…vom 26. Mai 2009 betreffend Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen für die Jahre 2003 bis 2005 entschieden: Den Berufungen wird Folge gegeben. Die angefochtenen Bescheide werden aufgehoben. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin (Bw.) ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung in welcher der zu 100 % beteiligte A. geschäftsführender…
…seines Aktivstandes bei einem Unternehmen ausübe, das dem Bund den Aufwand für seine Bezüge zu ersetzen habe, nicht die Befreiung von der Leistung des Dienstgeberbeitrages bewirken könne (Bericht [Vordruck L21] vom 5. Juli 2005). Diesen Ausführungen ist die Bw. in ihrer Berufung wie folgt entgegen…
…Rechtsanwalt in 6900 Bregenz, Wolfeggstraße 1, gegen die Bescheide des Finanzamtes Bregenz, vertreten durch Mag. Matthias Metzler, betreffend Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen 2007, 2008, 2009 und 2010 nach der am 16. Mai 2012 in 6800 Feldkirch, Schillerstraße 2, durchgeführten mündlichen Berufungsverhandlung entschieden: Die Berufungen…
…Kapitalgesellschaften beteiligte Personen iSd § 22 Z 2 EStG 1988. Gemäß § 41 Abs. 3 FLAG 1967 idF BGBl. 818/1993 ist der Dienstgeberbeitrag von der Summe der Arbeitslöhne zu berechnen. Arbeitslöhne sind dabei Bezüge gemäß § 25 Abs. 1 Z 1 lit. a und b EStG 1988…
…stehen, sowie an Kapitalgesellschaften beteiligte Personen im Sinn des § 22 Z 2 EStG 1988. Nach Absatz 3 der zitierten Gesetzesstelle ist der Dienstgeberbeitrag von der Summe der Arbeitslöhne zu berechnen, die jeweils in einem Kalendermonat an die im Absatz 1 genannten Dienstnehmer gewährt worden sind…
…22 vom 29. Juli 2011 betreffend Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen (DB) für die Jahre 2007 bis 2009 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Entscheidungsgründe Die Bw ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung und wurde 1998 gegründet. An der…
…Kapitalgesellschaften beteiligte Personen iSd § 22 Z 2 EStG 1988. Gemäß § 41 Abs. 3 FLAG 1967 idF BGBl. 818/1993 ist der Dienstgeberbeitrag von der Summe der Arbeitslöhne zu berechnen. Arbeitslöhne sind dabei Bezüge gemäß § 25 Abs. 1 Z 1 lit. a und b EStG 1988…
…und Rechte dieser Bediensteten gewährleistet worden. Es habe sich somit durch die Ausgliederung des Unternehmens aus der Bundesverwaltung keine Änderung für den einzelnen zugewiesenen Beamten ergeben. Die Dienstgebereigenschaft der Bw. ergebe sich insbesondere auch aus nachstehend angeführten Merkmalen: Arbeitsmittel: Die Beistellung der benötigten Arbeitsmaterialien, Arbeitsgeräte…
…auch dadurch nichts, dass die Bw ausschließlich durch Subunternehmer vermittelte Umsätze gemacht hat. Im übrigen wurde ja auch ein Dienstgeberbeitrag für das reine "Geschäftsführergehalt" abgeführt. Im Berufungsfall ist damit strittig, welche Vergütungen unter die Definition "die Gehälter und sonstigen Vergütungen jeder Art, die von einer…
… 41 Abs. 3 FLAG idF StRefG 1993, BGBI. 1 Nr. 818/1993 ist der Dienstgeberbeitrag von der Summe der Arbeitslöhne zu berechnen, die jeweils in einem Kalendermonat an die im Abs. 1 genannten Dienstnehmer gewährt worden sind, gleichgültig, ob die Arbeitslöhne beim Empfänger der Einkommensteuer…
