…weil die direkt geleisteten Großmutterzuschüsse der H. AG (damals Mutter der Bw.) an die S GmbH (damals Tochter der Bw.) fiktiv durchaktiviert wurden. Während sich die Abgabenbehörde durch die höchstgerichtliche Entscheidung bestätigt sieht, dass die streitgegenständlichen Doppelabschreibungen von Großmutterzuschüssen im Konzern nicht zulässig sind reklamiert…
…Dezember 1998 hatte die MT-GmbH ihrer Tochtergesellschaft, der E-GmbH, ein Gesellschafterdarlehen in Höhe von rd. € 28 Mio. gewährt. Im Zuge einer bei der Bw. durchgeführten abgabenbehördlichen Erhebung gelangte das Erhebungsorgan aufgrund eines Schreibens der GM-GmbH vom 21. Dezember 1999 zur Ansicht…
…keine Gesellschaftsteuer erhoben habe, ist nochmals festzuhalten, dass hier kein "klassischer Großmutterzuschuss" zu beurteilen ist. Für einen Vorgang wie er dem angefochtenen Bescheid zugrunde liegt, war auch zum 1. Juli 1984 Gesellschaftsteuerpflicht mit dem Normalsteuersatz von damals 2 v.H. gegeben. Dass der Vorgang damals…
…eingelegt, sodass es - trotz fehlender tatsächlicher Vermögenszuwendung - auf Ebene der Muttergesellschaft zu nachträglichen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten auf die Beteiligung an der Enkelgesellschaft kommt. Es kommt zur Aktivierung von Großmutterzuschüssen im Sinne einer Doppeleinlage (vgl. Bertl/Hirschler, RWZ 1998, 138 sowie Verwaltungsgerichtshof vom 18.4.2007…
…von sechs Wochen nach Zustellung (Kenntnisnahme) Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof zu erheben. Entscheidungsgründe Mit Schreiben vom 22. Mai 1995 gab die Bw. bekannt, dass es sich bei den angezeigten Darlehensgewährungen gemäss § 33 TP 8 Abs. 4 GebG um unverzinsliche, rückzahlbare Darlehen der Gesellschafter, welche im…
…festgehalten, dass sich die neu hinzugetretenen Gesellschafterinnen mit Beteiligungsvertrag vom 3. April 2003 verpflichtet hatten, ein Agio von insgesamt € 2.465.000,00 zu leisten, und dass im Generalversammlungsbeschluss vom 3. April 2003 die Nennung des Übernahmspreises unterblieb. Dem entsprechend wurde unter Punkt I…
…aus dem Konzernbereich überzeugt gewesen wäre, dass die Forderung an die Bw. werthältig seien. Von einem Verzicht auf diese Forderung wäre nie die Rede gewesen und ein solcher auch nie gewährt worden. Im Gegenteil hätte die X Sparkassen AG diese Forderung (unverjährt und anerkannt) mit…
…Abspaltung neu gegründete Gesellschaft abgespalten wurde, die der F. zu 100% allein gehört. 2. Bescheid: Im oben bezeichneten Bescheid setzt die Behörde für den von der F. geleisteten Großmutterzuschuss Gesellschaftsteuer gemäß § 7 Abs. 1 Z 2 KVG in Verbindung mit § 2 Z 2 bis 4…
…habe der Beschluss der Stiftung schon im Februar stattgefunden, weswegen nicht von einem plangemäßen Vorgehen gesprochen werden könne. Zu einer wirtschaftlichen Betrachtungsweise komme es wegen mangelnder Kausalität nicht. Dazu werde auf die Richtlinien des BMF hingewiesen, die besagen, dass ein "unechter" Großmutterzuschuss nur dann besteht…
…des Teiles des Zuschusses festzustellen, der nicht im (grundsätzlich bestrittenen) Interesse der E. läge; der ganze Vorgang daher einheitlich, weil überwiegend wieder als nicht steuerbar (weil nicht von der Interessenstheorie erfasst) Großmutterzuschuss zu beurteilen." Der Vertreter des Finanzamtes hielt fest, dass die Thematik Leistungsaustausch vom…
