BerufungsentscheidungDer Finanzstrafsenat Linz 2 als Organ des unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Dr. Isolde Zellinger sowie die Laienbeisitzer Dir. Wilhelm Kranzl und KR Manfred Grubauer als weitere Mitglieder des Senates in…
Anders verhält es sich jedoch in Bezug auf die Ausmessung der Ersatzfreiheitsstrafe, für welche grundsätzlich auch die obigen Ausführungen gelten, aber anzumerken ist, dass dabei überdies der Aspekt der schlechten Finanzlage der Beschuldigten ohne Relevanz verbleibt, da ja laut Gesetz eine Ersatzfreiheitsstrafe gerade für den…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 1, HR Dr. Michael Schrattenecker, in der Finanzstrafsache gegen RF., O-Dorf, vertreten durch Dr. Alexander Hacker, Rechtsanwalt, 5020 Salzburg, Mirabellplatz 6/II, wegen des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung gemäß §§ 33 Abs…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 1, HR Dr. Michael Schrattenecker, in der Finanzstrafsache gegen RF., X-Stadt, vertreten durch Dr. Andreas Arnold, Rechtsanwalt, 5020 Salzburg, Nonntaler Hauptstraße 59, wegen des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs…
Obige Überlegungen gelten auch grundsätzlich für die Ausmessung der Ersatzfreiheitsstrafen, wobei nach ständiger Spruchpraxis bereits für ungefähr € 7.000,-- bis € 8.000,-- an Geldstrafe eine Ersatzfreiheitsstrafe von einem Monat zu verhängen wäre, wobei im unteren Bereich der Sanktionen infolge des Wegfalles ihrer die…
Beschwerdeentscheidung Der unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates I, Dr. Gerald Daniaux, in der Finanzstrafsache gegen KD, über die Beschwerde des Beschuldigten vom 20. März 2006 gegen den Bescheid des Finanzamtes Feldkirch vom 13. März 2006 betreffend die teilweise…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Innsbruck 1 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Mag. Peter Maurer sowie die Laienbeisitzer Mag. Heidi Blum und Ing. Anton Eberl als weitere Mitglieder des Senates…
BerufungsentscheidungDer Finanzstrafsenat Graz 1 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied OR Dr. Andrea Ornig sowie die Laienbeisitzer Dir. Alfred Genschar und Alfred Ferstl als weitere Mitglieder des Senates in der…
§ 23 Abs. 4 FinStrG (eingefügt durch BGBl I 2004/57 mit Wirkung ab 5. Juni 2004) ist bei Finanzvergehen, deren Strafdrohung sich nach einem Wertbetrag richtet, die Bemessung der Geldstrafe mit einem ein Zehntel des Höchstmaßes der angedrohten Geldstrafe unterschreitenden Betrag nur zulässig, wenn besondere…
Beschwerdeentscheidung Der Vorsitzende des Finanzstrafsenates Innsbruck 1 HR Dr. Richard Tannert als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat in der Finanzstrafsache gegen D wegen Abgabenhinterziehungen nach § 33 Abs.1 und 2 lit.a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG), Finanzamt Innsbruck, StrNr. 081/2006/00000…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Feldkirch 3 als Organ des unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Dr. Doris Schitter sowie die Laienbeisitzer KammR Ignaz Hiller und KR Peter Latzel als weitere Mitglieder des Senates…
Leistungsfähigkeit des Täters zu berücksichtigen. Gemäß § 23 Abs. 4 leg. cit. in der Fassung des SteuerreformG 2005, BGBl. I 2004/57, in Geltung ab 5. Juni 2004, ist bei Finanzvergehen, deren Strafdrohung sich wie hier nach einem Wertbetrag richtet, die Bemessung der Geldstrafe mit einem…
Betreffend den Voranmeldungszeitraum Oktober 2008 hätte E die Vorauszahlung an Umsatzsteuer in Höhe von € 886,19 bis zum Ablauf des 15. Dezember 2008 zu entrichten gehabt; ebenso hätte er bis zu diesem Zeitpunkt eine ordnungsgemäße diesbezügliche Voranmeldung einzureichen gehabt, was er beides wissentlich unterlassen…
BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates Salzburg , in der Finanzstrafsache gegen den Bw., vertreten durch Dr. Bräunlich, wegen Wertzeichenvergehens gemäß § 39 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Berufung des Beschuldigten gegen das Erkenntnis vom 27. Oktober 1999…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden Hofrat Mag. Leopold Lenitz, das sonstige hauptberufliche Mitglied Hofrat Mag. Alfred Hacker sowie die Laienbeisitzer Dagmar Deutsch und Reinhold Haring als weitere Mitglieder des Senates in der Finanzstrafsache gegen den Bw. wegen der…
Geldstrafe ist dem Berufungssenat jedoch insbesondere in Anbetracht der zu beachtenden Generalprävention - siehe oben - verwehrt. Die obigen Ausführungen gelten auch für die Ausmessung der Ersatzfreiheitsstrafe, wobei anzumerken ist, dass dabei überdies der Aspekt der schlechten Finanzlage der Beschuldigten ohne Relevanz verbleibt, da ja laut Gesetz…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Linz 3 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Dr. Peter Binder sowie die Laienbeisitzer Dr. Karl Penninger und Christian Nemeth als weitere Mitglieder des Senates in…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates Linz 2, Hofrat Dr. Peter Binder, in der Finanzstrafsache gegen TG, Holzhandel, geb. 19XX, whft. in W, wegen der Finanzvergehen der Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 51 Abs. 1 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Linz 1 als Organ des unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied OR Mag. Gerda Pramhas sowie die Laienbeisitzer Karl Weixelbaumer und Mag. pharm. Peter Wimmer als weitere Mitglieder des Senates…
widerlegen, weil sich zwar diesbezüglich im Arbeitsbogen zu ABNr. 205069/01 kein Hinweis findet, die Zeugin aber bei ihren Einvernahme am 4. Juli 2003 erklärte, sie habe die Rubrik "Selbstanzeige" angekreuzt (falsch), wobei dies (diese) ihrer Erinnerung nach telefonisch erfolgte. Wie diese genau formuliert wurde…