…Verpachtung. Aus dem Akt des Finanzamtes geht hervor, dass die Bw. für das Jahr 2008 keine Einkommensteuererklärung abgegeben hat. Aus diesem Grund ermittelte das Finanzamt die Abgabenbemessungsgrundlage im Schätzungswege und setzte die Einkommensteuer zunächst mit Bescheid vom 2. Dezember 2009 mit einem Betrag von €…
…Er wies darauf hin, dass der Berufungswerber wiederholt vorgebracht hatte, die Einkommensteuererklärungen 2007 bis 2009 rechtzeitig beim Finanzamt eingebracht zu haben ohne diese Behauptungen jemals zu beweisen (Verweis auf UFS 20.4.2012, RV/0749-S/10 u.a.). Tatsächlich seien die Erklärung 2007 und…
…€, das sind 10 % der nachgeforderten Einkommensteuer 2009, festgesetzt. Zur Begründung wurde auf die Bestimmungen des § 135 BAO verwiesen. Die Frist zur Einreichung der Einkommensteuererklärung 2009 endete am 27. Jänner 2011 (Quotenregelung). Mit Schriftsatz vom 20. Dezember 2010 teilte der steuerliche Vertreter des Berufungswerbers mit…
…setzte das Finanzamt mit Bescheid vom 19.10.2011 eine Zwangsstrafe von € 300 fest und forderte den Bw wiederum auf, die Einkommensteuererklärung 2010 - bis 10.11.2011 - einzureichen, widrigenfalls eine (weitere) Zwangsstrafe von € 500 festgesetzt werden könne. Mit Schreiben vom 11.11.2011…
…um Stattgabe seiner Berufung. Über die Berufung wurde erwogen: Im gegenständlichen Fall ist strittig, ob die Verhängung der Zwangsstrafe wegen Nichtabgabe der Einkommensteuererklärung für das Jahr 2008 zu Recht erfolgt ist. Aufgrund der Vorschriften der Bundesabgabenordnung (§ 133 BAO) ist zur Einreichung von Abgabenerklärungen derjenige verpflichtet…
…Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom 4. August 2008 wies das Finanzamt die Berufungswerberin (Bw.) darauf hin, dass sie offenbar übersehen habe, die Einkommensteuererklärung 2007 fristgerecht einzureichen. Sie werde ersucht, dies bis 25. August 2008 nachzuholen…
…im Schätzungsweg ermittelte Einkünfte aus Gewerbebetrieb in Höhe von 12.000,00 € der Besteuerung unterzogen hat. Der Bw hat am 1. Dezember 2009 beim Finanzamt kommentarlos eine Einkommensteuererklärung für 2008 eingereicht, in der er lediglich Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (Pensionseinkünfte) erklärt hat. Am 4…
…unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- und Wahrheitspflicht hinsichtlich der Jahre 2002 bis 2005 durch die Nichtabgabe von Einkommensteuererklärungen Verkürzungen an Einkommensteuer in Höhe von € 7.640,83 bewirkt habe. Gegen diesen Bescheid richtet sich die fristgerechte Beschwerde der Beschuldigten vom 12. Juni 2008…
…zu, gegen diese Entscheidung innerhalb von sechs Wochen nach Zustellung (Kenntnisnahme) Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof zu erheben. Entscheidungsgründe Das Finanzamt ersuchte den Berufungswerber mit Bescheid vom 2. August 2002, die Einkommensteuererklärung bei beschränkter Steuerpflicht für 2001 bis 23. August 2002 nachzureichen. Mit Bescheid vom 5…
…Berufungswerber (Bw.) für schuldig erkannt, vorsätzlich im Bereich des genannten Finanzamtes als Abgabepflichtiger die abgabenrechtliche Anzeige-, Offenlegungs- und Wahrheitspflicht durch Nichtabgabe der Einkommensteuererklärungen für 2006 und 2007 verletzt zu haben, ohne hierdurch den Tatbestand eines anderen Finanzvergehens zu erfüllen, und dadurch (jeweils) das Finanzvergehen der…
…als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Am 29.3.2011 erinnerte die Abgabenbehörde die Berufungswerberin (Bw.) daran, dass sie offenbar übersehen habe, die Umsatz - und Einkommensteuererklärung 2009 fristgerecht einzureichen. Sie werde ersucht, dies nachzuholen. Weitere Erinnerungsschreiben erfolgten mit Schreiben vom 17.5.…
…entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber (Bw.) hat im Jahre 2010 für fünf Kinder Familienbeihilfe bezogen und am 24.11.2011 in der elektronisch beim Finanzamt eingebrachten Einkommensteuererklärung 2010 den Mehrkindzuschlag für das Jahr 2011 beantragt…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 1, Mag. Peter Maurer, in der Finanzstrafsache gegen Bf., vertreten durch Mag. Manuela Hebenstreit, Intreuhand Steuerberatungs GmbH, 6020 Innsbruck, Amraser Straße 85/1, wegen Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 1…
…Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom 4. August 2008 wies das Finanzamt den Berufungswerber (Bw.) darauf hin, dass er offenbar übersehen habe, die Einkommensteuererklärung 2007 fristgerecht einzureichen. Er werde ersucht, dies bis 25. August 2008 nachzuholen…
…verständigte die Finanzstrafbehörde Braunau Ried Schärding den Bw nach § 83 Abs. 2 FinStrG von der Einleitung eines Finanzstrafverfahrens wegen des Verdachtes, er habe für die Jahre 2006 und 2007 vorsätzlich falsche Einkommensteuererklärungen eingereicht und dadurch ein Finanzvergehen nach § 51 Abs. 1 lit. a FinStrG begangen…
…gemäß § 108e EStG 1988 für 2002 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Am 3. April 2003 langten beim Finanzamt die Umsatzsteuer- und Einkommensteuererklärungen für 2002 des Berufungswerbers (Bw.) ein; ebenso die Überschussrechnung sowie das Anlagenverzeichnis zum 31. Dezember…
…teilweise Folge gegeben und die Zwangsstrafe mit 100,00 € festgesetzt. Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom 22. August 2007 wies das Finanzamt die Berufungswerberin (Bw.) darauf hin, dass sie offenbar übersehen habe, die Einkommensteuererklärung 2006 fristgerecht einzureichen. Sie werde ersucht, dies bis 12. September 2007 nachzuholen…
…00 € festgesetzt. Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom 27. August 2007 wies das Finanzamt den Berufungswerber (Bw) darauf hin, dass er offenbar übersehen habe, die Einkommensteuererklärung 2006 fristgerecht einzureichen. Unter Androhung einer Zwangsstrafe von 300,00 € wurde er ersucht, dies bis 17. September 2007 nachzuholen…
…laufende Besteuerung mittels der Erhebungsform der Lohnsteuer, und im Analogieschluss mit den endbesteuerten Kapitaleinkünften, die durch eine freiwillige Aufnahme in die Einkommenssteuererklärung einer Regelbesteuerung unterworfen werden, kann eine eventuelle Behauptung des Steuerpflichtigen, er/sie hätte sich im Irrtum befunden, in Anbetracht der Kenntnisse der Steuerpflichtigen…
…weil der Verdacht bestehe, dass dieser im Amtsbereich des Finanzamtes Bregenz im Jahr 2005 vorsätzlich unter Verletzung der abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht, nämlich durch Einreichung einer unrichtigen Einkommensteuererklärung 2004, in welcher die Geschäftsführerbezüge zu niedrig angegeben waren, für das Jahr 2004 eine Verkürzung an Einkommensteuer…