…Erledigung. Da aber gesonderte Erledigungen ergingen, fehlte es an der für Feststellungsbescheide nach § 188 BAO unabdingbaren Einheitlichkeit, sodass auch den beiden an die ehemaligen Gesellschafter der KEG am 22. Februar 2007 ergangenen Erledigungen keine Bescheidwirkung zukommt. Daran ändert auch die Bestimmung des § 191 Abs. 5…
…Feststellungs- bzw. Nichtfeststellungsbescheide gegen das bei Feststellungsbescheiden (Grundlagenbescheiden) iSd § 188 BAO geltende Gebot der Einheitlichkeit verstoßen. Die den bekämpften Einkommensteuerbescheiden 1997 und 1998 zu Grunde liegenden Feststellungsbescheide der K1-KEG stellen daher jeweils "Nichtbescheide" dar, die keine rechtlichen Wirkungen entfalten. Eine Abänderungsbefugnis des Finanzamtes gemäß §…
…in § 191 Abs. 1 lit. c BAO genannten Adressaten gab es im vorliegenden Falle sohin nicht. Die Einheitlichkeit als Wesensmerkmal des Feststellungsbescheides nach § 188 BAO gilt jedoch im Grunde des § 190 Abs. 1 zweiter Satz BAO auch für den Bescheid, mit dem ausgesprochen wird, dass…
…und gesonderte Feststellung von Einkünften unterbleibt, ein Grundlagenbescheid isd § 188 BAO. Die Einheitlichkeit als Wesensmerkmal des Feststellungsbescheides nach § 188 BAO gilt nach der Rechtsprechung des VwGH somit auch für den Bescheid, mit dem ausgesprochen wird, dass eine Feststellung nicht zu erfolgen hat. Soweit - wie im…
…Judikatur zur Einheitlichkeit als Wesensmerkmal des Feststellungsbescheides u.E. der gesamte Bescheid nichtig...... Im Sinne der Effizienz des Verfahrens und der ......Änderungen der BAO wäre eine gänzliche Neuerlassung des Bescheides zu bevorzugen, um nicht in einem etwaigen VwGH-Verfahren lediglich eine formelle Entscheidung des Höchstgerichtes…
…VwGH-Judikatur zur Einheitlichkeit als Wesensmerkmal des Feststellungsbescheides der gesamte Bescheid nichtig. Im Sinne der Effizienz des Verfahrens und der Änderungen der BAO sei eine gänzliche Neuerlassung des Bescheides zu bevorzugen, um nicht in einem etwaigen VwGH-Verfahren nur eine formelle Entscheidung des Höchstgerichtes zu…
…dass ein Bescheid, mit dem ausgesprochen wird, dass eine einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften unterbleibt, ein Grundlagenbescheid im Sinne des § 188 BAO ist. Die Einheitlichkeit als Wesensmerkmal des Feststellungsbescheides nach § 188 BAO gilt somit auch für den Bescheid, mit dem ausgesprochen wird, dass eine…
…entschieden - ein Bescheid, mit dem ausgesprochen wird, dass eine einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften unterbleibt, ein Grundlagenbescheid im Sinne des § 188 BAO ist. Die Einheitlichkeit als Wesensmerkmal des Feststellungsbescheides nach § 188 BAO gilt somit auch für den Bescheid, mit dem ausgesprochen wird, dass eine…
…entschieden - ein Bescheid, mit dem ausgesprochen wird, dass eine einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften unterbleibt, ein Grundlagenbescheid im Sinne des § 188 BAO ist. Die Einheitlichkeit als Wesensmerkmal des Feststellungsbescheides nach § 188 BAO gilt somit auch für den Bescheid, mit dem ausgesprochen wird, dass eine…
…ausgesprochen werde, dass eine einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften unterbleibe, ein Grundlagenbescheid iSd § 188 BAO sei. Die Einheitlichkeit als Wesensmerkmal des Feststellungsbescheides nach § 188 BAO gelte somit auch für den Bescheid, mit dem ausgesprochen werde, dass eine Feststellung nicht zu erfolgen habe. Soweit eine…
