…dem zweiten Studienjahr besteht nur dann, wenn für das vorhergehende Studienjahr (Nachweiszeitraum) die Ablegung einer Teilprüfung der ersten Diplomprüfung oder von Prüfungen aus Pflicht-und Wahlfächern im Gesamtumfang von acht Semesterwochenstunden oder im Ausmaß von 16 ECTS-Punkten nachgewiesen wird. Erreicht der oder die Studierende…
…nur einer der beiden Unterrichtsfächer von einer Fortführung desselben (Lehramts)Studiums nicht mehr gesprochen werden kann. Lt. Anrechnungsbescheid wurden 24 ECTS Punkte angerechnet. Die Wartezeit verkürzt sich somit um 1 Semester. Die Familienbeihilfe ist 4 Semester von Oktober 2009 bis September 2011 auszusetzen." Die dagegen…
…1967) mit der Begründung zurück, dass die Tochter des Bw. für das erste Studienjahr den erforderlichen Studienerfolg von 16 ECTS-Punkten nicht nachweisen habe können. Der Bw. brachte gegen den Rückforderungsbescheid Berufung ein und führte darin im Wesentlichen aus, dass seine Tochter die STEOP-Prüfungen…
…nur dann Anspruch auf Familienbeihilfe bestehe, wenn für das vorhergehende Studienjahr die Ablegung einer Teilprüfung der ersten Diplomprüfung oder von Prüfungen aus Pflicht- und Wahlfächern im Gesamtumfang von acht Semesterwochenstunden oder im Ausmaß von 16 ECTS-Punkten nachgewiesen werde. Erreiche der oder die Studierende im…
…besteht nur dann, wenn für ein vorhergehendes Studienjahr die Ablegung einer Teilprüfung der ersten Diplomprüfung oder des ersten Rigorosums oder von Prüfungen aus Pflicht- und Wahlfächern des betriebenen Studiums im Gesamtumfang von acht Semesterwochenstunden oder im Ausmaß von 16 ECTS-Punkten nachgewiesen wird. Der Nachweis…
…vom 11. März 2009 brachte A beim zuständigen Finanzamt form- und fristgerecht das Rechtsmittel der Berufung ein. Begründend führt er darin aus, er wäre als Berufssoldat im Dienstverhältnis in das Ausland entsandt worden. Seines Erachtens wäre die Erstbehörde irrtümlich davon ausgegangen, er sei Präsenzdiener gewesen;…
…Aktenlage und allen Ausführungen des Vertreters des Berufungswerbers wurden aus dem Vorstudium lediglich Prüfungen im Umfang von 13 Semesterwochenstunden mit einer Wertigkeit von insgesamt 21 so genannten ECTS Credits angerechnet. Tatsächlich wurden daher nicht die gesamten Vorstudienzeiten für die Anspruchsdauer des nunmehr betriebenen Studiums berücksichtigt…
…Sohn der Bw im Zeitraum 25.01.2007 bis 15.07.2008 neun Prüfungen positiv abgelegt hat und zwar im Ausmaß von 39 ECTS-Credits und im Gesamtumfang von 24,5 Semesterstunden und eine weitere Bestätigung des Studienerfolges der Technischen Universität Wien im Bachelorstudium "Finanz…
…von einem inländischen Unternehmen vermitteltes und beworbenes Fernstudium (Bachelorstudiengang für HAK - Absolventen) an einer ausländischen Hochschule betreibt, das mit einem vollwertigen Bachelorabschluss mit 180 ECTS - Punkten abgeschlossen wird. Es handelt sich daher bei diesem Studium um ein so genanntes "ausländisches Studium". Dieser Antrag wurde mit…
…28. September 2011 nach. Aus der Bestätigung des Studienerfolges ist ersichtlich, dass im Wintersemester 2010/11 drei Prüfungen im Gesamtausmaß von 11,25 ECTS-Punkten absolviert wurden. Der Studienzeitbestätigung lässt sich entnehmen, dass der in Rede stehende Sohn für das Wintersemester 2010/11 (bis 30…
