescheid des Finanzamtes Salzburg-Land betreffend die einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften für 1998 entschieden: Der Bescheid über die einheitliche und gesonderte Feststellung der Einkünfte aus Gewerbebetrieb für…
Ein Gesellschafterzuschuss und ein Verzicht des Gesellschafters auf Zinsen für die vorübergehende Nutzung von Kapital stellen unterschiedliche Sachverhalte dar, die jeweils selbständig - mit gesonderten Kapitalverkehrsteuerbescheiden - der Gesellschaftsteuer zu unterziehen sind (siehe dazu BFH 28.6.1989, I R 25/88, BStBl. 1989 II S. 982…
Z.B. Tätigkeiten in den Bereichen, welche von der Berufungswerberin in der Kanzlei des bisherigen Arbeitgebers ausgeführt wurden, würden zu keiner Anerkennung führen, da hier keine unmittelbare Anwendung gegeben ist. Die Berufungswerberin stellte in Aussicht, dass sie spätestens im Herbst 2008 das Gewerbe anmelden werde…