…von der Behörde vertretene Rechtsansicht gesetzt hat (die Zurücknahme des Vorlageantrages), im Wege der Beantragung einer Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Berufungsfrist betreffend den Gegenstandsloserklärungsbescheid rückgängig zu machen. Vor allem spricht bei Abwägung der Ermessensgründe, welche für oder gegen eine Aufhebung sprechen - trotz den in…
…Z. 1 BAO noch nicht abgelaufen war. Die bescheidmäßige Festsetzung liegt in den in Abs. 2 des § 201 genannten Fällen im Ermessen der Abgabenbehörde. Auch wenn das Finanzamt im angefochtenen Bescheid die Ermessensübung nicht begründete, so wird der angefochtene Bescheid dadurch nicht rechtswidrig. Begründungsmängel, die…
…Z. 1 BAO noch nicht abgelaufen war. Die bescheidmäßige Festsetzung liegt in den in Abs. 2 des § 201 genannten Fällen im Ermessen der Abgabenbehörde. Auch wenn das Finanzamt im angefochtenen Bescheid die Ermessensübung nicht begründete, so wird der angefochtene Bescheid dadurch nicht rechtswidrig. Begründungsmängel, die…
…wäre der Wert des übernommenen Betriebes negativ. Weiters verwies die Bw. auf Stoll, Kommentar zur BAO, Seite 49, wonach es der Abgabenbehörde obliege, eine Ermessensenscheidung zu treffen, wer zur Haftung heran zuziehen wäre. Im vorliegenden Fall hafte der Geschäftsführer der I-GmbH , Herr Mag. F. …
…Veranlagung auf Grund noch fehlender Nachweise für geltend gemachte Aufwendungen noch nicht erfolgt sei. Insgesamt ergeben sich daher infolge der verspäteten Einreichung der Erklärungen - ausgehend von der Richtigkeit des erklärten Gewinnes - keine steuerlichen Folgen. Zusammengefasst konnte daher unter Berücksichtigung aller für die Ermessensübung relevanten Umstände…
…zur Primärschuld besteht, sind vor Geltendmachung der Haftung sämtliche der Abgabenbehörde zur Verfügung stehenden Mittel auszuschöpfen. Die Vollstreckungshandlungen der aushaftenden Steuerschuld erschöpften sich in der Zustellung des Steuerbescheides. Eine Vernachlässigung der exekutiven Einbringungsmöglichkeit stellt eine Ermessenswidrigkeit dar (vgl. Stoll; BAO Kommentar Band 3 § 224 S…
…die Bedeutung "berechtigte Interessen der Partei", dem Gesetzesbegriff "Zweckmäßigkeit" die Bedeutung "öffentliches Anliegen an der Einbringung der Abgaben" beizumessen. Von einer ermessenswidrigen Inanspruchnahme zur Haftung wird nach der ständigen Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes vor allem dann gesprochen werden können, wenn die Abgabenschuld vom Primärschuldner ohne Gefährdung…
…betreffend Zollerlass aus Billigkeitsgründen gemäß § 183 Zollgesetz 1988 (ZollG) entschieden: Der Spruch des angefochtenen Bescheides wird wie folgt abgeändert: Es entfallen die Worte "im Rahmen des der Zollbehörde zustehenden freien Ermessens". Im Übrigen wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Bescheid des Hauptzollamtes Wien…
…dies, dass nach Ansicht des Unabhängigen Finanzsenates aufgrund der hohen steuerlichen Auswirkung (Erstattung des vollen Abgabenbetrages) das Ermessen in Richtung Rechtsrichtigkeit zu üben ist. Der angefochtene Aufhebungsbescheid erging daher auch aus dieser Sicht zu Recht. Es war somit wie im Spruch zu entscheiden. Wien, am…
…Verletzung abgabenrechtlichen Pflichten im Sinne der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes und somit haftungsbegründend zu werten ist. Mangels Namhaftmachung weiterer Gründe, die bei Abwägung von Zweckmäßigkeit und Billigkeit im Rahmen einer Ermessensübung eine anders lautende Einschätzung bewirken könnten, ist von einer diesbezüglichen schuldhaften Pflichtverletzung durch den Bw…
