Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde Bf., vom 26. Juni 2000 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Salzburg/Erstattungen vom 4. Mai 2000, Zl. 610/14448/2/1999, betreffend Ausfuhrerstattung entschieden: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Für Beschwerdeführerin, wurden beim Zollamt L…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf., vom 26. Juni 2000 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Salzburg/Erstattungen vom 8. Mai 2000, Zl. 610/14315/2/1999, betreffend Ausfuhrerstattung entschieden: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Für die Beschwerdeführerin, wurden…
…Verkennung der Rechtslage und Negierung der deutschen Rechtsauslegung ein und vermeint insbesondere, durch das Schlachten und das anschließende Zerteilen der Tiere sei der vom Ausfuhrerstattungsrecht geforderte EU-Ursprung gegeben. Es richte sich der Ursprung von Rindfleisch nach den Ausführungen des Schreibens des deutschen Bundesministeriums der…