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UFSS RV/0041-S/06nachuniversitärer Besuch der Animation-school-hamburg ist keine Berufsausbildung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.06.2007

…Besuch einer praxisorientierten Fortbildung ohne Abschlussprüfung und -zeugnis (spezifisch zugeschnitten auf Absolventen einer grafischen oder vergleichbaren Ausbildung, sowie für Personen mit Berufserfahrungen im Zeichenbereich) durch eine Fachhochschulabsolventin für künstlerisch-gestaltende Berufe vermag insgesamt die Voraussetzungen des § 2 Abs.1 lit.b FLAG nicht zu erfüllen…

UFSG RV/0542-G/09Verwaltungspraktikum ist keine Berufsausbildung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.04.2010

…Fachhochschul-Studiengesetzes zur Entlohnungsgruppe v1, 2. sonstige Universitätsabsolventen gemäß § 87 Abs. 1 des Universitätsgesetzes 2002, sonstige Fachhochschulabsolventen gemäß § 5 Abs. 2 des Fachhochschul-Studiengesetzes und Absolventen einer höheren Schule (Reife- und Diplomprüfung bzw. Reifeprüfung) zur Entlohnungsgruppe v2, 3. Absolventen einer mittleren Schule oder nach Erlernung…

UFSL RV/0607-L/04Ausbildungskosten ohne Zusammenhang mit dem ausgeübten oder einem damit verwandten Beruf
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.03.2007

…den akademischen Grad Magister (FH) für wirtschaftswissenschaftliche Berufe im September 2005. Während des Fachhochschulstudienganges Marketing und Sales ist ein 6 monatiges Praktikum im 7. Semester von den Studenten bzw. Fachhochschulabsolventen zu absolvieren. Im Jahr 2004/2005 absolvierte der Bw. ein Praktikum bei der O.AG …

UFSL RV/2026-L/02Ausbildung an einer Fachhochschule als Werbungskosten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.09.2003

Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw. gegen den Bescheid des Finanzamtes Vöcklabruck betreffend Einkommensteuer für das Jahr 2001 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert.   Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO…

UFSW RV/0777-W/11Bei Studienabbruch an einer Fachhochschule Rückforderung der FB
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.05.2012

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw, gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 12., 13. und 14. Bezirk und Purkersdorf betreffend Rückforderung von Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträgen für den Zeitraum März 2010 bis Juli 2010 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen…