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UFSI FSRV/0022-I/09Erledigung einer zum 1. Jänner 2011 anhängigen Beschwerde gegen einen Einleitungsbescheid
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)17.01.2011

…die Beschwerde des Beschuldigten vom 1. September 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck als Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 21. Juli 2009, StrNr. X, über die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens gemäß § 83 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) zu Recht erkannt: 1. Der Beschwerde wird teilweise und…

UFSW FSRV/0160-W/10Freie Beweiswürdigung - Ausstellung von Scheinrechnungen und Steuerschuld kraft Rechnungslegung gemäß § 11 Abs. 14 UStG bestritten.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)13.09.2011Teil 2/2

…FinStrG in Verbindung mit § 265 Abs. 1p FinStrG in der Fassung der Finanzstrafgesetz-Novelle 2010, BGBl I 104/2010, war aus Anlass der Berufung der Kostenausspruch des erstinstanzlichen Erkenntnisses auf € 500,00 (statt bisher € 363,00) zu erhöhen. Die Bemessung der Kosten des…

UFSW FSRV/0095-W/10Strafhöhe mit dem Verweis auf die eingeschränkte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und die finanzstrafbehördliche Unbescholtenheit des Beschuldigten angefochten.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)11.01.2011

…FinStrG in Verbindung mit § 265 Abs. 1p FinStrG in der Fassung der Finanzstrafgesetz-Novelle 2010, BGBl I 104/2010, war aus Anlass der Berufung der Kostenausspruch des erstinstanzlichen Erkenntnisses auf € 500,00 (statt bisher € 363,00) zu erhöhen. Die Bemessung der Kosten des…

UFSW FSRV/0169-W/10Strafhöhe und Höhe der Verbandsgeldbuße mit dem Hinweis auf die äußerst eingeschränkte wirtschaftliche Situation des Beschuldigten und des belangten Verbandes angefochten.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)13.04.2011

…FinStrG in Verbindung mit § 265 Abs. 1p FinStrG in der Fassung der Finanzstrafgesetz-Novelle 2010, BGBl I 104/2010, war aus Anlass der Berufung der Kostenausspruch des erstinstanzlichen Erkenntnisses auf jeweils € 500,00 (statt bisher € 363,00) zu erhöhen. Die Bemessung der Kosten…

UFSW FSRV/0120-W/10Höhe der Geldstrafe und der Verbandsgeldbuße mit dem Verweis auf die volle Schadensgutmachung und die Besserung des steuerlichen Verhaltens angefochten.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)15.03.2011

…lit. a FinStrG in Verbindung mit § 265 Abs. 1p FinStrG in der Fassung der Finanzstrafgesetz-Novelle 2010, BGBl I 104/2010, war aus Anlass der Berufung der den Bw. betreffende Kostenausspruch des erstinstanzlichen Erkenntnisses auf € 400,00 (statt bisher € 363,00) zu erhöhen…

UFSW FSRV/0082-W/10Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 1 FinStrG - Einwendungen sowohl zur objektiven als auch zur subjektiven Tatseite nachdem sämtliche Feststellungen einer Außenprüfung der erstinstanzlichen Bestrafung zugrunde gelegt wurden. Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG - Höhe der geschätzten Verkürzungsbeträge an Umsatzsteuervorauszahlungen angefochten.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)11.01.2011Teil 1/2

…tretende Ersatzfreiheitsstrafe in der Dauer von 15 Tagen verhängt. Gemäß § 185 Abs. 1 lit. a FinStrG (in der Fassung der Finanzstrafgesetz-Novelle 2010, BGBl. I Nr. 104/2010) hat der Bw. die Kosten des Finanzstrafverfahrens in Höhe von € 500,00 zu ersetzen. Gemäß §§ 136…

UFSW FSRV/0006-W/13Höhe der Strafe. Zusatzstrafe gemäß § 21 Abs. 3 FinStrG. Verhandlung in Abwesenheit des Beschuldigten.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)09.04.2013

…FinStrG in Verbindung mit § 265 Abs. 1p FinStrG in der Fassung der Finanzstrafgesetz-Novelle 2010, BGBl I 104/2010, war aus Anlass der Berufung der Kostenausspruch des erstinstanzlichen Erkenntnisses auf € 500,00 (statt bisher € 363,00) zu erhöhen. Die Bemessung der Kosten des…

