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UFSZ3K ZRV/0337-Z3K/10Gewerbsmäßige Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen (Kabotage)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)03.02.2012

…Kroatien nach Italien zur Aufnahme von Transportgut in Italien mit dem Ziel es nach Österreich einzuführen oder es durch Österreich durchzuführen macht einen unerlaubten Drittlandsverkehr nicht zu einem erlaubten. Auf der Rückseite jeder Genehmigung "Kroatien 1 Euro 2" wird in beiden Sprachen auf die besonderen…

UFSL FSRV/0034-L/12Beschwerde gegen Bescheid über die Einleitung des Finanzstrafverfahrens gegen einen Verband wegen des Verdachts der Hinterziehung von Eingangsabgaben gem. § 35 Abs.3 FinStrG iVm § 3 Abs.3 VbVG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)19.10.2012

…von Österreich nach Türkei sowie zum Transit durch Österreich, für den gegenständlichen Drittlandsverkehr wäre jedoch entweder eine entsprechende "Drittlandsverkehrsgenehmigung" oder eine auch für Österreich gültige CEMT-Genehmigung erforderlich gewesen. Es läge somit ein zollrechtlich unzulässiger Binnenverkehr (EU-Kabotage) im Sinne des Art.558 Abs.1…

UFSL FSRV/0086-L/10Beschwerde gegen Einleitungsbescheid gegen einen beschuldigten Verband wegen Verdachts der Hinterziehung von Eingangsabgaben (im Zusammenhang mit unzulässiger Kabotage durch ein Sattelzugfahrzeug)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)28.09.2012

…von Österreich nach Türkei sowie zum Transit durch Österreich, für den gegenständlichen Drittlandsverkehr wäre jedoch entweder eine entsprechende "Drittlandsverkehrsgenehmigung" oder eine auch für Österreich gültige CEMT-Genehmigung erforderlich gewesen. Es läge somit ein zollrechtlich unzulässiger Binnenverkehr (EU-Kabotage) im Sinne des Art.558 Abs.1…

UFSL FSRV/0056-L/10Einleitung des Finanzstrafverfahrens gegen einen beschuldigten Verband gem. § 3 Abs. 3 VbVG iVm § 28a FinStrG wegen Hinterziehung von Eingangsabgaben (§ 35 Abs. 3 FinStrG) im Zusammenhang mit unzulässiger Kabotage (Warenbeförderung mit drittländischer Sattelzugmaschine und Sattelauflieger).
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)21.08.2012

…von Österreich nach Türkei sowie zum Transit durch Österreich, für den gegenständlichen Drittlandsverkehr wäre jedoch entweder eine entsprechende "Drittlandsverkehrsgenehmigung" oder eine auch für Österreich gültige CEMT-Genehmigung erforderlich gewesen. Es läge somit ein zollrechtlich unzulässiger Binnenverkehr (EU-Kabotage) im Sinne des Art.558 Abs.1…

UFSL FSRV/0033-L/10Beschlagnahme eines Sattelzugfahrzeuges gem. § 89 Abs. 1 FinStrG zur Verfallsicherung wegen widerrechtlicher Kabotage
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)31.03.2010

…von Waren zwischen der Türkei und Österreich sowie zum Transit durch Österreich berechtige, mit sich geführt; für den gegenständlichen Drittlandsverkehr wäre hingegen entweder eine spezielle "Drittlandsverkehrsgenehmigung" oder eine sog. "CEMT-Genehmigung" erforderlich gewesen. Es liege somit ein iSd Art.558 Abs.1 lit.c) ZK…

UFSL FSRV/0038-L/10Beschwerde gegen Beschlagnahmeanordnung gem. § 89 Abs.1 FinStrG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)09.04.2010

…ÜUNV, mit sich geführt und über Aufforderung bei der Zollkontrolle auch vorgewiesen. Die von der Zollbehörde diesbezüglich vertretene Rechtsauffassung, dass der Lenker keine Genehmigung für einen Drittlandsverkehr bzw. keine CEMT- Genehmigung habe vorzeigen können, sodass die streitgegenständliche Sattelzugmaschine durch die Fa. ÜUNV ohne eine dafür…

UFSZ2L ZRV/0128-Z2L/08Ort der Zollschuldentstehung bei Durchführung eines unzulässigen Kabotageverkehrs zwischen Schweden und Österreich
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)20.10.2009

…der Republik Mazedonien. Nur dann, wenn der Heimatstaat (Mazedonien) durchfahren werde, sei das Unternehmen berechtigt, einen Drittlandsverkehr zwischen Schweden und Österreich durchzuführen. Es müssen beide Staaten, die in der Genehmigung angeführt sind, als Ausgangs- oder Endpunkt oder als Transitland vom Güterverkehr betroffen werden. Wenn der…

UFSI FSRV/0073-I/02Hinterziehung von Eingangsabgaben durch einen schweizer Transportunternehmer infolge verbotswidriger Verwendung eines Fahrzeuges für Kabotagefahrten in der EU
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)19.08.2003Teil 1/2

…Transitbewilligung - nach Polen etc. sowie entsprechend retour in die Schweiz. Ein Drittlandsverkehr (also beispielsweise von Österreich nach Italien oder von Österreich nach Deutschland) war für den schweizer Transporteur nicht zulässig, außer die Fahrt führte nur im Transit von Österreich durch Italien bzw. durch Deutschland in…

UFSZ2L ZRV/0048-Z2L/06Zollschuldentstehung für im Zollverfahren der vorübergehenden Verwendung befindlichen LKW-Zug wegen Durchführung einer unzulässigen Binnenbeförderung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)07.10.2008

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde des R.I., R., vertreten durch Dr. Wolfgang Schimek, Rechtsanwalt, 3300 Amstetten, Graben 42, vom 13. Juni 2006 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Linz, vom 18. Mai 2006, Zl. 500/13952/5/2005, betreffend Zollschuld entschieden: Der…

UFSL RV/0923-L/09Leistungsort von Telekommunikationsdienstleistungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.10.2012Teil 2/2

Im internationalen Gesprächsverkehr agieren verschiedene Netzbetreiber miteinander. Irgendwo, in unserem Fall in England, nimmt jemand (Endverbraucher oder Unternehmer) ein Telefon (Handy oder Festnetztelefon) zur Hand, um ein Telefonat nach Österreich zu machen. Dieses Gespräch muss dann irgendwie nach Österreich kommen und hier "terminiert", also zugestellt…