…2 Abs 1 EnAbgVergG verneint und dazu ausgeführt: "Gegen die in Rede stehenden Regelungen des EnergieabgabenvergütungsG (in der Folge: EnAbgVergG) bestehen keine unionsrechtlichen Bedenken: Die Vergütung von Energiesteuern an energieintensive Betriebe findet ihre unionsrechtliche Deckung in Art 17 der Energiesteuerrichtlinie 2003/96/EG. Wenn nach …
…von energiebelasteten Gütern entscheide, so müsse er im Rahmen des Gleichheitssatzes vorgehen und dürfe energiebelastete Dienstleistungen nicht anders behandeln. Letztlich liege der Belastungsgrund der Energiesteuern u.a. auch im Anreiz für einen sparsamen Umgang mit wertvollen Resourcen durch Verteuerung des Energieverbrauches. Dem entspreche eine grundsätzlich…
…von energiebelasteten Gütern entscheide, so müsse er im Rahmen des Gleichheitssatzes vorgehen und dürfe energiebelastete Dienstleistungen nicht anders behandeln. Letztlich liege der Belastungsgrund der Energiesteuern u.a. auch im Anreiz für einen sparsamen Umgang mit wertvollen Resourcen durch Verteuerung des Energieverbrauches. Dem entspreche eine grundsätzlich…
…und Internationales Steuerrecht. Rz 59 und 61). Darüberhinaus ist zu beachten, dass gemäß Art. 17 lit. a Energiesteuerrichtlinie (im Folgenden EnStRL) Begünstigungen nur energieintensiven Betrieben gewährt werden können. Dabei wird den Mitgliedstaaten ermöglicht, den Betriebsbegriff an verkaufswert-, prozess- und sektorbezogene Definitionen anzupassen. Wie diese Definitionen…
…8.11.2001, Rs C-143/99, Adria-Wien-Pipeline). Zum Zeitpunkt des Ergehens des EuGH-Urteils in der Rs C-143/99, Adria-Wien-Pipeline, gab es weder eine Energiesteuer-Richtlinie, Zl. 2003/96/EG, noch eine Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO). Der in § 2 Abs…
…8.11.2001, Rs C-143/99, Adria-Wien-Pipeline). Zum Zeitpunkt des Ergehens des EuGH-Urteils in der Rs C-143/99, Adria-Wien-Pipeline, gab es weder eine Energiesteuer-Richtlinie, Zl. 2003/96/EG, noch eine Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO). Der in § 2 Abs…
…2006/17/0118). Dies entspricht auch der Richtlinie 2003/96/EG des Rates vom 27.10.2003 zur Restrukturierung der gemeinschaftlichen Rahmenvorschriften zur Besteuerung von Energieerzeugnissen und elektrischen Strom (sog. "Energiesteuerrichtlinie"). Nach § 2 Abs. 1 des Energieabgabenvergütungsgesetzes besteht ein Anspruch auf Vergütung der Energieabgaben nur…
…daraus, dass die Freistellung nach Art. 25 nur für Umweltsteuern gelte, die durch die Energiesteuer-Richtlinie 2003/96/EG geregelt seien. Das sei aber bei den österreichischen Energieabgaben und den damit korrespondierenden Vergütungsregelungen nicht der Fall. Die nationalen Bestimmungen würden aber auch für Produktionszweige gelten…
…2006/17/0118). Dies entspricht auch der Richtlinie 2003/96/EG des Rates vom 27.10.2003 zur Restrukturierung der gemeinschaftlichen Rahmenvorschriften zur Besteuerung von Energieerzeugnissen und elektrischen Strom (sog. "Energiesteuerrichtlinie"). Nach § 2 Abs. 1 des Energieabgabenvergütungsgesetzes besteht ein Anspruch auf Vergütung der Energieabgaben nur…
…2006/17/0118). Dies entspricht auch der Richtlinie 2003/96/EG des Rates vom 27.10.2003 zur Restrukturierung der gemeinschaftlichen Rahmenvorschriften zur Besteuerung von Energieerzeugnissen und elektrischen Strom (sog. "Energiesteuerrichtlinie"). Nach § 2 Abs. 1 des Energieabgabenvergütungsgesetzes besteht ein Anspruch auf Vergütung der Energieabgaben nur…
…einen daraus, dass die Freistellung nach Art. 25 AGVO nur für Umweltsteuern gelte, die durch die Energiesteuer-Richtlinie 2003/96/EG geregelt seien. Das sei bei den österreichischen Energieabgaben und den damit korrespondierenden Vergütungsregelungen aber nicht der Fall. Diese Bestimmungen gelten auch für Produktionszweige, die…
…daraus, dass die Freistellung nach Art. 25 nur für Umweltsteuern gelte, die durch die Energiesteuer-Richtlinie 2003/96/EG geregelt seien. Das sei aber bei den österreichischen Energieabgaben und den damit korrespondierenden Vergütungsregelungen nicht der Fall. Die nationalen Bestimmungen würden aber auch für Produktionszweige gelten…
…erkennbare Differenz beruht hier ausschließlich auf Rundungsdifferenzen. Zum Beispiel im Berufungsschreiben ist auch anzumerken, dass der gezogene Schluss, es käme zu einer 100%-igen Versteuerung mit Energiesteuern, nicht zugestimmt werden kann: - korrekt ist, dass beim angeführten Ergebnis 12 MW mit Gasabgabe belastet sind, - mit E…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw, vertreten durch Deloitte & Touche Wirtschaftstreuhand Styria GmbH, 8010 Graz, Villefortgasse 11, vom 31. Oktober 2005 gegen die Bescheide des Finanzamtes Graz-Stadt, vertreten durch Dr. Michael Ropposch, vom 21. April 2004 betreffend Energieabgabenvergütung 1997 bis…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., gegen den Bescheid des Finanzamtes A. vom 22. Oktober 2002 betreffend Energieabgabenvergütung 1996 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Die Bw., ein Handelsunternehmen, beantragte mit Schreiben vom 27…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vom 4. September 2002 gegen den Bescheid des Finanzamtes A. vom 16. August 2002 betreffend Energieabgabenvergütung für die Jahre 1996 bis 2001 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Firma a, vertreten durch Kommunal Control, Revision, Consulting u. Steuerberater GmbH, 1040 Wien, Trappelgasse 4, vom 27. Juni 2012 gegen den Bescheid des Finanzamtes Bregenz vom 22. Juni 2012 betreffend Energieabgabenvergütung für das Jahr 2011 entschieden…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vom 4. September 2002 gegen den Bescheid des Finanzamtes A. vom 16. August 2002 betreffend Energieabgabenvergütung für die Jahre 1996 bis 2001 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., Gde X, T-Straße xx, vertreten durch die Mag. R Steuerberatungs GmbH, Gd Y, B-Straße yy, vom 17. Mai 2012 gegen den Bescheid des Finanzamtes Feldkirch vom 18. April 2012 betreffend Energieabgabenvergütung für das…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw. gegen den Bescheid des Finanzamtes A vom 7. August 2012 betreffend Energieabgabenvergütung 2011 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Die Bemessungsgrundlagen und die Höhe der Vergütung sind dem als Beilage angeschlossenen Berechnungsblatt zu entnehmen…