…Das Erstattungs/Erlassverfahren ist ein vom Rechtsbehelfsverfahren getrennt zu führendes Verfahren. Das bedeutet für den gegenständlichen Fall, dass in dieser Berufungsentscheidung nicht über den vorliegenden Erstattungsantrag abgesprochen werden kann, sondern dass über die von der Bf. eingebrachte Berufung gegen die Abweisung des Antrages auf Erstattung…
…Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Bescheid des Zollamtes Salzburg/Erstattungen vom 9. August 2004, GZ. 610/17696/1/2001 ist der Firma BN. eine Ausfuhrerstattung in Höhe von € 3.621,66 gewährt worden. Der Bescheid wurde zu Handen des Masseverwalters AA…
…Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Bescheid des Zollamtes Salzburg/Erstattungen vom 9. August 2004, GZ. 610/18097/1/2001 ist der Firma BN. eine Ausfuhrerstattung in Höhe von € 5.727,90 gewährt worden. Der Bescheid wurde zu Handen des Masseverwalters AA…
…Forderungen verwendet wird. Diesen Bescheid hat der Bf. mit Eingabe vom 26. Februar 2004 innerhalb offener Frist hinsichtlich des Zahlungs- bzw. Verrechnungshinweises angefochten und die Auszahlung des Erstattungsbetrages an die Konkursmasse beantragt. Die Berufung wurde mit Bescheid des Zollamtes Salzburg/Erstattungen vom 14. April 2004…
…Meinung zu Unrecht erfolgte "Anrechnung bzw. Aufrechnung mit dem Einkommensteuerbescheid". In Wahrheit besteht somit im gegenständlichen Fall Streit über die Richtigkeit der Gebarung auf dem Abgabenkonto der Berufungswerberin. Dieser Streit ist jedoch nicht in einem Berufungsverfahren gegen den Rückforderungsbescheid, sondern allenfalls in einem Verfahren über…
…der Fall ist. Die neuerliche Entscheidung nach Aufhebung der Berufungsentscheidung durch den VwGH wird im fortgesetzten Verfahren zum Berufungsverfahren zu RV 94/1-10/98 durch neuerliche Berufungsentscheidung oder zweite Berufungsvorentscheidung zu erfolgen haben. Es war daher wie im Spruch ersichtlich zu entscheiden. Graz, 3…
…3845 der Umsatzsteuerrichtlinien. Keiner dieser Nachweise sei zum Leistungszeitpunkt vorgelegen. Schon aus diesem Grunde sei von einer umsatzsteuerbaren und umsatzsteuerpflichtigen Leistung in Österreich auszugehen. Zur Klärung des Sachverhaltes wurden die Parteien vom unabhängigen Finanzsenat zu einem Erörterungstermin geladen und die Bw. aufgefordert, zur Stellungnahme der…
…Nach dem Ausschussverfahren wird festgelegt, in welchen Fällen diese Bestimmung angewandt werden kann und welche Verfahrensvorschriften dabei zu beachten sind. Die Erstattung oder der Erlass kann von besonderen Voraussetzungen abhängig gemacht werden. Der Bf. hat offensichtlich den Erlassgrund des Vorliegens eines besonderen Falles nach Art…
…inhaltlichen Überprüfung zu unterziehen. Diese Auslegung sei laut BFH auch gemeinschaftsrechtlich geboten und ergebe sich aus Art. 3 lit. a Satz 1 der Achten Richtlinie des Rates vom 6. Dezember 1979 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern - Verfahren zur Erstattung der Mehrwertsteuer…
… 295a BAO bzw. Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens gem. § 303 Abs. 1 BAO betreffend Bescheid AVN 2005" wurde ausgeführt, dass aufgrund des Erkenntnisses des VwGH vom 23.9.2010, 2007/15/0206, neue entscheidende Tatsachen zum Vorschein gekommen seien, die zu einer anderen Rechtsauffassung und…
