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UFSL RV/0365-L/04Zuschlag am Vergleichswert für intensiven Feldgemüseanbau
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.06.2006

…18.425 | 573.275.- | forstwirtschaftlichen genutzte Fläche | 4,3169 ha x 3.140 | 13.555.- | Gesamtfläche | 35,4309 ha | 586.830.- | Zuschläge für intensiven Feldgemüseanbau | 5,5562 ha | 69.453.- | Zuschläge für überdurchschnittliche Tierhaltung (…

UFSL RV/0230-L/06Abgrenzung des gärtnerischen Vermögens vom landwirtschaftlichen Vermögen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.08.2010

…auf den Feldern bestellt worden sei. Dies sei in der Niederschrift vom 14.3.2003 festgehalten und vom Berufungswerber bestätigt worden. Kennzeichnend für den Feldgemüseanbau sei, dass der Gemüseanbau im Rahmen eines landwirtschaftlichen Betriebes in die innerbetriebliche Fruchtfolge eingebaut sei. Dauernd mit Feldgemüse bestellte Flächen…

UFSL RV/0428-L/06Die Zurechnung eines verpachteten Grundstückes erfolgt an den Verpächter einschließlich eines für besondere Bewirtschaftung festgesetzten Zuschlages
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.09.2010

…14% ergab sich eine Betriebszahl von 62,898. Zusätzlich setzte das Finanzamt Zuschläge für intensiven Feldgemüseanbau für eine Fläche von 5,8400 ha fest und ermittelte diesen in Höhe von 5.305,1 Euro. Mit Bescheid vom 3. Dezember 2002 nahm das Finanzamt Wels das…

UFSZ3K ZRV/0223-Z3K/08Altlastenbeitragspflicht bei Ausbringung von Gülle auf landwirtschaftlichen Nutzflächen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)26.09.2011

…Aktionsprogramm 2003 ist vorbehaltlich des dritten Absatzes (danach ist für früh anzubauende Kulturen wie Durumweizen und Sommergerste, für Gründeckungen mit frühem Stickstoffbedarf wie Raps und Wintergerste und auf Feldgemüseanbauflächen unter Vlies oder Folie eine Düngung bereits ab 1. Februar zulässig) das Ausbringen von stickstoffhältigem Handelsdünger…

UFSZ3K ZRV/0229-Z3K/08Altlastenbeitragspflicht bei Ausbringung von Gülle auf landwirtschaftlichen Nutzflächen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)30.08.2011

…Aktionsprogramm 2003 ist vorbehaltlich des dritten Absatzes (danach ist für früh anzubauende Kulturen wie Durumweizen und Sommergerste, für Gründeckungen mit frühem Stickstoffbedarf wie Raps und Wintergerste und auf Feldgemüseanbauflächen unter Vlies oder Folie eine Düngung bereits ab 1. Februar zulässig) das Ausbringen von stickstoffhältigem Handelsdünger…

UFSZ3K ZRV/0222-Z3K/08Altlastenbeitragspflicht bei Ausbringung von Gülle auf landwirtschaftlichen Nutzflächen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)31.05.2011

…Aktionsprogramm 2003 ist vorbehaltlich des dritten Absatzes (danach ist für früh anzubauende Kulturen wie Durumweizen und Sommergerste, für Gründeckungen mit frühem Stickstoffbedarf wie Raps und Wintergerste und auf Feldgemüseanbauflächen unter Vlies oder Folie eine Düngung bereits ab 1. Februar zulässig) das Ausbringen von stickstoffhältigem Handelsdünger…

UFSZ3K ZRV/0038-Z3K/09Aussetzung der Einhebung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)15.09.2010

…Aktionsprogramm 2003 ist vorbehaltlich des dritten Absatzes (danach ist für früh anzubauende Kulturen wie Durumweizen und Sommergerste, für Gründeckungen mit frühem Stickstoffbedarf wie Raps und Wintergerste und auf Feldgemüseanbauflächen unter Flies oder Folie eine Düngung bereits ab 1. Feber zulässig) das Ausbringen von stickstoffhältigem Handelsdünger…

UFSZ3K ZRV/0225-Z3K/08Altlastenbeitragspflicht bei Ausbringung von Gülle auf landwirtschaftliche Nutzflächen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)29.07.2010

…Aktionsprogramm 2003 ist vorbehaltlich des dritten Absatzes (danach ist für früh anzubauende Kulturen wie Durumweizen und Sommergerste, für Gründeckungen mit frühem Stickstoffbedarf wie Raps und Wintergerste und auf Feldgemüseanbauflächen unter Flies oder Folie eine Düngung bereits ab 1. Feber zulässig) das Ausbringen von stickstoffhältigem Handelsdünger…

UFSZ3K ZRV/0303-Z3K/07Altlastenbeitragspflicht bei Ausbringung von Gülle auf landwirtschaftlichen Nutzflächen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)27.07.2010

…Aktionsprogramm 2003 ist vorbehaltlich des dritten Absatzes (danach ist für früh anzubauende Kulturen wie Durumweizen und Sommergerste, für Gründeckungen mit frühem Stickstoffbedarf wie Raps und Wintergerste und auf Feldgemüseanbauflächen unter Flies oder Folie eine Düngung bereits ab 1. Feber zulässig) das Ausbringen von stickstoffhältigem Handelsdünger…

UFSZ3K ZRV/0304-Z3K/07Altlastenbeitragspflicht bei Ausbringung von Gülle auf landwirtschaftlichen Nutzflächen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)02.07.2010

…Aktionsprogramm 2003 ist vorbehaltlich des dritten Absatzes (danach ist für früh anzubauende Kulturen wie Durumweizen und Sommergerste, für Gründeckungen mit frühem Stickstoffbedarf wie Raps und Wintergerste und auf Feldgemüseanbauflächen unter Flies oder Folie eine Düngung bereits ab 1. Feber zulässig) das Ausbringen von stickstoffhältigem Handelsdünger…

UFSZ3K ZRV/0200-Z3K/08Altlastenbeitragspflicht bei Ausbringung von Gülle auf landwirtschaftliche Nutzflächen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)03.03.2009

…Aktionsprogramm 2003 ist vorbehaltlich des dritten Absatzes (danach ist für früh anzubauende Kulturen wie Durumweizen und Sommergerste, für Gründeckungen mit frühem Stickstoffbedarf wie Raps und Wintergerste und auf Feldgemüseanbauflächen unter Vlies oder Folie eine Düngung bereits ab 1. Februar zulässig) das Ausbringen von stickstoffhältigem Handelsdünger…

UFSZ3K ZRV/0224-Z3K/08Altlastenbeitragspflicht bei Ausbringung von Gülle auf landwirtschaftliche Nutzflächen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Senat)30.01.2009

…Aktionsprogramm 2003 ist vorbehaltlich des dritten Absatzes (danach ist für früh anzubauende Kulturen wie Durumweizen und Sommergerste, für Gründeckungen mit frühem Stickstoffbedarf wie Raps und Wintergerste und auf Feldgemüseanbauflächen unter Vlies oder Folie eine Düngung bereits ab 1. Februar zulässig) das Ausbringen von stickstoffhältigem Handelsdünger…