…vom 4. Mai 2011, GZ. 111, betreffend die Festsetzung einer Abgabenerhöhung entschieden: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid (Berufungsentscheidung) des Unabhängigen Finanzsenates vom 27. Dezember 2011, GZ. ZRV/0067-Z2L/11, wurden gegenüber dem Beschwerdeführer (Bf.) gemäß Art…
…vom 4. Mai 2011, GZ. 111, betreffend die Festsetzung einer Abgabenerhöhung entschieden: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid (Berufungsentscheidung) des Unabhängigen Finanzsenates vom 27. Dezember 2011, GZ. ZRV/0069-Z2L/11, wurden gegenüber…
…vom 4. Mai 2011, GZ. 111, betreffend die Festsetzung einer Abgabenerhöhung entschieden: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid (Berufungsentscheidung) des Unabhängigen Finanzsenates vom 27. Dezember 2011, GZ. ZRV/0068-Z2L/11, wurden gegenüber…
…Gänserndorf Mistelbach vom 13. September 2011 betreffend Festsetzung einer Zwangsstrafe entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber (Bw) erzielte aus einer gewerblichen Tätigkeit einen Umsatz in der Höhe von gerundet 5.600 Euro. Ungeachtet einer nicht vorhandenen…
… 201 Abs. 1 iVm Abs. 2 Z 2 BAO über diesen spätestens ein Jahr ab Bekanntgabe des selbstberechneten Betrages eingebrachten Antrag eine erstmalige Festsetzung mit Abgabenbescheid erfolgen. Bei dieser Ermessensübung ("kann") kommen die Kriterien der Billigkeit und Zweckmäßigkeit zum Tragen. Unter "Billigkeit" versteht die ständige…
…September 2012 erließ das Finanzamt den berufungsgegenständlichen Bescheid wie folgt: Bescheid über die Festsetzung der Normverbrauchsabgabe 01.12.2011 Die Normverbrauchsabgabe wird wie folgt festgesetzt: | Fahrgestellnummer (Fahrzeugidentifikationsnummer) W...5990 | Art des Fahrzeuges PKW Porsche Cayenne S II | Bemessungsgrundlage 86.900,11 |…
…s. 1.308,67 Euro fest. Das Finanzamt begründete, die Festsetzung sei erforderlich gewesen, da die angeführte Abgabenschuldigkeit nicht bis a entrichtet worden sei. Fristgerecht wurde Berufung eingebracht. Der steuerliche Vertreter der Bw bringt vor, mit der Berufungsentscheidung des Unabhängigen Finanzsenates vom 7. Dezember 2012…
…654,34 Euro fest. Das Finanzamt begründete, die Festsetzung sei erforderlich gewesen, da die angeführte Abgabenschuldigkeit nicht spätestens drei Monate nach dem Eintritt der Vollstreckbarkeit entrichtet worden sei. Fristgerecht wurde Berufung eingebracht. Der steuerliche Vertreter der Bw bringt vor, mit der Berufungsentscheidung des Unabhängigen Finanzsenates…
…vom 12. Februar 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes Kufstein Schwaz vom 4. Februar 2009 betreffend Festsetzung von Aussetzungszinsen entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid wird dahingehend abgeändert, dass für den Zeitraum vom 14.9.2004 bis zum 4.2.2009…
… 9 Abs. 1 GebG in der Höhe von € 110,-- (50 % der nicht vorschriftsmäßig entrichteten Gebühr), somit insgesamt € 330,-- fest. Die Bescheide enthalten folgende Begründungen: 1. Gebührenbescheid: "Die Festsetzung erfolgt, weil die Gebühr nicht vorschriftsmäßig entrichtet wurde. Nach § 13 Abs. 3 GebG ist zur…
…Bw., gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom xyz, betreffend die Festsetzung der Eingabegebühr gemäß § 17a VfGG und der Gebührenerhöhung gemäß § 9 Abs.1 GebG 1957 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Am 20.12.2012 brachte der Berufungswerber…
…festzusetzen, sobald und soweit sich der von der Bundesanstalt "Statistik Österreich" verlautbarte Verbraucherpreisindex 1996 oder ein an dessen Stelle tretender Index gegenüber der für Jänner 1997 verlautbarten und in der Folge gegenüber der der letzten Festsetzung zugrunde gelegten Indexzahl um mehr als 10% geändert hat…
…Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom xyz, betreffend Festsetzung der Gebühr gemäß § 17 a VfGG und der Gebührenerhöhung gemäß § 9 Abs.1 GebG 1957, entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen…
…X, betreffend die Festsetzung eines ersten Säumniszuschlages zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird Folge gegeben und der angefochtene Bescheid aufgehoben. Entscheidungsgründe Die Beschwerdeführerin A wurde mit Erkenntnis des Spruchsenates I beim Finanzamt Innsbruck als Organ des Finanzamtes Innsbruck als Finanzstrafbehörde erster Instanz (gekürzte Ausfertigung gemäß …
…gemäß § 9 Abs. 1 GebG 1957 die Gebührenerhöhung von € 110,-- vor. Die Bescheide enthalten folgende Begründungen: 1. Gebührenbescheid: "Die Festsetzung erfolgt, weil die Gebühr nicht vorschriftsmäßig entrichtet wurde. Nach § 13 Abs. 3 GebG ist zur Entrichtung der festen Gebühren zur ungeteilten Hand mit den…
…Bescheide würden keine Begründung im Sinne der BAO enthalten. Darüber hinaus wird in der Begründung auf das beim Höchstgericht anhängige Verfahren betreffend Festsetzung der Kraftfahrzeugsteuer für den Zeitraum Mai 2007 bis September 2008 verwiesen. Mit Schreiben vom 28. Juni 2010 wurde die Berufung vom 14…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des X, Adr., vom 18. Juli 2011 gegen die Bescheide des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 15. Juni 2011 betreffend Gebühren und Erhöhung entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert…
…Bw, Adresse, gegen den Bescheid des Finanzamtes Feldkirch betreffend Festsetzung von Anspruchszinsen 2010 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber (Bw) hat am 18. August 2011 über Finanz Online eine Einkommensteuererklärung für das Jahr 2010 elektronisch eingereicht…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Dr. Messing Wirtschaftsprüfungs-und Steuerberatungsgesellschaft mbH, 6020 Innsbruck, Andreas Hoferstraße 5, gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom xyz betreffend Rechtsgebühr gemäß § 33 TP 5 GebG entschieden: Die Berufung…
Aus den aufgezeigten Gründen erfolgte die Festsetzung der Gebühr, so wie in den o.a. Entscheidungsgründen angeführt, sowohl dem Grunde als auch der Höhe nach zu Recht. Es war daher der Berufung der Erfolg zu versagen und spruchgemäß zu entscheiden. Wien, am 5. März…