…Da zwischen Abgabenbehörde und Berufungswerber kein Arbeitsverhältnis oder ein ähnliches zu wiederkehrenden Leistungen führendes Verhältnis besteht, liegt kein Anwendungsfall des § 206 Abs. 3 KO und somit auch kein untrennbar miteinander verbundener Anspruch im Sinne der Stellungnahme vom 27.12.2004 vor. Der Verrechnung stand auch…
…rechtskräftiger Einleitung des Abschöpfungsverfahrens wurde das Schuldenregulierungsverfahren mit Gerichtsbeschluss vom 5. 1. 2005 aufgehoben. Am 26. 1. 2005 ist die Rechtskraft der Aufhebung des Schuldenregulierungsverfahrens eingetreten. Am 5. 12. 2006 setzte das Finanzamt die Einbringung von zu diesem Zeitpunkt offenen Abgabenschuldigkeiten in Höhe von 41…
…Rates vom 6. Dezember 1979 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern - Verfahren zur Erstattung der Mehrwertsteuer an nicht im Inland ansässige Steuerpflichtige (79/1072/EWG). Die Verordnung bestimmt klar und unmissverständlich, dass die Anträge spätestens bis 30. Juni des Folgejahres zu stellen…
…61996C0361, Rn. 16 und Urteil des EuGH vom 11.6.1998, C-361/96, Rn. 19, CELEX-Nr. 61996J0361). Das dient nicht zuletzt auch dazu, den administrativen Aufwand für die zuständige Behörde im Hinblick auf ein verwaltungsökonomisches Verfahren zu optimieren. Ein "Massenverfahren", das zigtausende Antragstellungen…
…61996C0361, Rn. 16 und Urteil des EuGH vom 11.6.1998, C-361/96, Rn. 19, CELEX-Nr. 61996J0361). Das dient nicht zuletzt auch dazu, den administrativen Aufwand für die zuständige Behörde im Hinblick auf ein verwaltungsökonomisches Verfahren zu optimieren. Ein "Massenverfahren", das zigtausende Antragstellungen…
…worden" sei, der seinerseits jedoch auf eine "unrechtmäßige Wiederaufnahme zurückzuführen" gewesen wäre. Ohne die unberechtigte Wiederaufnahme des Verfahrens hinsichtlich Einkommensteuer 2008 wäre also eine Festsetzung von Vorauszahlungen unterblieben und werde daher die ersatzlose Aufhebung des Vorauszahlungsbescheides beantragt. Mit Berufungsentscheidung vom 24. August 2011, RV/0963…
…wiederum zu Handen seines Vertreters zugestellt. Lt. Rückschein wurde dieser Bescheid, zusammen mit einem Antragsformular, am 17. April 2003 zugestellt. Dieser Bescheid ist in Rechtskraft erwachsen. Einwände gegen diesen Bescheid sind im Verfahren betreffend Erstattung nicht mehr zulässig. Der EuGH hat in seiner Entscheidung vom…
…der Aufrechnung, bzw. bei einer einvernehmlichen Aufrechnung vor Abschluss der Aufrechnungsvereinbarung eine Verfügungsmöglichkeit noch nicht bestanden hat. Die Aufrechnung wechselseitiger Ansprüche der Bw und ihrer ehemaligen Dienstgeberin wurde im Vergleich vom 22. Feber 2007 vereinbart. Erst zu diesem Zeitpunkt erlangte die Bw die Möglichkeit, über…
…Bezirksgerichtes X. vom 3. Dezember 2001 wurde über das Vermögen des Berufungswerbers das Schuldenregulierungsverfahren eröffnet, in welchem das Finanzamt unter anderem die Umsatzsteuer 1998 in Höhe von 2.685,92 € anmeldete. Der Berufungswerber stellte in diesem Verfahren den Antrag auf Einleitung des Abschöpfungsverfahrens, wobei…
…die im Verfahren nicht geltend gemacht worden sind, und die Kenntnis dieser Umstände allein oder iVm dem sonstigen Ergebnis des Verfahrens einen im Spruch anders lautenden Bescheid herbeigeführt hätte. Im Berufungsverfahren ist zu prüfen, ob die Verfahrenswiederaufnahmen aus den in den Wiederaufnahmebescheiden angeführten Wiederaufnahmegründen zulässig…