…2 des Einkommensteuergesetzes 1988 stehen, sowie an Kapitalgesellschaften beteiligte Personen im Sinne des § 22 Z 2 des Einkommensteuergesetzes 1988 . (3) Der Beitrag des Dienstgebers ist von der Summe der Arbeitslöhne zu berechnen, die jeweils in einem Kalendermonat an die im Abs. 1 genannten Dienstnehmer gewährt…
…an Kapitalgesellschaften beteiligte Personen iSd § 22 Z 2 EStG 1988. Gemäß § 41 Abs. 3 FLAG idF BGBl. 1988/818 ist der Dienstgeberbeitrag von der Summe der Arbeitslöhne zu berechnen. Arbeitslöhne sind dabei Bezüge gemäß § 25 Abs. 1 Z 1 lit. a und b EStG 1988…
…Grüngasse 16, vom 9. Dezember 2009 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 4/5/10 vom 9. Oktober 2009 betreffend Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen (Sektion A) für 2006 bis 2008 nach der am 8. November 2010 in 1030 Wien, Vordere Zollamtsstraße 7, durchgeführten mündlichen…
…der Gleichheit der steuerlichen Belastung des Unternehmerlohnes vorgebracht werde, weil jene Unternehmer, welche als Geschäftsführer tätig seien, für ihre Bezüge Dienstgeberbeitrag zu entrichten hätten, währenddessen die Gewinne der Einzelunternehmer, sowie der Personengesellschafter dieser Abgabe nicht unterlägen. Die Geschäftsführerbezüge seien im gegenständlichen Fall bei Anwendung der…
…werden dürfen. Es wurde auch für dieses Vorbringen die zeugenschaftliche Einvernahme der beiden Dienstnehmer zum Beweis beantragt. Betreffend der Taggelder und der Erschwerniszulage für die beiden Dienstnehmer wurde angeführt, dass es der wirtschaftlichen Disposition des Dienstgebers unterliege, Erschwerniszulagen nur an jene Dienstnehmer zu bezahlen, die…
…Nach § 41 Abs. 3 FLAG würden Gehälter und sonstige Vergütungen jeder Art im Sinn des § 22 Z 2 EStG dem Dienstgeberbeitrag unterliegen, ausgenommen die Arbeitslöhne würden an Dienstnehmer gewährt, die als begünstigte Personen nach den Vorschriften des Behinderteneinstellungsgesetzes beschäftigt werden. Die Vergütung an den Geschäftsführer…
…Dadurch sei Herr K weisungsgebunden, da auch keine Sperrminorität zugunsten Herrn K im Gesellschaftsvertrag vorgesehen sei. Daher seien die Bezüge nicht dienstgeberbeitragspflichtig und auch nicht zuschlagspflichtig. Außerdem liege ein freies Dienstverhältnis in Bezug auf das Tätigwerden des Geschäftsführers vor, da er völlige Weisungsfreiheit im Hinblick…
…Kapitalgesellschaften beteiligte Personen iSd § 22 Z 2 EStG 1988. Gemäß § 41 Abs. 3 FLAG 1967 idF BGBl. 818/1993 ist der Dienstgeberbeitrag von der Summe der Arbeitslöhne zu berechnen. Arbeitslöhne sind dabei Bezüge gemäß § 25 Abs. 1 Z 1 lit. a und b EStG 1988…
…in W , vom 2. Oktober 2007 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 1/23 vom 7. September 2007 betreffend Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen (DB) für die Jahre 1997 bis 2001 nach der am 18. August 2010 in 1030 Wien, Vordere Zollamtsstraße 7, durchgeführten mündlichen…
…Kapitalgesellschaften beteiligte Personen iSd § 22 Z 2 EStG 1988. Gemäß § 41 Abs. 3 FLAG 1967 idF BGBl. 818/1993 ist der Dienstgeberbeitrag von der Summe der Arbeitslöhne zu berechnen. Arbeitslöhne sind dabei Bezüge gemäß § 25 Abs. 1 Z 1 lit. a und b EStG 1988…