…ist auch aus teleologischer und systematischer Sicht der Schachtelbefreiung zu bejahen: Die Beteiligungsertragsbefreiung nach § 10 KStG soll eine Mehrfachbesteuerung innerhalb ineinander verwobener Kapitalgesellschaften (Körperschaften) verhindern. Auch im Fall von Fruchtgenusskonstruktionen ist es systematisch und teleologisch konsequent, die Einmalerfassung anzustreben bzw. Doppel- und Nichterfassungen zu vermeiden…
…Gewährung von Aktien an der B-AG. Zum Schutz der Mitgesellschafter der übertragenden Gesellschaft und somit auch zum Schutz der Vermögensinteressen der Gläubiger der übertragenden Gesellschaft und aus Gründen der Kapitalerhaltung hat die B-AG noch im Jahr 2005 an die X-GmbH einen Großmutterzuschuss…
…eine derartige Untersuchung nicht mehr von Nöten ist. Da aufgrund der oa Ausführungen das streitgegenständliche Darlehen einem Fremdvergleich nicht standhält, erübrigt sich im Sinne des oa Erkenntnis des VwGH eine Auseinandersetzung mit dem oa Vorbringen. Es war die Berufung daher in diesem Punkt abzuweisen. Ergeht…
…Bw. die Gewährung eines steueroptimalen Großmutterzuschusses von maximal S 7.000.000.000,00 der C. an eine Tochtergesellschaft der Bw., der letztlich der Bw. zugute kommen sollte, zur Erhaltung der Kapitalmehrheit der C. an der Bw. vorgesehen. Die Bw. erklärte dazu im Berufungsverfahren ausdrücklich…
…damit ausgesprochen, dass eine Erhöhung des Wertes von Gesellschaftsanteilen vor allem im Interesse der Gesellschafter liegt. Dass neben der Erhöhung des Gesellschaftsvermögens und damit des Wertes der Geschäftsanteile ein zusätzliches Interesse der Gesellschafter gegeben sein müsste, um einen Großmutterzuschuss diesen als Leistende zuzurechnen, kann der…
…dass Aufzahlungen von dritter Seite geleistet wurden, konnte sich die Abgabenbehörde kein klares Bild verschaffen und war es ihr nicht möglich bereits im Zeitpunkt der Erlassung des Gesellschaftsteuerbescheides vom 31. Jänner 2001 zu beurteilen, ob der sog. "Großmutterzuschuss" einen Teil der Gegenleistung für den Erwerb…
…bei den abgespaltenen Verbindlichkeiten um neutrales Vermögen, das nach freier Disposition des Gesellschafters zugeordnet werden könne, und könnten daher im Zuge von Abspaltungen neutrale Aktiva und Passiva beliebig zugeordnet werden. Zur Untermauerung dieses Vorbringens wurde auf die herrschende Literatur und Verwaltungspraxis verwiesen: - Lt. Schwarzinger/Wiesner…
…one billion, four hundred million)." Umstrukturierung Auf Grund mehrerer am 28. Dezember 2000 abgeschlossenen Verträge (Notariatsakte mit den Geschäftszahlen 22.601 bis GZ. 22.603 - alle abgeschlossen aufgrund von im Zeitraum 11. bis 15. Dezember 2000 erteilter Spezialvollmachten) kam es mit Wirkung zum 1. Jänner…
…sich im Konzernbereich ohne Probleme durchführen lassen würde und der verunglückte Zusammenschluss durch Verzicht auf erforderliche Vorsorgen gegen eine Steuerlastverschiebung, die seitens der Finanzverwaltung unter Umständen Missbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten des bürgerlichen Rechts gewertet werden könnten, wenn diese (fast) ausschließlich der Rettung von Firmenwertabschreibung…
…abzuerkennen. Die den Forderungen laut Betriebsprüfung entsprechenden Beträge stellen Einlagen auf die Beteiligungen dar, wobei betreffend die Beteiligung an der griechischen und an der schwedischen Gesellschaft im Jahr 1991 Teilwertabschreibungen in Höhe der Einlagen, das sind S 2.922.508,00 zu gewähren sind. V…