…1996, IR 160/94, wonach im Sinne der "eingeschränkten Filialtheorie" die Organgesellschaft und der Organträger zwar selbständige Gesellschaften bleiben, deren Betriebsergebnisse (Gewinn aus Gewerbebetrieb, Gewerbeertrag) in einer ersten Stufe eigenständig zu ermitteln und erst in einer zweiten Stufe beim Organträger zusammenzufassen und zu besteuern seien…
…1. 1996, IR 160/94, wonach im Sinne der "eingeschränkten Filialtheorie" die Organgesellschaft und der Organträger zwar selbständige Gesellschaften bleiben, deren Betriebsergebnisse (Gewinn aus Gewerbebetrieb, Gewerbeertrag) in einer ersten Stufe eigenständig zu ermitteln und erst in einer zweiten Stufe beim Organträger zusammenzufassen und zu besteuern…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Tante, geb. GebDat, AdresseT, vom 5. Dezember 2006 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 1/23, vom 9. November 2006 betreffend Rückforderung von Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträgen für das Kind FamNam VK für den Zeitraum vom 1…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., Angestellter, 2433 St. Margarethen am Moos, Straße, gegen den Bescheid des Finanzamtes Bruck Eisenstadt Oberwart, vertreten durch Amtsdirektorin Eva Mößner, betreffend Einkommensteuer 2002 nach am 15. Februar 2005 in 1030 Wien, Vordere Zollamtsstr. 7, durchgeführter…
Arbeitskraft ein (§ 5 des Vertrages) und arbeitet aktiv im Unternehmen mit. Die Kinder hingegen sind als stille Gesellschafter weder am Verlust beteiligt, haften nicht gegenüber Dritten und erhalten im Falle der Abschichtung die bis dahin geleistete Einlage zurück. Es kommt ihnen also keinerlei Risiko zu…