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UFSW RV/1941-W/07Pfändungsgebühren und nachträglich erfolgte Gutschriften
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.10.2007

…VwGH 12.8.2002, 99/17/0258). Der Rückstandsausweis müsse dem Abgabepflichtigen nicht zugestellt werden (VwGH 13.9.1989, 88/13/0199, 0200, 27.11.2000, 2000/17/0100). Die Rückstände seien hauptsächlich auf nicht entrichtete Einfuhrumsatzsteuern zurückzuführen, welche vom Abgabepflichtigen selbst zu berechnen und…

UFSL RV/0398-L/04Säumniszuschlag wegen verspäteter Entrichtung der Einfuhrumsatzsteuer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.06.2004

…in dem die Einfuhrumsatzsteuerschuld entsteht, zweitfolgenden Kalendermonates fällig wird. In diesem Sinn war die Bestimmung des § 25 Abs. 5 lit. a UStG auch ursprünglich formuliert. Nur bzw. gerade für die Fälle, in denen die Erfassung der Einfuhrumsatzsteuer auf dem Abgabenkonto nicht rechtzeitig bis zum 15…

UFSL RV/0715-L/08Säumniszuschlag für verspätet entrichtete Einfuhrumsatzsteuer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.04.2009

…normiert: 1. Für die Erhebung der Einfuhrumsatzsteuer sind die Zollämter (§ 14 AVOG) zuständig. 2. Abweichend davon sind für die Einhebung und zwangsweise Einbringung der Einfuhrumsatzsteuer unter folgenden Voraussetzungen die Finanzämter (§ 61 BAO) zuständig: Die Einfuhrumsatzsteuerschuld ist nach Art. 201 der Verordnung (EWG) Nr. 2913/92…

UFSZ1W ZRV/0130-Z1W/09Liegen innergemeinschaftliche Lieferungen im Anschluss an die Einfuhr vor?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)11.12.2013

…16/0070). Eine Heranziehung der Anmelderin als Abgabenschuldnerin gemäß § 71a ZollR-DG scheidet bei dieser Konstellation aus. Denn eine Einfuhrumsatzsteuerschuld nach der bezogenen Gesetzesstelle schuldet nach deren ausdrücklichen Anordnungen der Anmelder nur dann, wenn er in den Fällen einer Befreiung von der Einfuhrumsatzsteuer nach Art…

UFSZ1W ZRV/0040-Z1W/02Steuerfreiheit für Waren, die vom Anmelder unmittelbar zur Ausführung von innergemeinschaftlichen Lieferungen verwendet werden
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)27.02.2004

…Oktober 2000 schrieb das Hauptzollamt Linz der Bf. für in den zollrechtlich freien Verkehr mit steuerbefreiender Wirkung überführte Waren S 492.709.- an Einfuhrumsatzsteuer gemäß Art. 204 ZK, sowie eine Abgabenerhöhung in der Höhe von S 31.343.- zur Entrichtung vor. Mit Berufung gegen diesen…

UFSZ2L ZRV/0071-Z2L/07Überführung von Waren in den zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr mit steuerbefreiender Lieferung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)19.10.2010Teil 1/2

…Art. 204 Abs. 1 ZK entstehende Einfuhrumsatzsteuerschuld auch der Anmelder, wenn er nicht bereits nach Art. 204 Abs. 3 ZK als Schuldner in Betracht kommt. Der Umsatzsteuer unterliegen gemäß § 1 Abs. 1 Z 3 UStG 1994 die Einfuhr von Gegenständen (Einfuhrumsatzsteuer). Eine Einfuhr liegt vor…

UFSZ3K ZRV/0223-Z3K/06Buchnachweis bei innergemeinschaftlichen Lieferungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)06.02.2008

…Verkehr mit steuerbefreiender Lieferung (Befreiung von der Einfuhrumsatzsteuer, Zollverfahrenscode 4200)" übergeführt worden sind, gemäß Art. 64 i.V.m. Art. 204 Abs.1 Buchstabe a, Abs.3 Zollkodex (ZK), § 2 Abs.1 und § 71a ZollR-DG Einfuhrumsatzsteuer in der Höhe von € 7.073,27…

