…Baukosteneigenmittel iHv ATS 242.275,-- seien in das Anlagevermögen aufgenommen und mit 5 % per anno abgeschrieben worden. Da es sich bei diesen Finanzierungsbeiträgen nicht um abnutzbares Anlagevermögen handle, seien die AfA Beträge iHv ATS 15.033,-- den jeweiligen Gewinnen des Prüfungszeitraumes wieder hinzuzurechnen. Im Jahr…
…Wohnnutzfläche, zu Wohnung I/13: der gekaufte Anteil pro Ehegatten beträgt 83/5808, der Barkaufpreis der Wohnung betrug € 14.187,40 und setzt sich folgendermaßen zusammen: bezahlter Finanzierungsbeitrag 12.503,96 (inkl. € 7.701,56 Rückzahlung BWSF-Darlehen am 17.12.1980) zuzüglich…
…Wohnnutzfläche, zu Wohnung I/13: der gekaufte Anteil pro Ehegatten beträgt 83/5808, der Barkaufpreis der Wohnung betrug € 14.187,40 und setzt sich folgendermaßen zusammen: bezahlter Finanzierungsbeitrag 12.503,96 (inkl. € 7.701,56 Rückzahlung BWSF-Darlehen am 17.12.1980) zuzüglich…
…Juni 2008 angeschlossen, nach welchem der Stand des Finanzierungsbetrages per Tag der Ausstellung dieses Schriftsatzes ca. € 79.000,-- beträgt. Mit Bescheid vom 19. Jänner 2009 wurde vom Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern Wien der Berufungswerberin für diesen Erwerbsvorgang die Erbschaftssteuer mit € 23.797…
…und der Autobahnbrücke abdeckt werden. Zur umsatzsteuerpflichtigen Verrechnung der Verkehrsbeiträge vertrat die Abgabenbehörde erster Instanz im angefochtenen Umsatzsteuerbescheid 2009 die Ansicht, dass diese Finanzierungsbeiträge nicht auf Basis eines umsatzsteuerrechtlich relevanten Leistungsaustausches zwischen der XGmbH und der Bw. geleistet worden wären und demnach nicht umsatzsteuerbar seien…
…in diesem Zusammenhang weiters, dass die Käuferin im Zug der Errichtung bzw. der erstmaligen Überlassung des gegenständlichen Reihenhauses einen Finanzierungsbeitrag (Grund- und Baukostenbeitrag) bezahlt hat, der aber unabhängig vom Kaufvertrag geleistet wurde und somit nicht als Gegenleistung anzusehen ist. V. 1. Die Käuferin nimmt weiters…
…in diesem Zusammenhang weiters, dass der Käufer im Zug der Errichtung bzw. der erstmaligen Überlassung des gegenständlichen Reihenhauses einen Finanzierungsbeitrag (Grund- und Baukostenbeitrag) bezahlt hat, der aber unabhängig vom Kaufvertrag geleistet wurde und somit nicht als Gegenleistung anzusehen ist. V. 1. Der Käufer nimmt weiters…
…in diesem Zusammenhang weiters, dass die Käufer im Zug der Errichtung bzw. der erstmaligen Überlassung des gegenständlichen Reihenhauses einen Finanzierungsbeitrag (Grund- und Baukostenbeitrag) bezahlt haben, der aber unabhängig vom Kaufvertrag geleistet wurde und somit nicht als Gegenleistung anzusehen ist. V. 1. Die Käufer nehmen weiters…
…in diesem Zusammenhang weiters, dass die Käufer im Zug der Errichtung bzw. der erstmaligen Überlassung des gegenständlichen Reihenhauses einen Finanzierungsbeitrag (Grund- und Baukostenbeitrag) bezahlt haben, der aber unabhängig vom Kaufvertrag geleistet wurde und somit nicht als Gegenleistung anzusehen ist. V. 1. Die Käufer nehmen weiters…
…in diesem Zusammenhang weiters, dass die Käuferin im Zug der Errichtung bzw. der erstmaligen Überlassung des gegenständlichen Reihenhauses einen Finanzierungsbeitrag (Grund- und Baukostenbeitrag) bezahlt hat, der aber unabhängig vom Kaufvertrag geleistet wurde und somit nicht als Gegenleistung anzusehen ist. V. 1. Die Käuferin nimmt weiters…
