RIS AI
6 Treffer1551 msnur geltende Fassungen
UFSZ2L ZRV/0040-Z2L/10Umsatzsteuersatz für importierte postfrische Briefmarken aus der Schweiz, die dort einen Frankaturwert verbriefen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)04.11.2011

…Steuersatz von 10 % unterliegenden Gegenstände) sind unter Z 45 lit. a) genannt: "Briefmarken, Stempelmarken, Steuerzeichen, Ersttagsbriefe, Ganzsachen und dergleichen, entwertet oder nicht entwertet, jedoch im Bestimmungsland weder gültig noch zum Umlauf vorgesehen (Position 9704 der Kombinierten Nomenklatur)". § 26 UStG 1994 enthält Sondervorschriften für die Einfuhrumsatzsteuer…

UFSZ2L ZRV/0052-Z2L/10Umsatzsteuersatz für Schweizer Briefmarken, nicht entwertet und gültig in dem Land, in dem sie einen Frankaturwert verbriefen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)13.10.2011

…Steuersatz von 10 % unterliegenden Gegenstände) sind unter Z 45 lit. a) genannt: "Briefmarken, Stempelmarken, Steuerzeichen, Ersttagsbriefe, Ganzsachen und dergleichen, entwertet oder nicht entwertet, jedoch im Bestimmungsland weder gültig noch zum Umlauf vorgesehen (Position 9704 der Kombinierten Nomenklatur)". § 26 UStG 1994 enthält Sondervorschriften für die Einfuhrumsatzsteuer…

UFSZ2L ZRV/0051-Z2L/10Einfuhrumsatzsteuer für nicht entwertete, gültige Schweizer Briefmarken
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)06.10.2011

…von 10 % unterliegenden Gegenstände) sind unter Z 45 lit. a) genannt: "Briefmarken, Stempelmarken, Steuerzeichen, Ersttagsbriefe, Ganzsachen und dergleichen, entwertet oder nicht entwertet, jedoch im Bestimmungsland weder gültig noch zum Umlauf vorgesehen (Position 9704 der Kombinierten Nomenklatur)". § 26 UStG 1994 enthält Sondervorschriften für die Einfuhrumsatzsteuer: Insbesondere…

UFSZ1W ZRV/0578-Z1W/11Einfuhrumsatzsteuersatz für die Einfuhr von postfrischen Briefmarken
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)20.09.2011

…gültig oder zum Umlauf vorgesehen in dem Land, in dem sie einen Frankaturwert verbriefen oder verbriefen werden. Die im Ergebnis vom Bf angestrebte Einreihung in die KN-Position 9704 "Briefmarken, Stempelmarken, Ersttagsbriefe, Ganzsachen und dergleichen, entwertet oder nicht entwertet, ausgenommen Waren der Position 4907" kommt…

UFSZ2L ZRV/0029-Z2L/09Einreihung eines antiken Radioempfangsgerätes in die kombinierte Nomenklatur
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)15.02.2011

… Originalstiche, -schnitte und -steindrucke (Pos. 9702); Originalerzeugnisse der Bildhauerkunst (Pos. 9703). B) Briefmarken, Steuermarken und ähnliche Marken, Steuerzeichen, Ersttagsbriefe, Ganzsachen und dergleichen, entwertet oder nicht entwertet, ausgenommen Waren der Position 4907 (Pos. 9704). C) Sammlungsstücke aus bestimmten Gebieten der Wissenschaft (Zoologie, Botanik, Mineralogie, Anatomie oder…

UFSZ2L ZRV/0020-Z2L/09Steuersatz bei der Einfuhr von Briefmarken aus der Schweiz
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)31.01.2011

…In dieser Anlage (= Verzeichnis der dem Steuersatz von 10 % unterliegenden Gegenstände) sind unter Zi.45 lit.a) genannt: "Briefmarken, Stempelmarken, Steuerzeichen, Ersttagsbriefe, Ganzsachen und dergleichen, entwertet oder nicht entwertet, jedoch im Bestimmungsland weder gültig noch zum Umlauf vorgesehen (Position 9704 der Kombinierten Nomenklatur)". Der …