UFSZ2L ZRV/0013-Z2L/03Zollschuldentstehung für Nichtgemeinschaftswaren, die zum Ausfuhrverfahren unter Verwendung des Verfahrenscodes 1000 (Verfahrenscode für Gemeinschaftswaren) angemeldet werden, Entstehung der Einfuhrumsatzsteuerschuld - sinngemäße Anwendung der Zollvorschriften
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)29.11.2004

…nicht vor. Die Einfuhrumsatzsteuerschuld entsteht bei jedem Vorgang, der als Einfuhr zu bewerten ist (§ 1 Abs. 1 Z 3 UStG). Als solche Einfuhr sind nicht nur die Überführung in den freien Verkehr (Artikel 201 ZK), sondern auch Unregelmäßigkeiten im Sinne der Artikel 202 ff ZK…

UFSZ3K ZRV/0068-Z3K/07Zollschuld für gewerblich verwendete Beförderungsmittel
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Senat)25.01.2008

…17. Oktober 2002 entstanden ist. Die Nichtfestsetzung der Einfuhrumsatzsteuer gemäß § 72a ZollR-DG hätte eine Zollschuld nach Art. 201 ZK vorausgesetzt. Die Anwendung der Verordnung des Bundesministers für Finanzen vom 11. Dezember 1974 über die umsatzsteuerliche Behandlung von Leistungen ausländischer Unternehmer ist wiederum nicht möglich…

UFSZ2L ZRV/0068-Z2L/10Schuldner der Einfuhrumsatzsteuer bei Feststellung, dass Waren nicht zur Ausführung einer innergemeinschaftlichen Lieferung im Anschluss an die Einfuhr verwendet wurden.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)03.08.2011

…Februar 2010) teilte das Zollamt der Beschwerdeführerin (im Folgenden kurz als Bf bezeichnet) die buchmäßige Erfassung einer gemäß Art. 204 Abs. 1 Buchst. a) und Abs. 3 Zollkodex (ZK) iVm mit § 2 Abs. 1 ZollR-DG entstandenen Einfuhrumsatzsteuerschuld in Höhe von insgesamt € 84.756…

UFSL RV/1311-L/11Abzug der Einfuhrumsatzsteuer durch Spediteure
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.07.2013

…Zolllager der Berufungswerberin bis auf Abruf zollrechtlich einzulagern. Erst bei Abruf durch den Kunden (den ungarischen Unternehmer) sollten die Granulate (in Chargen) je nach Anweisung des Kunden einer weiteren (zollrechtlichen) Behandlung, beispielsweise der Überführung in den freien Verkehr ohne Entstehung der Schuld für die Einfuhrumsatzsteuer…

UFSZ4I ZRV/0011-Z4I/03Eingangsabgabenschuld gemäß § 203 Zollkodex
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)10.07.2003

…08932/01/2002 wurde der Bf. die buchmäßige Erfassung von Eingangsabgaben gemäß Art. 203 Abs. 1 Zollkodex (ZK) iVm § 2 Abs. 1 ZollR-DG mitgeteilt. Die nunmehrige Bf. habe die unter WE-Nr. 946/000/918034/01/2 in das Verfahren der vorübergehenden Verwendung überführten…

UFSZ3K ZRV/0137-Z3K/09Nachträgliche buchmäßige Erfassung eines Differenzbetrages an Zoll
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)24.08.2010

…2008 für die gesetzlich vorgesehenen Zollschuldner entstanden. Gemäß Art. 201 Abs. 3 ZK ist der Zollschuldner der Anmelder. Im Falle der indirekten Vertretung ist auch die Person Zollschuldner, für deren Rechnung die Zollanmeldung abgegeben wird. Liegen einer Zollanmeldung für ein Verfahren im Sinne des Abs…

UFSZ2L ZRV/0154-Z2L/07Buchnachweis bei innergemeinschaftlichen Lieferungen; Angabe der Sonder-UID Nr. des Spediteurs, Verstoß gegen die Bestimmungen der Zollanmeldungs-Verordnung 1998
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)30.09.2009

