…vom 4. Mai 2011, GZ. 111, betreffend die Festsetzung einer Abgabenerhöhung entschieden: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid (Berufungsentscheidung) des Unabhängigen Finanzsenates vom 27. Dezember 2011, GZ. ZRV/0067-Z2L/11, wurden gegenüber dem Beschwerdeführer (Bf.) gemäß Art…
…vom 4. Mai 2011, GZ. 111, betreffend die Festsetzung einer Abgabenerhöhung entschieden: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid (Berufungsentscheidung) des Unabhängigen Finanzsenates vom 27. Dezember 2011, GZ. ZRV/0069-Z2L/11, wurden gegenüber…
…vom 4. Mai 2011, GZ. 111, betreffend die Festsetzung einer Abgabenerhöhung entschieden: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid (Berufungsentscheidung) des Unabhängigen Finanzsenates vom 27. Dezember 2011, GZ. ZRV/0068-Z2L/11, wurden gegenüber…
…gehindert. (8) Die Abgabenerhöhung gilt als Nebenanspruch im Sinne des § 3 BAO." § 30a FinStrG ist mit 1. Jänner 2011 in Kraft getreten (§ 265 Abs 1p FinStrG). Die Verfahrensbestimmung des § 30a Abs 5 FinStrG, wonach die Festsetzung einer Abgabenerhöhung im Zusammenhang mit Zöllen und mit Abgaben…
…welcher die Abgabenerhöhung vorgesehen ist, erst nach Inkrafttreten entstanden sein sollten, ist weder der Bestimmung des § 30a FinStrG noch der Inkrafttretensbestimmung (mangels entsprechender Übergangsbestimmungen) zu entnehmen. § 30a Abs. 5 FinStrG spricht deutlich und keinen Zweifel offen lassend davon, dass die Festsetzung einer Abgabenerhöhung im Zusammenhang…
…gehindert. (8) Die Abgabenerhöhung gilt als Nebenanspruch im Sinne des § 3 BAO." § 30a FinStrG ist mit 1. Jänner 2011 in Kraft getreten (§ 265 Abs. 1p FinStrG). Die Verfahrensbestimmung des § 30a Abs. 5 FinStrG, wonach die Festsetzung einer Abgabenerhöhung im Zusammenhang mit Zöllen und mit Abgaben…
…gehindert. (8) Die Abgabenerhöhung gilt als Nebenanspruch im Sinne des § 3 BAO." § 30a FinStrG ist mit 1. Jänner 2011 in Kraft getreten (§ 265 Abs. 1p FinStrG). Die Verfahrensbestimmung des § 30a Abs. 5 FinStrG, wonach die Festsetzung einer Abgabenerhöhung im Zusammenhang mit Zöllen und mit Abgaben…
…welcher die Abgabenerhöhung vorgesehen ist, erst nach Inkrafttreten entstanden sein sollten, ist weder der Bestimmung des § 30a FinStrG noch der Inkrafttretensbestimmung (mangels entsprechender Übergangsbestimmungen) zu entnehmen. § 30a Abs. 5 FinStrG spricht deutlich und keinen Zweifel offen lassend davon, dass die Festsetzung einer Abgabenerhöhung im Zusammenhang…
…welcher die Abgabenerhöhung vorgesehen ist, erst nach Inkrafttreten entstanden sein sollten, ist weder der Bestimmung des § 30a FinStrG noch der Inkrafttretensbestimmung (mangels entsprechender Übergangsbestimmungen) zu entnehmen. § 30a Abs. 5 FinStrG spricht deutlich und keinen Zweifel offen lassend davon, dass die Festsetzung einer Abgabenerhöhung im Zusammenhang…
…gehindert. (8) Die Abgabenerhöhung gilt als Nebenanspruch im Sinne des § 3 BAO." § 30a FinStrG ist mit 1. Jänner 2011 in Kraft getreten (§ 265 Abs. 1p FinStrG). Die Verfahrensbestimmung des § 30a Abs. 5 FinStrG, wonach die Festsetzung einer Abgabenerhöhung im Zusammenhang mit Zöllen und mit Abgaben…