UFSW FSRV/0025-W/11Subjektive Tatseite der angeschuldigten fahrlässigen Abgabenverkürzung gemäß § 34 Abs. 1 FinStrG mit Einwand, nur formeller Geschäftsführer (am Papier) gewesen zu sein und mangelnde Deutschkenntnisse gehabt zu haben, in Abrede gestellt.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)14.02.2012

…FinStrG in Verbindung mit § 265 Abs. 1p FinStrG in der Fassung der Finanzstrafgesetz-Novelle 2010, BGBl I 104/2010, war aus Anlass der Berufung der Kostenausspruch des erstinstanzlichen Erkenntnisses auf € 500,00 (statt bisher € 363,00) zu erhöhen. Die Bemessung der Kosten des…

UFSW FSRV/0027-W/11Unzurechnungsfähigkeit bzw. zumindest eingeschränktes Verschulden unter Hinweis auf eine ärztlich bestätigte Überforderung und auf einen psychischen Ausnahmezustand eingewendet.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)17.01.2012

…FinStrG in Verbindung mit § 265 Abs. 1p FinStrG in der Fassung der Finanzstrafgesetz-Novelle 2010, BGBl I 104/2010, war aus Anlass der Berufung der Kostenausspruch des erstinstanzlichen Erkenntnisses auf € 500,00 (statt bisher € 363,00) zu erhöhen. Die Bemessung der Kosten des…

UFSW FSRV/0007-W/11Rechtzeitigkeit der Selbstanzeige. Verfolgungshandlung wegen Verdachtes der Beteiligung an der Tat eines anderen Beschuldigten hat keine Sperrwirkung hinsichtlich einer Selbstanzeige, die eine andere Tat des Selbstanzeigers als unmittelbaren Täter betrifft. Vorliegen einer Tatentdeckung im Sinne des § 29 Abs. 3 lit. b FinStrG?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)11.10.2011

…FinStrG in Verbindung mit § 265 Abs. 1p FinStrG in der Fassung der Finanzstrafgesetz-Novelle 2010, BGBl I 104/2010, war aus Anlass der Berufung der Kostenausspruch des erstinstanzlichen Erkenntnisses auf € 500,00 (statt bisher € 363,00) zu erhöhen. Die Bemessung der Kosten des…

UFSW FSRV/0176-W/10Höhe der Geldstrafe und der Verbandsgeldbuße mit dem Argument der schlechten wirtschaftlichen Situation des Beschuldigten und der unverschuldeten wirtschaftlichen Notlage des Verbandes angefochten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)14.06.2011

… 265 Abs. 1p FinStrG in der Fassung der Finanzstrafgesetz-Novelle 2010, BGBl I 104/2010, war aus Anlass der Berufung der Kostenausspruch des erstinstanzlichen Erkenntnisses auf € 500,00 (statt bisher € 363,00) sowohl zu Lasten des Bw1 als auch des belangten Verbandes zu…

UFSW FSRV/0106-W/10Schätzung der zugrundeliegenden Abgabenschuldigkeiten aufgrund von nur für Teilzeiträume vorhandener Unterlagen. Höhe der strafbestimmenden Wertbeträge strittig.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)12.05.2011

…a FinStrG in Verbindung mit § 265 Abs. 1p FinStrG in der Fassung der Finanzstrafgesetz-Novelle 2010, BGBl I 104/2010, waren aus Anlass der Berufung die Kosten auf jeweils € 500,00 (statt bisher € 363,00) zu erhöhen. Die Bemessung der Kosten des Strafverfahrens…

UFSW FSRV/0096-W/10Schätzung der Besteuerungsgrundlagen gemäß § 184 BAO wegen nicht gedeckter Lebenshaltungskosten. Beweislastumkehr im Finanzstrafverfahren.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)12.05.2011

…FinStrG in Verbindung mit § 265 Abs. 1p FinStrG in der Fassung der Finanzstrafgesetz-Novelle 2010, BGBl I 104/2010, war aus Anlass der Berufung der Kostenausspruch des erstinstanzlichen Erkenntnisses auf € 400,00 (statt bisher € 280,00) zu erhöhen. Die Bemessung der Kosten des…

UFSW FSRV/0070-W/10Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG - eine nach Vollendung der Abgabenhinterziehung verbuchte Umsatzsteuergutschrift für einen anderen Zeitraum kommt dem Beschuldigten lediglich als Milderungsgrund der Schadensgutmachung zu Gute und ändert nichts an der Höhe der objektiv bewirkten Verkürzung der Umsatzsteuervorauszahlung.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)15.03.2011