…von Fristen liegt im Ermessen (§ 20 BAO) der Behörde (Ritz, Bundesabgabenordnung §110, Anm. 6). Demnach müssen Entscheidungen, die die Abgabenbehörden nach ihrem Ermessen zu treffen haben, sich in den Grenzen halten, die das Gesetz dem Ermessen zieht. Innerhalb dieses Grenzen sind Ermessensentscheidungen nach Billigkeit und…
…1 BAO zur kassatorischen Erledigung von Berufungen, deren Voraussetzung wesentliche Verfahrensmängel des erstinstanzlichen Verfahrens ist, liegt zwar im Ermessen der Behörde, ist aber vor allem auch angesichts des oben zitierten Erkenntnisses des VwGH vom 24.2.2010, 2005/13/0145 in derartigen Fällen die einzige…
…danach das Vorliegen der Voraussetzung für eine Maßnahme gemäß § 206 lit.a BAO gegeben ist, hat die Behörde ihr Ermessen nach den Kriterien der Billigkeit und der Zweckmäßigkeit zu üben. Grundsätzlich kann nicht jedes unbeeinflussbare Ereignis, das eine unschuldige Person trifft als höhere Gewalt und…
…Interesse beigemessen. Bei der Zweckmäßigkeit sei zu berücksichtigen, ob der haftungsgegenständliche Betrag nur geringfügig sei und ob dieser beim Haftungspflichtigen einbringlich wäre. Es liege somit im Ermessen, ob die Haftung überhaupt, gegen wen sie geltend gemacht werde und im welchem Ausmaß dies erfolge. Der 60…
…werden, dass die Finanzamtsschulden anteilig höher zu befriedigen seien. Im Übrigen sei die Ermessensübung für die Haftungsinanspruchnahme hinsichtlich der Nachrangigkeit der Haftung weder im Haftungsbescheid noch in der Berufungsvorentscheidung ausreichend begründet worden. Außerdem könne bei einer anteiligen Schlechterstellung die Haftung nur mit jenem Teilbetrag, der…
…dies, dass nach Ansicht des Unabhängigen Finanzsenates aufgrund der hohen steuerlichen Auswirkung (Erstattung des vollen Abgabenbetrages) das Ermessen in Richtung Rechtsrichtigkeit zu üben ist. Der angefochtene Aufhebungsbescheid erging daher auch aus dieser Sicht zu Recht. Es war somit wie im Spruch zu entscheiden. Wien, am…
…trage; da der Vermieter zur Selbstbemessung und Abfuhr der Bestandvertragsgebühren gesetzlich verpflichtet sei, wären diese von ihm zu tragen gewesen. Selbst bei der gesetzlichen Solidarverpflichtung gegenüber der Abgabenbehörde habe sich diese im Rahmen der Ermessensentscheidung an die Vermieterseite halten müssen. Da im Innenverhältnis klar war…
Da sich der angefochtene Aufhebungsbescheid bereits aus den dargelegten Gründen als rechtswidrig erweist und somit (ersatzlos) aufzuheben ist, erübrigt sich es sich, auf die weiteren, vom rechtsfreundlichen Vertreter vorgebrachten Argumente zur Rechtswidrigkeit dieses Bescheides näher einzugehen. Da mit der Aufhebung dieses Bescheides die angefochtene (neue…
…dortigen Rechtsordnung entsprechend nicht erlangt. Auch konnte die Berufungswerberin, wie auch die österreichischen Behörden, auf dieses Verfahren keinen Einfluss nehmen. Bei seiner Ermessensentscheidung berücksichtigt der Unabhängige Finanzsenat, dass hier zwei von einander getrennte Vermögensmassen vorliegen, die nicht nur verschiedenen Personen, zwischen welchen keine Verbindung besteht…
…beantrage sie, dass ihr die restliche Forderung erlassen werde. Mit Bescheid vom 27. Dezember 2011 wies das Finanzamt dieses Ansuchen als unbegründet ab und führte aus, dass die im Ermessen der Abgabenbehörde liegende Entscheidung, ob eine Nachsicht zu bewilligen wäre, zur Voraussetzung hätte, dass die…