…gehindert. (8) Die Abgabenerhöhung gilt als Nebenanspruch im Sinne des § 3 BAO." § 30a FinStrG ist mit 1. Jänner 2011 in Kraft getreten (§ 265 Abs. 1p FinStrG). Die Verfahrensbestimmung des § 30a Abs. 5 FinStrG, wonach die Festsetzung einer Abgabenerhöhung im Zusammenhang mit Zöllen und mit Abgaben…
…gehindert. (8) Die Abgabenerhöhung gilt als Nebenanspruch im Sinne des § 3 BAO." § 30a FinStrG ist mit 1. Jänner 2011 in Kraft getreten (§ 265 Abs. 1p FinStrG). Die Verfahrensbestimmung des § 30a Abs. 5 FinStrG, wonach die Festsetzung einer Abgabenerhöhung im Zusammenhang mit Zöllen und mit Abgaben…
…welcher die Abgabenerhöhung vorgesehen ist, erst nach Inkrafttreten entstanden sein sollten, ist weder der Bestimmung des § 30a FinStrG noch der Inkrafttretensbestimmung (mangels entsprechender Übergangsbestimmungen) zu entnehmen. § 30a Abs. 5 FinStrG spricht deutlich und keinen Zweifel offen lassend davon, dass die Festsetzung einer Abgabenerhöhung im Zusammenhang…
…gehindert. (8) Die Abgabenerhöhung gilt als Nebenanspruch im Sinne des § 3 BAO." § 30a FinStrG ist mit 1. Jänner 2011 in Kraft getreten (§ 265 Abs. 1p FinStrG). Die Verfahrensbestimmung des § 30a Abs. 5 FinStrG, wonach die Festsetzung einer Abgabenerhöhung im Zusammenhang mit Zöllen und mit Abgaben…
…gehindert. (8) Die Abgabenerhöhung gilt als Nebenanspruch im Sinne des § 3 BAO." § 30a FinStrG ist mit 1. Jänner 2011 in Kraft getreten (§ 265 Abs. 1p FinStrG). Die Verfahrensbestimmung des § 30a Abs. 5 FinStrG, wonach die Festsetzung einer Abgabenerhöhung im Zusammenhang mit Zöllen und mit Abgaben…
…des § 108 Abs. 2 ZollR-DG ist die Festsetzung einer Abgabenerhöhung im Zusammenhang mit Zöllen und mit Abgaben, die von den Zollämtern zu erheben sind, unzulässig." Somit ist ab Inkrafttreten des § 30a FinStrG, ab 1. Jänner 2011, die Festsetzung einer Abgabenerhöhung nach § 108 Abs. 1…
…welcher die Abgabenerhöhung vorgesehen ist, erst nach Inkrafttreten entstanden sein sollten, ist weder der Bestimmung des § 30a FinStrG noch der Inkrafttretensbestimmung (mangels entsprechender Übergangsbestimmungen) zu entnehmen. § 30a Abs. 5 FinStrG spricht deutlich und keinen Zweifel offen lassend davon, dass die Festsetzung einer Abgabenerhöhung im Zusammenhang…
…welcher die Abgabenerhöhung vorgesehen ist, erst nach Inkrafttreten entstanden sein sollten, ist weder der Bestimmung des § 30a FinStrG noch der Inkrafttretensbestimmung (mangels entsprechender Übergangsbestimmungen) zu entnehmen. § 30a Abs. 5 FinStrG spricht deutlich und keinen Zweifel offen lassend davon, dass die Festsetzung einer Abgabenerhöhung im Zusammenhang…
…welcher die Abgabenerhöhung vorgesehen ist, erst nach Inkrafttreten entstanden sein sollten, ist weder der Bestimmung des § 30a FinStrG noch der Inkrafttretensbestimmung (mangels entsprechender Übergangsbestimmungen) zu entnehmen. § 30a Abs. 5 FinStrG spricht deutlich und keinen Zweifel offen lassend davon, dass die Festsetzung einer Abgabenerhöhung im Zusammenhang…
…welcher die Abgabenerhöhung vorgesehen ist, erst nach Inkrafttreten entstanden sein sollten, ist weder der Bestimmung des § 30a FinStrG noch der Inkrafttretensbestimmung (mangels entsprechender Übergangsbestimmungen) zu entnehmen. § 30a Abs. 5 FinStrG spricht deutlich und keinen Zweifel offen lassend davon, dass die Festsetzung einer Abgabenerhöhung im Zusammenhang…