…bzw. aufgrund ihrer Komplexizität einer längeren Zeitspanne der Installierung im Ausland bedürfen (Els, a.a.O.). Nach Ansicht des BMF liegt im EDV-Bereich eine sogenannte (begünstigte) Gesamtsystemlösung dann vor, wenn verschiedene Teilprodukte (selbstentwickelte, aber auch angekaufte Software) zu einem funktionierenden Gesamtsystem verbunden werden, während…
…im Ausland daher nicht durch die Installierung einer gemäß § 3 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 geforderten komplexen EDV-Gesamtsystemlösung initiiert war, sondern die Hauptleistung des zu realisierenden Projekts in der Optimierung von Geschäftsprozessen - somit in der Erbringung einer Managementberatungsleistung - lag, seien die Voraussetzungen des …
…Prozesserhebungen und Prozessoptimierungen gehandelt habe und der Aufenthalt im Ausland daher nicht durch die Installierung einer gemäß § 3 (1) Z 10 EStG 1988 geforderten komplexen EDV-Gesamtsystemlösung initiiert war, sondern die Hauptleistung des zu realisierenden Projektes in der Optimierung von Geschäftsprozessen - somit in der Erbringung…