…Georg Zarzi, in der Finanzstrafsache gegen Bf., über die Beschwerde des Beschuldigten vom 1. Dezember 2006 gegen den Bescheid über die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens gemäß § 83 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) des Zollamtes Wien vom 13. November 2006, SN 100/2006/00956-001, zu Recht…
…Bescheides (vgl. auch § 56 Abs. 2 FinStrG) zu ergehen hatte. Ob im konkreten Einzelfall die Verdachtsgründe für die (bescheidmäßige) Einleitung eines Finanzstrafverfahrens ausreichen, hat die Finanzstrafbehörde erster Instanz dabei an Hand der sich aus den bisherigen Ermittlungsergebnissen ergebenden Anhaltspunkte zu beurteilen. Dabei genügt es, wenn…
…a und § 33 Abs. 1 iVm § 13 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde des Beschuldigten vom 16. Dezember 2010 gegen den Bescheid über die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens gemäß § 83 Abs. 1 FinStrG des Finanzamtes Lilienfeld St. Pölten als Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 17. November 2010…
…wegen des Finanzvergehens des Schmuggels gemäß § 35 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde des Beschuldigten vom 25. Mai 2010 gegen den Bescheid über die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens gemäß § 83 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) des Zollamtes St. Pölten Krems Wiener Neustadt als Finanzstrafbehörde…
…Bescheid des Finanzamtes Innsbruck als Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 8. Juni 2010, StrNr. X, über die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens gemäß § 83 Abs. 1 FinStrG zu Recht erkannt: I. Der Beschwerde wird teilweise und insoweit Folge gegeben, als der angefochtene Bescheid hinsichtlich der Zeiträume 01-10…
…3. Mai 2010, StrNr. X, über die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens gemäß § 83 Abs. 1 FinStrG zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom 3. Mai 2010 hat das Finanzamt Innsbruck als Finanzstrafbehörde erster Instanz gegen den Beschwerdeführer zur StrNr. X…
…Bescheid des Finanzamtes Innsbruck als Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 19. März 2010, StrNr. X, über die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens gemäß § 83 Abs. 1 FinStrG zu Recht erkannt: I. Der Beschwerde wird teilweise und Insoweit Folge gegeben, als der angefochtene Bescheid hinsichtlich des Zeitraumes 04/2009…
…27. April 2010, StrNr. X, über die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens gemäß § 83 Abs. 1 FinStrG zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom 27. April 2010 hat das Finanzamt Innsbruck als Finanzstrafbehörde erster Instanz gegen die Beschwerdeführerin zur StrNr. X…
…der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde des Beschuldigten vom 12. Mai 2010 gegen den Bescheid über die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens gemäß § 83 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) des Finanzamtes Baden Mödling als Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 12. April 2010…
…beschuldigten Verbandes vom 30. April 2010 gegen den Bescheid des Zollamtes Linz Wels als Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 9. April 2010, Zl. 520000/90118/1/2010, über die Einleitung des Strafverfahrens gem. § 83 Abs.2 FinStrG zu Recht erkannt (§§ 161 Abs.1, 162 und 163…
…erster Instanz vom 6. April 2010, StrNr. X, über die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens gemäß § 83 Abs. 1 FinStrG zu Recht erkannt: I. Aus Anlass der Beschwerde wird der strafbestimmende Wertbetrag hinsichtlich der Einkommensteuer auf € 8.397,35 (2006: € 5.867,35, 2007: €…
…Bescheid des Finanzamtes Innsbruck als Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 22. April 2010, StrNr. X, über die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens gemäß § 83 Abs. 1 FinStrG zu Recht erkannt: I. Der Beschwerde wird teilweise und insoweit Folge gegeben, als der angefochtene Bescheid hinsichtlich der Zeiträume 07/2007…
…2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck als Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 18. Februar 2010, StrNr. X, über die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens gemäß § 83 Abs. 1 FinStrG zu Recht erkannt: I. Der Beschwerde wird teilweise und insoweit Folge gegeben, als der angefochtene Bescheid in Pkt…
…geführt werden muss. Gemäß § 82 Abs. 1 FinStrG hat die Finanzstrafbehörde erster Instanz die ihr zukommenden Mitteilungen und Verständigungen daraufhin zu prüfen, ob genügende Verdachtsgründe für die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens gegeben sind. Das Gleiche gilt, wenn sie z.B. aus eigener Wahrnehmung vom Verdacht eines…
…demselben Schriftsatz wurde die Beschwerdeführerin gemäß § 83 Abs. 2 FinStrG davon verständigt, dass die Einleitung des Finanzstrafverfahrens weiters wegen des Verdachts erfolgt sei, dass sie als verantwortliche Geschäftsführerin der D-GmbH im Amtsbereich des Finanzamtes Innsbruck vorsätzlich Abgabengesetzen, nämlich dem § 21 UStG 1994 und dem…
…Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) als Bestimmungstäter über die Beschwerde des Beschuldigten vom 14. Jänner 2010 gegen den Bescheid über die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens gemäß § 83 Abs. 1 FinStrG des Finanzamtes Wien 1/23 als Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 14. Dezember 2009…
…Prüfzeitraum maßgeblichen Einfluss auf die Unternehmensführung genommen habe und insbesondere für die finanziellen Belange der Firma zuständig gewesen sei, sei auch gegen sie, ebenso wie gegen ihren Ehegatten und Geschäftsführer der genannten GmbH, Herrn GP (Einleitungsbescheid vom 12. Mai 2010, StrNr. 041-2010/00126-001…
…wurde erwogen: Gemäß § 82 Abs. 1 in Verbindung mit § 83 FinStrG hat die Finanzstrafbehörde erster Instanz, sofern genügend Verdachtsgründe für die Einleitung wegen eines Finanzvergehens gegeben sind, das Finanzstrafverfahren einzuleiten. Gemäß § 33 Abs. 1 FinStrG macht sich einer Abgabenhinterziehung schuldig, wer vorsätzlich unter Verletzung einer…
…27. November 2008, StrNr. X, über die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens gemäß § 83 Abs. 1 FinStrG zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom 27. November 2008 hat das Finanzamt Innsbruck als Finanzstrafbehörde erster Instanz gegen den Beschwerdeführer zur StrNr. X…
…gemäß § 33 Abs. 2 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde des Beschuldigten vom 22. September 2010 gegen den Bescheid über die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens gemäß § 83 Abs. 1 FinStrG des Finanzamtes Amstetten Melk Scheibbs als Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 23. August 2010, Strafnummer…