…FinStrG in Verbindung mit § 265 Abs. 1p FinStrG in der Fassung der Finanzstrafgesetz-Novelle 2010, BGBl I 104/2010, war aus Anlass der Berufung der Kostenausspruch des erstinstanzlichen Erkenntnisses auf € 500,00 (statt bisher € 363,00) zu erhöhen. Die Bemessung der Kosten des…

UFSW FSRV/0093-W/10Zuständigkeit für die steuerlichen Belangen mit der Behauptung, gewerberechtlicher Geschäftsführer gewesen zu sein, bestritten. Abgrenzung zwischen Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 2 lit a FinStrG und Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 49 Abs. 1 lit .a FinStrG.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)15.02.2011

…FinStrG in Verbindung mit § 265 Abs. 1p FinStrG in der Fassung der Finanzstrafgesetz-Novelle 2010, BGBl I 104/2010, war aus Anlass der Berufung der Kostenausspruch des erstinstanzlichen Erkenntnisses auf € 400,00 (statt bisher € 363,00) zu erhöhen. Die Bemessung der Kosten des…

UFSW FSRV/0082-W/10Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 1 FinStrG - Einwendungen sowohl zur objektiven als auch zur subjektiven Tatseite nachdem sämtliche Feststellungen einer Außenprüfung der erstinstanzlichen Bestrafung zugrunde gelegt wurden. Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG - Höhe der geschätzten Verkürzungsbeträge an Umsatzsteuervorauszahlungen angefochten.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)11.01.2011Teil 2/2

…FinStrG in Verbindung mit § 265 Abs. 1p FinStrG in der Fassung der Finanzstrafgesetz-Novelle 2010, BGBl I 104/2010, war aus Anlass der Berufung der Kostenausspruch des erstinstanzlichen Erkenntnisses auf € 500,00 (statt bisher € 363,00) zu erhöhen. Die Bemessung der Kosten des…

UFSW FSRV/0029-W/13Beschwerde gegen einen Zurückweisungsbescheid betreffend Einleitung eines Finanzstrafverfahrens
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)21.08.2013

…wird. Gegen diesen Bescheid ist ein abgesondertes Rechtsmittel nicht zulässig. Mit dem angefochtenen Bescheid hat die Finanzstrafbehörde erster Instanz die Berufung gegen den Einleitungsbescheid zurückgewiesen, weil nach § 83 Abs. 2 letzter Satz FinStrG (in der Fassung der Finanzstrafgesetz-Novelle 2010, BGBl. I Nr. 104, in…

UFSW FSRV/0027-W/101. Verkürzung von Umsatzsteuer 2. Nichterfassung von Erlösen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Referent)02.05.2013

…Verbindung mit § 265 Abs. 1p FinStrG in der Fassung der Finanzstrafgesetz-Novelle 2010, BGBl I 104/2010, war aus Anlass der Berufung der Kostenausspruch des erstinstanzlichen Erkenntnisses auf € 400,00 (statt bisher € 363,00) zu Lasten des Bw zu erhöhen. Die Bemessung der…

UFSW FSRV/0026-W/11Schätzung aufgrund nachgewiesener Wareneinsatz- und Umsatzverkürzungen. Höhe der verkürzten Abgabenschuldigkeiten (des strafbestimmenden Wertbetrages) strittig. Absolute Verjährung der Strafbarkeit.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)13.12.2011

…FinStrG in Verbindung mit § 265 Abs. 1p FinStrG in der Fassung der Finanzstrafgesetz-Novelle 2010, BGBl I 104/2010, war aus Anlass der Berufung der Kostenausspruch des erstinstanzlichen Erkenntnisses auf € 500,00 (statt bisher € 363,00) zu erhöhen. Die Bemessung der Kosten des…

UFSW FSRV/0015-W/11Berufung des Amtsbeauftragten gegen die Strafhöhe. Der durch die Tat lukrierte Zinsgewinn als Untergrenze der Geldstrafe. Keine Feststellungen zur wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Beschuldigten im erstinstanzlichen Erkenntnis.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)11.10.2011

…FinStrG in Verbindung mit § 265 Abs. 1p FinStrG in der Fassung der Finanzstrafgesetz-Novelle 2010, BGBl I 104/2010, war aus Anlass der Berufung der Kostenausspruch des erstinstanzlichen Erkenntnisses auf € 500,00 (statt bisher € 363,00) zu erhöhen. Die Bemessung der Kosten des…