…Sicherheitstraining gehandelt. Im Übrigen wären derartige Aufwendungen auch in den Vorjahren angefallen. Über Anforderung des Finanzamtes legte sie die vergütungsfähigen Rechnungen und eine Teilnehmerliste am "Händler-Incentive Fahrsicherheitstraining" vor. Mit Berufungsvorentscheidung wurde die Berufung als unbegründet abgewiesen. Der Erstattungsbetrag des Erstbescheides blieb unverändert. Begründend führte…
…vom 30. März 2005 betreffend Vorsteuererstattung an ausländische Unternehmer für das Jahr 2003 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Im gegenständlichen Erstattungsverfahren ist ausschließlich die Abzugsfähigkeit der Aufwendungen für die Teilnahme von 40 Personen an einem Fahrsicherheitstraining in Österreich strittig, welche vom Finanzamt…
…für nicht im Inland ansässige Unternehmer) nach und teilte mit, dass eine betriebliche Veranlassung der Kosten gegeben sei, da es sich bei der berufungsgegenständlichen Veranstaltung um ein Fahrsicherheitstraining für die Außendienstmitarbeiter der Bw. gehandelt habe. Die Kosten hiefür seien bei den einzelnen Mitarbeitern als Vorteil…
…angefochtene Bescheid wird abgeändert. Entscheidungsgründe Der Berufungswerberin (Bw.), Angestellter im höheren Management, machte in seiner Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2004 als Werbungskosten Aufwendungen für einen Crash-Kurs Spanisch - Grundkurs, für ein Fahrsicherheitstraining und als sonstige Werbungskosten (Arbeitsplatzvermittlung, Reisespesen in Zusammenhang mit einer Bewerbung, Vorstellungsgesprächen, Vertragsverhandlungen…
…etc.; X. Outdoor Präsentation)" nichts zu ändern, da der private Vorteil, den die Mitarbeiter durch die kostenlose Absolvierung des Fahrsicherheitstrainings erlangt haben, wohl hauptsächlich gewesen ist. Auch der Umstand, dass die Kosten von den Tochtergesellschaften "indirekt via Provisionsabrechnungen" getragen worden seien, ändert nichts daran, dass…
…Führerschein von T.N., die Prüfungsgebühr in der Höhe von € 122,20 sowie ein Fahrsicherheitstraining in der Höhe von € 154,90 wurden von meiner Mandantin bezahlt (Beilage 3 und 4). Für die Bezahlung des Führerscheins in der Höhe von ca. € 1.000,…