…BGBl I 134/2003 wurde der Eigenverbrauchstatbestand ab 1.1.2004 neu geregelt. In Übernahme der Rechtstechnik der 6. MWSt-Rl wurden der Verwendungseigenverbrauch und der Eigenverbrauch von sonstigen Leistungen einer entgeltlichen Lieferung bzw. sonstigen Leistung gleichgestellt und nunmehr in den Bestimmungen des § 3 Abs…
…anerkannte von den übrigen Errichtungskosten nur einen Vorsteuerabzug von 11% und setzte keinen Eigenverbrauch an. In der dagegen eingebrachten Berufung führte der steuerliche Vertreter aus: Das Finanzamt stützt sich offensichtlich darauf, dass der Vorsteuerabzug eines gemischt genutzten Grundstückes hinsichtlich des privat genutzten Teiles für Zeiträume…
…keiner Verwendung gewidmet wird (zu weiteren Beispielen vgl. Sarnthein, Gemischte Nutzung von Grundstücken im Unternehmen, ÖStZ 2005/184). Im Beschwerdefall ergibt sich - wie bereits im Vorlagebeschluss ausgeführt - der Vorsteuerausschluss hinsichtlich des privaten Wohnzwecken der Beschwerdeführerin dienenden Gebäudeteils bereits als Rechtsfolge der Anwendung des § 12 Abs…
…der Gesetzgeber 1998 die nichtunternehmerische Nutzung von Grundstücken (nämlich den Eigenverbrauch) unecht von der Umsatzsteuer befreit. Der private Anteil habe zwar dem Unternehmen zugeordnet werden können, im Ergebnis sei es aber beim mangelnden Vorsteuerabzug geblieben, da der folgende Eigenverbrauch aufgrund einer unechten Steuerbefreiung den Vorsteuerabzug…
…Die geltend gemachten Vorsteuern wurden auf € 14.676,86 gekürzt. Der Eigenverbrauch mit 0,00 angesetzt. Begründend wurde ausgeführt, dass gemäß § 6 (1) Z 16 UStG die Vermietung und Verpachtung sowie der Eigenverbrauch von Grundstücken umsatzsteuerfrei sei. Ein Vorsteuerabzug stehe für Gebäude nur zu…
…sodass - jedenfalls zunächst - auch zur Gänze der Vorsteuerabzug zustand. Logische Rechtsfolge der Zuordnung eines privat genutzten Grundstücksanteiles zum Unternehmen war das Entstehen eines Eigenverbrauches. Zugleich mit dem Zuordnungswahlrecht hat der Gesetzgeber 1998 die nichtunternehmerische Nutzung von Grundstücken (nämlich den Eigenverbrauch) unecht von der Umsatzsteuer befreit…
…Vorsteuern nur insoweit geltend gemacht, als sie anteilig auf die Nutzung als Betriebsgebäude entfielen. Die Vorsteuern hinsichtlich der privaten Nutzung wurden im Hinblick auf das Abzugsverbot für Vorsteuern im Zusammenhang mit der unechten Steuerbefreiung für den Eigenverbrauch von Grundstücken für Wohnzwecke (§ 12 Abs. 3 iVm …
…Rechtswidrigkeit des Inhalts belastet seien. Die Regelung des § 6 Abs. 2 UStG 1994 (unechte Steuerbefreiung für den Eigenverbrauch von Grundstücken ab 1998) verstoße gegen geltendes Gemeinschaftsrecht der Europäischen Union; dies gelte auch für eine allenfalls anzusetzende Vorsteuerkorrektur gemäß § 12 Abs. 10 UStG 1994 ab 1…
…Die unechte Steuerbefreiung des § 6. Abs. 1 Z 16 UStG 1994 für den Eigenverbrauch von Gebäuden hat einen anderen Zweck, eine andere Reichweite, eine andere formelle Begründung und auch einen anderen Adressatenkreis als die Zuordnungsregel im Zeitpunkt des Beitrittes zur EG am 1. Januar 1995…
…Gesetzgeber ab 1998 die nichtunternehmerische Nutzung von Grundstücken (nämlich den Eigenverbrauch) unecht von der Umsatzsteuer befreit. Der private Anteil habe zwar dem Unternehmen zugeordnet werden können, im Ergebnis sei es aber beim mangelnden Vorsteuerabzug geblieben, da der folgende Eigenverbrauch aufgrund einer unechten Steuerbefreiung den Vorsteuerabzug…
