…In der Einreichbestätigung des Amtes der Wiener Landesregierung wurde bestätigt, dass von der Bw rechtzeitig ein Antrag auf Erteilung eines weiteren Aufenthaltstitels gestellt worden war und dass der Antrag noch in Bearbeitung war. Somit sei laut dieser Einreichbestätigung die Bw bis zur Entscheidung über diesen…
…den Gültigkeitszeitraum von 4. Mai 2012 bis 4. Mai 2013 befristet ausgestellte RWR-Karte seiner Tochter bei und übermittelte auch die Einreichbestätigung seiner Gattin bei der Gemeinde Wien hinsichtlich der Verlängerung der RWR-Karte. Am 17. Juni 2012 brachte der Bw. einen neuerlichen Antrag auf…
…In weiterer Folge wurde die Bw. mit Schreiben vom 20. April 2009 ersucht, die Einreichbestätigungen betreffend die Anmeldebescheinigungen vorzulegen. In Entsprechung eines neuerlichen Ergänzungsersuchens vom 29. April 2009 brachte die Bw. eine Einreichbestätigung des Amtes der Wiener Landesregierung, Magistratsabteilung 35, bei, der zu entnehmen ist…
…April 2009 eine gültige Niederlassungsbewilligung besessen habe. Vor Ablauf dieser Frist habe sie einen Verlängerungsantrag bei der Niederlassungsbehörde (MA 35) gestellt und gleichzeitig eine Einreichbestätigung der MA 35 vom 30.4.2009 dem Finanzamt zum Beweis dafür vorgelegt, dass sie rechtzeitig einen Verlängerungsantrag bei der…
…Dezember 2008 beantragte die Bw. für ihren Sohn rückwirkend ab 12/2006 die Familienbeihilfe. Dem Antrag schloss die Bw. eine Einreichbestätigung der Magistratsabteilung 35 vom 21.11.2008 an, in der dem minderjährigen Sohn der Bw. bestätigt wurde, am gleichen Tag einen Antrag auf Erteilung…
…da eine Behandlung (AKH) notwendig war. Eine Kopie der Einreichbestätigung lege ich bei. Über die Anträge auf Erteilung des Aufenthaltstitels aus humanitären Gründen wurde erst im März 2009 positiv entschieden. Für den Anspruch auf die Familienbeihilfe muss der Mittelpunkt der Lebensinteressen des Antragstellers - unabhängig von…
…geborenen Z., ausgestellt am 18. März 2004, sowie der Aufenthaltstitel für die Tochter Z. vom 19. Jänner 2005 (siehe dazu im Folgenden). Weiters wurde im gegenständlichen Verfahren eine Einreichbestätigung des Amtes der Wiener Landesregierung, Magistratsabteilung 35 - Einwanderung, Staatsbürgerschaft, Standesamt, Referat Erstanträge - vom 25. Mai 2009…
…berufen mit der Begründung, andere Finanzämter würden die Einreichbestätigungen akzeptieren, solange der Antragsteller über eine Aufenthaltsberechtigung verfügte. Laut telefonischer Rücksprache des Finanzamtes mit der MA 35 am 10.5.2011 konnten die NAG-Karten für die Kinder aufgrund des hohen Bearbeitungsrückstandes noch nicht erledigt werden…
…Zu diesem Zeitpunkt konnte die Bw. jedoch lediglich Einreichbestätigungen der MA 35 vom 7.4.2011 vorlegen, weil die Anmeldebescheinigungen noch nicht ausgestellt waren. Das Finanzamt wies mit Bescheid vom 4.7.2011 den Antrag auf Gewährung der Familienbeihilfe für den Zeitraum ab Jänner 2011…
…pädiatr. 7.6.06. Auch für J Cl gibt es viele Untersuchungen und Impfungen von Geburt an. - Einreichbestätigungen für die Visa aller drei Kinder vom 13.10.06 Ich hoffe, ich kann damit die Anwesenheit von mir und aller drei Kinder in Österreich hinreichend belegen…
…die tatsächlich erstellt worden sei, die vorliege und nach bestem Wissen und mit Einreichbestätigung des Finanzamts von der steuerlichen Vertretung auch übermittelt worden sei. Die Abgabenbehörde habe daher eine eigene Prognoserechnung angestellt. Wesentlichen Angelpunkt der Einstufung der Wohnungsvermietung als Liebhaberei auf Grundlage der Liebhabereiverordnung bilde…
…einen dreiwöchigen Urlaub in XX. Am 2.7.2009 versicherte sich die Bw. selbst bei der Wiener Gebietskrankenkasse und ließ sich von der MA 35 eine Einreichbestätigung betreffend Erteilung einer Anmeldebescheinigung ausstellen. Am 3.7.2009 wurden Anmeldebescheinigungen für die Bw. und ihren Sohn ausgestellt…
Bescheid Die Beschwerde der Marktgemeinde A, Adresse, vertreten durch Lang und Schultze-Bauer, Rechtsanwälte, 8280 Fürstenfeld, Realschulstraße 2a, gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Graz vom 27. Juli 2011, GZ. 700000/xxxxx/2011, betreffend Aussetzungszinsen - Zoll gilt gemäß § 85c Abs. 8 des Zollrechts-Durchführungsgesetzes (ZollR-DG…
Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat hat über den Vorlageantrag des Berufungswerbers vom 31. Oktober 2007 entschieden: Der Vorlageantrag wird gemäß § 273 Abs. 1 lit. a BAO als unzulässig zurückgewiesen. Begründung Der Berufungswerber (Bw.) brachte mit Telefax vom 25. 7. 2006 ein Nachsichtsansuchen gemäß § 236 BAO über…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, Adr, vertreten durch Hausberger Moritz Schmidt, Rechtsanwälte, 6300 Wörgl, Poststraße 3, vom 24. September 2010 gegen den Abrechnungsbescheid gemäß § 216 BAO des Finanzamtes X. vom 17. August 2010 entschieden: Der Spruch des Abrechnungsbescheides wird wie…
Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch RÄ, vom 6. Mai 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 15. April 2008 betreffend Einkommensteuer 2004 entschieden: Die Berufung wird gemäß § 273 Abs. 1 lit. a der Bundesabgabenordnung (BAO), BGBl Nr…
Bescheid Die Berufung der Bw., geb. GebDat, Adresse, vom 19. März 2006 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 1/23 vom 14. März 2006 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2005 gilt gemäß § 275 der Bundesabgabenordnung (BAO), BGBl Nr. 1961/194 idgF, als zurückgenommen. Begründung Da dem…
Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., W, vom 25. Jänner 2010 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 2/20/21/22 vom 19. Jänner 2010 betreffend Aufhebung des Einkommensteuerbescheides für 2008 gemäß § 299 BAO sowie betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für 2008 entschieden…
Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat (UFS) hat über die Berufung des Berufungswerber, vertreten durch Steuerberatung, vom 18. Februar 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 6. Februar 2008 betreffend Vorsteuererstattung an ausländische Unternehmer für das Jahr 2006 (Zurücknahmeerklärung des Anbringens gemäß § 85 Abs. 2…
Bescheid Die Beschwerde der A, Adresse (im Folgenden: Beschwerdeführerin), vom 26. Mai 2011 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Graz betreffend nachträgliche buchmäßige Erfassung gemäß Art. 220 ZK vom 29. April 2011, GZ. 700000/xxxxx/2011, gilt gemäß § 85c Abs. 8 des Zollrechts-Durchführungsgesetzes (ZollR-DG…