…Abs. 1 Z 2 UStG zum Abzug der Einfuhrumsatzsteuer als Vorsteuer berechtigt war und auch die Fa. H. die anschließenden innergemeinschaftlichen Lieferungen getätigt habe. Die Bf. habe die Verzollung in indirekter Vertretung der Fa. A. vorgenommen. Die Versendung der Waren sei von der türkischen Fa…

UFSZ1W ZRV/0298-Z1W/07Keine buchmäßige Erfassung der Zollschuld bei Kleinbeträgen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)29.09.2009

…Bei der Anwendung der vorzitierten Bagatellregelung ist daher für die Eingangsabgaben (Zoll und Einfuhrumsatzsteuer) die Kleinbetragsgrenze von 10 Euro maßgeblich. Hinsichtlich der ebenfalls vorgeschriebenen Abgabenerhöhung ist hingegen der Mindestbetrag von 3 Euro zu beachten. Diese Beträge wurden nicht erreicht. Die buchmäßige Erfassung der Eingangsabgaben und…

UFSZ3K ZRV/0136-Z3K/09Nachträgliche buchmäßige Erfassung eines Differenzbetrages an Zoll
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)24.08.2010

…übergeführt wird. In Feld 1 erstes Unterfeld der Anmeldung wurde "IM" für Import, in Feld 37 erstes Unterfeld der Anmeldung wurde Verfahren 4200 für die Überführung einer Drittlandsware in den zoll- und steuerrechtlichen freien Verkehr mit steuerbefreiender Lieferung (Befreiung von der Einfuhrumsatzsteuer) codiert. Gemäß Abs…

UFSZ2L ZRV/0009-Z2L/12Keine Entstehung der Eingangsabgabenschuld bei Anschreibung der Waren innerhalb der Verwahrungsfrist
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)18.10.2012

…36 fest. Nach den Feststellungen der Betriebsprüfung/Zoll seien die im Versandverfahren angelieferten Drittlandswaren verspätet im Anschreibeverfahren erfasst worden, wodurch die Eingangsabgabenschuld wegen Pflichtverletzung entstanden sei. Die Erhebung der Abgabenerhöhung knüpfe unmittelbar an die kraft Gesetzes in richtiger Höhe entstandene Zoll- und Einfuhrumsatzsteuerschuld an, die…

UFSZ2L ZRV/0130-Z2L/10Voraussetzungen für die Steuerfreiheit nach Art. 6 Abs. 3 UStG 1994 (Einfuhr mit anschließender innergemeinschaftlicher Lieferung); Vertrauensschutz für den Anmelder
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)05.12.2011Teil 1/3

…1 ZK nachträglich buchmäßig erfasste Einfuhrumsatzsteuerschuld nach Art. 221 Abs. 1 ZK mitgeteilt und eine Abgabenerhöhung gemäß § 108 Abs. 1 ZollR-DG festgesetzt wird. Die Höhe der in diesem Bescheid angeführten Abgaben beträgt: | Anmeldung | Datum | Einfuhrumsatzsteuer | Abgabenerhöhung | 06AT1 | 28…

UFSZ3K ZRV/0004-Z3K/04Überführung von Waren in den zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr mit steuerbefreiender Lieferung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)10.04.2006Teil 2/2

…sich auf Grund der Vorsteuerabzugsberechtigung lediglich um ein "Nullsummenspiel" gehandelt, wird festgehalten, dass gemäß § 1 Abs. 1 Ziffer 3 UStG die Einfuhr von Gegenständen der Einfuhrumsatzsteuer unterliegt. Die Frage des Vorsteuerabzuges gemäß § 12 UStG stellt sich erst in einem weiteren Schritt, der jedoch nicht Gegenstand…

UFSZ1W ZRV/0556-Z1W/11Keine Befreiung von der Einfuhrumsatzsteuer, wenn der Empfänger/Lieferer keine österreichische UID-Nr. besitzt
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)02.08.2012

…ausgeführt werden, registrieren zu lassen und in den Zollanmeldungen den tatsächlichen Erwerber anzugeben, ist nicht unverhältnismäßig und gefährdet auch nicht die Neutralität der Mehrwertsteuer. Vertrauensschutzerwägungen nach Art. 7 Abs. 4 UStG 1994 sind ebenfalls nicht anzustellen, da für die Einfuhrumsatzsteuer gemäß § 26 Abs. 1 UStG…