…Bemessungsgrundlage erfolgte. Dadurch seien die Einfuhrabgaben gemäß Art. 201 ZK in zu geringer Höhe buchmäßig erfasst worden und waren deshalb nachzuerheben. Grundsatz bei der Bemessung der Abgaben bei der passiven Veredelung ist die Differenzverzollung (Art. 151). "Der Betrag der Einfuhrabgaben für die importierten, wiedereingeführten Veredelungserzeugnisse…
Die Ermessensentscheidung (§ 20 BAO) zur Bescheidaufhebung ergibt sich auch aus dem Umstand, dass der Unabhängige Finanzsenat keinen Zugang zu der mittels automationsunterstützter Datenverarbeitung erstellten Buchführung "Passive Veredelung" des Anmelders hat und die erforderlichen Angaben zu den Waren der vorübergehenden Ausfuhr in den vorgelegten schriftlichen Aktenunterlagen…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der A, Adresse1, vertreten durch B, Rechtsanwälte, Adresse2, vom 1. September 2009 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Wien vom 3. August 2009, Zl. 100000/xxxxx/2009-2, betreffend Eingangsabgaben entschieden: Der Beschwerde wird Folge gegeben. Der Spruch…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der A, Adresse1, vertreten durch B, Rechtsanwälte, Adresse2, vom 1. September 2009 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Wien vom 3. August 2009, Zl. 100000/xxxxx/2009-2, betreffend Eingangsabgaben entschieden: Der Beschwerde wird Folge gegeben. Der Spruch…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden HR. Dr. Andreas Hartl und die weiteren Mitglieder HR Dr. Doris Schitter und HR Mag. Johann Kraler über die Beschwerde der B.., Adr.B, vom 8. Februar 2008 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Linz Wels vom 31…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der A, Adresse1, vertreten durch B, Rechtsanwälte, Adresse2, vom 1. September 2009 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Wien vom 3. August 2009, Zl. 100000/xxxxx/2009-2, betreffend Eingangsabgaben entschieden: Der Beschwerde wird Folge gegeben. Der Spruch…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der C-GmbH, Adr, vom 13. September 2007 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes X. vom 5. September 2007, Zahl xxxxxx/xxxxx/2007, betreffend Eingangsabgaben entschieden: Der Beschwerde wird Folge gegeben. Der Spruch der Berufungsvorentscheidung wird wie folgt…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf, Adr, vom 12. Oktober 2010 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Z. vom 4. Oktober 2010, Zahl xxxxxx/40424/2010-1, betreffend Eingangsabgaben entschieden: Die Berufungsvorentscheidung wird wie folgt geändert: Der Bescheid des Zollamtes Z. vom…
Die buchmäßig Erfassung der in Rede stehenden Nacherhebung erfolgte mit Fertigstellung des Abgabenbescheides am 12. April 2001. Nach Aktenlage war die Zollbehörde seit dem 10. April 2001, nach Kenntniserlangung des Prüfungsberichtes der Außen und Betriebstelle Zoll vom 9. April 2001, in der Lage die Abgaben…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Fa.X, Adr.X, vertreten durch Rechtsanwälte Waldbauer Paumgartner Naschberger und Partner, 6332 Kufstein, Josef-Egger-Straße 3, vom 26. September 2012 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Linz Wels, vertreten durch RR ADir. Wilhelm Steinleitner, BA…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der R., Adr, vertreten durch Doralt Seist Csoklich Rechtsanwalts-Partnerschaft, 1090 Wien, Währinger Straße 2 - 4, vom 14. März 2011 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Wien vom 25. Februar 2011, Zahl 100000/nnnnn/2009-38, betreffend die…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde des Bf., whft. W., vom 16. Jänner 2006 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Wien vom 14. Dezember 2005, Zl. 100/09406/2005, betreffend Eingangsabgaben, gemäß § 85c ZollR-DG entschieden: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Am…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf., vom 30. Mai 2007 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Eisenstadt Flughafen Wien vom 16. Mai 2007, Zl. zzz, betreffend Eingangsabgaben und Abgabenerhöhung entschieden: Es wird festgestellt, dass die buchmäßige Erfassung der entstandenen Zollschuld und die…
Vom Gesetzgeber wird nicht gefordert, dass es bereits zu Verfolgungshandlungen und damit zu Anzeigen an den Spruchsenat oder an ein Gericht gekommen sein muss. Finanzvergehen sind die in den §§ 33 bis 52 FinStrG mit Strafe bedrohten Taten (Handlungen oder Unterlassungen) natürlicher Personen oder Verbände. Nach…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf., vom 13. September 2011 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Wien vom 22. August 2011, GZ. 100000/49348/2011, betreffend Eingangsabgaben entschieden: Der Beschwerde wird Folge gegeben. Die angefochtene Berufungsvorentscheidung wird dahingehend abgeändert, dass die Bemessungsgrundlage…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bfin, Adr, vertreten durch D-GmbH, Adr1, vom 28. November 2007 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes X. vom 23. November 2007, Zahl xxxxxx/xxxxx/2007, betreffend Eingangsabgaben und Nebengebühren entschieden: Der Beschwerde wird Folge gegeben. Die…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf, Adr, vom 4. Februar 2011 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Z. vom 4. Jänner 2011, Zahl xxxxxx/xxxxx/2010, betreffend Erstattung der Einfuhrumsatzsteuer entschieden: Die Abgabenerhöhung gemäß § 108 Abs. 1 Zollrechts-Durchführungsgesetz (ZollR-DG) wird…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde des WG, XY, vom 13. Dezember 2005 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Wien vom 9. Dezember 2005, GZ 100/09186/2005, betreffend Zollschuld, entschieden: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom 17. August 2005…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf., vertreten durch Doralt Seist Csoklich Rechtsanwalts-Partnerschaft in 1090 Wien, Währingerstraße 2-4, vom 3. Juni 2011 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes X. vom 29. April 2011, Zl. 111, betreffend Abgabenerhöhung entschieden: Der angefochtene Bescheid…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bfin, Adr, vertreten durch Doralt Seist Csoklich Rechtsanwaltspartnerschaft, 1090 Wien, Währingerstraße 2 - 4, vom 2. März 2012 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Feldkirch Wolfurt vom 31. Jänner 2012, Zahl 920000/nnnnn /09/2011, betreffend Abgabenerhöhung entschieden…