…meiner Freizeit besucht habe, zur Gänze selbst aufkommen soll, wenn ich doch aus rein beruflichen Gründen daran teilgenommen habe. Weiters kann ich nicht nachvollziehen, warum ich als Deutschlehrerin Bücher, wie "Der Schimmelreiter" oder "Andorra", die ich mit einer Klasse gelesen habe, nicht steuerlich absetzen kann…
…Das Buch "Harry Potter" sei ein Jugendbuch, welches unter den Schülerinnen einen weiten Leserkreis habe. Als Deutschlehrerin sei es für die Berufungswerberin unumgänglich, sich mit der von den Jugendlichen gelesenen Literatur auseinander zu setzen, um diese auf Anfrage im Unterricht entsprechend behandeln zu können. Über…
…1 Z 10 EStG in einem sehr engen Zusammenhang stehen. Die NLP-Ausbildung der Bw. sei daher keineswegs mit den Kursen einer Deutschlehrerin vergleichbar, die in Rz 359 der LStR angeführt seien und auf das sich der Sachbearbeiter des FAes in einem Telefonat berufen habe…