…I 9/1998 ist der Eigenverbrauch von Grundstücken unecht von der Steuer befreit. Insoweit eine Steuerfreiheit vorliegt, ist der Vorsteuerausschluss gemäß § 12 Abs. 3 Z 1 UStG 1994 ausgeschlossen. Der Vorsteuerabzug steht daher auch bei einer gänzlichen Zuordnung eines Grundstückes/Gebäudes zum Unternehmen nur im…
…EG-RL daher nicht erlaubt. Die unechte Steuerbefreiung des § 6 Abs. 1 Z 16 UStG für den Eigenverbrauch von Gebäuden hat einen anderen Zweck, eine andere Reichweite, eine andere formelle Begründung und auch einen anderen Adressatenkreis als die Zuordnungsregel im Zeitpunkt des Beitrittes zur EG…
…für nichtunternehmerische Zwecke als Eigenverbrauch zu versteuern sei. Der Steuersatz sei an sich bei Wohnzwecken 10 %, sonst aber würde eine Steuerfreiheit gegeben sein bzw. bei Option zur Steuerpflicht 20 % bestehen. Gemäß Beitrittsvertrag könne Österreich einen ermäßigten Steuersatz für die Vermietung von Grundstücken für Wohnzwecke anwenden…
…dass eine unechte Befreiung für den Eigenverbrauch der 6. RL widerspricht", sind die diesbezüglichen Begründungserwägungen des EuGH in den Randnummern 49 bis 52 und 56 des Urteiles entgegenzuhalten: 49 "Die Vermietung von Grundstücken im Sinne des Artikels 13 Teil B Buchstabe b der Sechsten Richtlinie…
…dass eine unechte Befreiung für den Eigenverbrauch der 6. RL widerspricht", sind die diesbezüglichen Begründungserwägungen des EuGH in den Randnummern 49 bis 52 und 56 des Urteiles entgegenzuhalten: 49 "Die Vermietung von Grundstücken im Sinne des Artikels 13 Teil B Buchstabe b der Sechsten Richtlinie…
…dass eine unechte Befreiung für den Eigenverbrauch der 6. RL widerspricht", sind die diesbezüglichen Begründungserwägungen des EuGH in den Randnummern 49 bis 52 und 56 des Urteiles entgegenzuhalten: 49 "Die Vermietung von Grundstücken im Sinne des Artikels 13 Teil B Buchstabe b der Sechsten Richtlinie…
… 6 Abs. 1 Z 16 UStG 1994 sei die Bestandgabe von Nutzungsrechten an Grund und Boden ebenso wie der Eigenverbrauch jedoch von der Umsatzsteuer befreit. Die Jagdpacht stelle auch kein selbstständiges, grundstücksgleiches Recht wie das Fischereirecht dar, sondern könne durch den Grundeigentümer jederzeit durch Vertrag…
…sodass - jedenfalls zunächst - auch zur Gänze der Vorsteuerabzug zustehe. Logische Rechtsfolge der Zuordnung eines privat genutzten Grundstücksanteiles zum Unternehmen sei das Entstehen eines Eigenverbrauches. Zugleich mit dem Zuordnungswahlrecht habe der Gesetzgeber 1998 die nichtunternehmerische Nutzung von Grundstücken (nämlich den Eigenverbrauch) unecht von der Umsatzsteuer befreit…
…den Eigenverbrauch. Gegen die Zurechnung der Zinsen an die Übernehmer erfolgten keine Einwendungen mehr. In der Eingabe vom 03.11.2009 (Beantwortung eines Mängelbehebungsauftrages) wurde ergänzend ausgeführt, die Privatnutzung von Wohnräumen sei der Nutzungsüberlassung von Grundstücken für Wohnzwecke gleichzusetzen. Letztere unterliege dem ermäßigten Steuersatz von…
…Grundstücken (nämlich den Eigenverbrauch) unecht von der Umsatzsteuer befreit. Der private Anteil hätte zwar dem Unternehmen zugeordnet werden können, im Ergebnis sei es aber beim mangelnden Vorsteuerabzug geblieben, da der folgende Eigenverbrauch aufgrund einer unechten Steuerbefreiung den Vorsteuerabzug ausgeschlossen hätte. Die unechte Steuerbefreiung des Eigenverbrauches…