…ausgesprochen werde, dass eine einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften unterbleibe, ein Grundlagenbescheid iSd § 188 BAO sei. Die Einheitlichkeit als Wesensmerkmal des Feststellungsbescheides nach § 188 BAO gelte somit auch für den Bescheid, mit dem ausgesprochen werde, dass eine Feststellung nicht zu erfolgen habe. Soweit eine…
…dass ein Bescheid, mit dem ausgesprochen wird, dass eine einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften unterbleibt, ein Grundlagenbescheid im Sinne des § 188 BAO darstellt. Die Einheitlichkeit als Wesensmerkmal des Feststellungsbescheides nach § 188 BAO gilt auch für den Bescheid, mit dem ausgesprochen wird, dass eine Feststellung…
…dass ein Bescheid, mit dem ausgesprochen wird, dass eine einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften unterbleibt, ein Grundlagenbescheid im Sinne des § 188 BAO darstellt. Die Einheitlichkeit als Wesensmerkmal des Feststellungsbescheides nach § 188 BAO gilt auch für den Bescheid, mit dem ausgesprochen wird, dass eine Feststellung…
…dass ein Bescheid, mit dem ausgesprochen wird, dass eine einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften unterbleibt, ein Grundlagenbescheid im Sinne des § 188 BAO darstellt. Die Einheitlichkeit als Wesensmerkmal des Feststellungsbescheides nach § 188 BAO gilt auch für den Bescheid, mit dem ausgesprochen wird, dass eine Feststellung…
…dass ein Bescheid, mit dem ausgesprochen wird, dass eine einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften unterbleibt, ein Grundlagenbescheid im Sinne des § 188 BAO darstellt. Die Einheitlichkeit als Wesensmerkmal des Feststellungsbescheides nach § 188 BAO gilt auch für den Bescheid, mit dem ausgesprochen wird, dass eine Feststellung…
…dass ein Bescheid, mit dem ausgesprochen wird, dass eine einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften unterbleibt, ein Grundlagenbescheid im Sinne des § 188 BAO darstellt. Die Einheitlichkeit als Wesensmerkmal des Feststellungsbescheides nach § 188 BAO gilt auch für den Bescheid, mit dem ausgesprochen wird, dass eine Feststellung…
…dass ein Bescheid, mit dem ausgesprochen wird, dass eine einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften unterbleibt, ein Grundlagenbescheid im Sinne des § 188 BAO darstellt. Die Einheitlichkeit als Wesensmerkmal des Feststellungsbescheides nach § 188 BAO gilt auch für den Bescheid, mit dem ausgesprochen wird, dass eine Feststellung…
…dass ein Bescheid, mit dem ausgesprochen wird, dass eine einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften unterbleibt, ein Grundlagenbescheid im Sinne des § 188 BAO darstellt. Die Einheitlichkeit als Wesensmerkmal des Feststellungsbescheides nach § 188 BAO gilt auch für den Bescheid, mit dem ausgesprochen wird, dass eine Feststellung…
…dass ein Bescheid, mit dem ausgesprochen wird, dass eine einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften unterbleibt, ein Grundlagenbescheid im Sinne des § 188 BAO darstellt. Die Einheitlichkeit als Wesensmerkmal des Feststellungsbescheides nach § 188 BAO gilt auch für den Bescheid, mit dem ausgesprochen wird, dass eine Feststellung…
…dass ein Bescheid, mit dem ausgesprochen wird, dass eine einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften unterbleibt, ein Grundlagenbescheid im Sinne des § 188 BAO darstellt. Die Einheitlichkeit als Wesensmerkmal des Feststellungsbescheides nach § 188 BAO gilt auch für den Bescheid, mit dem ausgesprochen wird, dass eine Feststellung…