…höhere persönliche Anstrengungen tätigen bzw. kostenpflichtige Hilfe Dritter in Anspruch nehmen müsse. Aus diesem Grund handle es sich nicht um ein "Einkommenssurrogat" sondern werde mit dieser Rente nur die Verringerung der Leistungsfähigkeit und der daraus resultierende Mehraufwand und die Mehranstrengung der Bw. abgegolten. Im Übrigen…
…1 Ob 108/01s, JBl 2002, 449) mit etwa 40% des gemeinsamen Nettoeinkommens bemisst, wobei jedoch eigene Einkünfte oder allfällige Einkommenssurrogate (Bezüge nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz, Krankengelder, Sozialhilfe etc.) anzurechnen sind. Entsprechend den vorliegenden Informationen konnte der Ehegatte an Notstandshilfe und Krankengelder im Jahr 2003 €…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., B., gegen den Bescheid des Finanzamtes Baden Mödling betreffend erhöhte Familienbeihilfe ab 1. April 2008 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin (Bw.), geb. 1968, stellte im…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des P, W, vertreten durch K., Steuerberatung in Sa, vom 27. Februar 2006 und 13. März 2006 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 6/7/15, dieses vertreten durch OR Mag. Ludwig, vom 1) 23. Jänner 2006…
Bescheid Die Einkommensteuer für das Kalenderjahr 2003 wird mit € 4.807,62 festgesetzt. Die Bemessungsgrundlagen und die Höhe der Abgabe sind dem als Beilage angeschlossenen Berechnungsblatt zu entnehmen und bilden einen Bestandteil dieses Bescheidspruches. Die Fälligkeit der festgesetzten Abgaben ist aus der Buchungsmitteilung zu…
"Bei der Summary of Facts-Darstellung vom 26. 4. 2001 handelte es sich weder um eine in wesentlichen Punkten verkürzte noch um eine für S-GmbH optimierte Sachverhaltsschilderung. Es handelt sich dabei um keine Rechtfertigung meinerseits gegenüber Vorgesetzten bzw der S-GmbH Europa SA, zumal…