…in diesem Zusammenhang weiters, dass der Käufer im Zug der Errichtung bzw. der erstmaligen Überlassung des gegenständlichen Reihenhauses einen Finanzierungsbeitrag (Grund- und Baukostenbeitrag) bezahlt hat, der aber unabhängig vom Kaufvertrag geleistet wurde und somit nicht als Gegenleistung anzusehen ist. V. 1. Der Käufer nimmt weiters…
…in diesem Zusammenhang weiters, dass der Käufer im Zug der Errichtung bzw. der erstmaligen Überlassung des gegenständlichen Reihenhauses einen Finanzierungsbeitrag (Grund- und Baukostenbeitrag) bezahlt hat, der aber unabhängig vom Kaufvertrag geleistet wurde und somit nicht als Gegenleistung anzusehen ist. V. 1. Der Käufer nimmt weiters…
…in diesem Zusammenhang weiters, dass der Käufer im Zug der Errichtung bzw. der erstmaligen Überlassung des gegenständlichen Reihenhauses einen Finanzierungsbeitrag (Grund- und Baukostenbeitrag) bezahlt hat, der aber unabhängig vom Kaufvertrag geleistet wurde und somit nicht als Gegenleistung anzusehen ist. V. 1. Der Käufer nimmt weiters…
…in diesem Zusammenhang weiters, dass die Käufer im Zug der Errichtung bzw. der erstmaligen Überlassung des gegenständlichen Reihenhauses einen Finanzierungsbeitrag (Grund- und Baukostenbeitrag) bezahlt haben, der aber unabhängig vom Kaufvertrag geleistet wurde und somit nicht als Gegenleistung anzusehen ist. V. 1. Die Käufer nehmen weiters…
…in diesem Zusammenhang weiters, dass die Käufer im Zug der Errichtung bzw. der erstmaligen Überlassung des gegenständlichen Reihenhauses einen Finanzierungsbeitrag (Grund- und Baukostenbeitrag) bezahlt haben, der aber unabhängig vom Kaufvertrag geleistet wurde und somit nicht als Gegenleistung anzusehen ist. V. 1. Die Käufer nehmen weiters…
…dass die Käufer im Zug der Errichtung bzw. der erstmaligen Überlassung des gegenständlichen Reihenhauses einen Finanzierungsbeitrag (Grund- und Baukostenbeitrag) bezahlt haben, der aber unabhängig vom Kaufvertrag geleistet wurde und somit nicht als Gegenleistung anzusehen ist. VI. Die Übergabe und Übernahme des Kaufobjektes in den physischen…
…dass die Käufer im Zug der Errichtung bzw. der erstmaligen Überlassung des gegenständlichen Reihenhauses einen Finanzierungsbeitrag (Grund- und Baukostenbeitrag) bezahlt haben, der aber unabhängig vom Kaufvertrag geleistet wurde und somit nicht als Gegenleistung anzusehen ist. VI. Die Übergabe und Übernahme des Kaufobjektes in den physischen…
…in diesem Zusammenhang weiters, dass die Käufer im Zug der Errichtung bzw. der erstmaligen Überlassung des gegenständlichen Reihenhauses einen Finanzierungsbeitrag (Grund- und Baukostenbeitrag) bezahlt haben, der aber unabhängig vom Kaufvertrag geleistet wurde und somit nicht als Gegenleistung anzusehen ist. V. 1. Die Käufer nehmen weiters…
…in diesem Zusammenhang weiters, dass die Käufer im Zug der Errichtung bzw. der erstmaligen Überlassung des gegenständlichen Reihenhauses einen Finanzierungsbeitrag (Grund- und Baukostenbeitrag) bezahlt haben, der aber unabhängig vom Kaufvertrag geleistet wurde und somit nicht als Gegenleistung anzusehen ist. V. 1. Die Käufer nehmen weiters…
…in diesem Zusammenhang weiters, dass die Käuferin im Zug der Errichtung bzw. der erstmaligen Überlassung des gegenständlichen Reihenhauses einen Finanzierungsbeitrag (Grund- und Baukostenbeitrag) bezahlt hat, der aber unabhängig vom Kaufvertrag geleistet wurde und somit nicht als Gegenleistung anzusehen ist. V. 1. Die Käuferin nimmt weiters…