…Studienrichtung Psychologie und legte in diesem Fach laufend Prüfungen ab. Dies stellt nach Ansicht des Finanzamtes einen Studienwechsel zur Studienrichtung Psychologie dar. Aufgrund des vorgelegten Bescheides der Universität Graz wurden Prüfungen im Ausmaß von 27 ECTS-Punkten (1 Semester) anerkannt. Das Finanzamt erließ am 2…
…Universität Graz begonnen. Nach den Angaben des Berufungswerbers in seinem Schreiben vom 28. Februar 2011 wurden ihr aus dem Vorstudium Prüfungen im Ausmaß von 25 ECTS - Punkten für das nunmehr betriebene Studium angerechnet. Die letzte Teilprüfung zur ersten Diplomprüfung hat sie am 26. Februar 2007…
…ab dem zweiten Studienjahr nur dann, wenn für das vorhergehende Studienjahr (Nachweiszeitraum) die Ablegung einer Teilprüfung der ersten Diplomprüfung oder von Prüfungen aus Pflicht- und Wahlfächern im Gesamtumfang von acht Semesterwochenstunden oder im Ausmaß von 16 ECTS-Punkten nachgewiesen würden. Erreiche der oder die Studierende…
…an die Wirtschaftsuniversität Wien, wo sie die Studienrichtung Bachelorstudium Wirtschafts- und Sozialwissenschaften (Kennung J 033 561) inskribierte. Von der Wirtschaftsuniversität wurden 22 Semesterwochenstunden bzw. 44 ECTS Punkte mit Bescheid vom 9. November 2010 anerkannt und mit einem weiteren Bescheid vom 9. November 2010 wurden 13…
…Austauschprogramm liege keine Berufsausbildung vor, wenn nicht der Kurs auf die Vermittlung von Allgemeinwissen ausgerichtet sei. Fristgerecht stellte die Bw. einen Antrag auf Entscheidung der Berufung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz und legte eine Studienbestätigung bei, der zu entnehmen ist, dass die Tochter im Sommersemester…
…2 Semestern von Biologie auf Genetik und nach weiteren 2 Semestern von Genetik auf Medizin, wo sie im ersten Studienjahr bereits sehr erfolgreich 64 ECTS Punkte geleistet habe. Mit Berufungsvorentscheidung vom 28.11.2011 wies die Behörde I. Instanz die Berufung mit der Begründung ab…
…von acht Semesterwochenstunden bzw. von 16 ECTS-Punkten im ersten Studienjahr nicht erreicht worden sei und somit die Voraussetzung für eine Zuerkennung der Beihilfe ab Oktober 2009 nicht mehr vorgelegen wären. Gegen diesen Bescheid richtet sich die Berufung vom 15.3.2010. In diesem Schriftsatz…
…7.2009) bereits am 1.3.2007 abgelegt worden. Laut vorgelegtem Diplomprüfungszeugnis vom 31.7.2009 sei die Prüfung im Prüfungsfach Psychologie (ECTS 9,60) am 31.7.2007 (Anmerkung: gemeint 31.7.2009) abgelegt worden. Auch in der Bestätigung des Studienerfolges vom 24.8…
…Daraus ist ersichtlich, dass eine an der Universität Linz im oben genannten Studium abgelegte Prüfung im Ausmaß von 4 ECTS- Punkten für das nunmehr betriebene Bachelorstudium anerkannt wurde. Ferner wurde eine Fortsetzungsbestätigung für das Wintersemester 2009 übermittelt. Daraufhin ersuchte das Finanzamt am 28.10.2009…
…da der erste Studienabschnitt nicht rechtzeitig beendet wurde. Aus dem Studium der Rechtswissenschaften wurden V. für das Bachelorstudium Politikwissenschaft 12 ECTS Punkte sowie zwei Teildiplomprüfungen aus Rechtswissenschaften angerechnet, wobei pro Teildiplomprüfung ein Semester berücksichtigt wurde. Das Finanzamt anerkannte den Studienwechsel aufgrund der Anrechnungen als nicht…