…im Rahmen des Kontigents (demnach Feld 36 Codierung 320) sowie eine nachträgliche Abfertigung der Waren zum pauschalen Einfuhrwert für Gemüse (Feld 37 Code 4200-Zusatzcode E02) in Höhe von 93,70 €/100 kg netto. Diese Berufung wies das Zollamt mit Berufungsvorentscheidung vom 7.4…
…GmbH habe für die im Bescheid näher bezeichneten Waren, welche in das Zollverfahren der Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr mit anschließender innergemeinschaftlicher Lieferung (Code 4200) übergeführt worden sind, die daran geknüpfte Verpflichtung zur nachweislichen Weiterbeförderung an die im Feld 8 der Zollanmeldungen angeführte Warenempfängerin…
… 36 Abs.2 FinStrG beitrug, da bei den Importen zu Unrecht das Zollverfahren mit dem Code 4200 (= Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr mit anschließender innergemeinschaftlicher Lieferung) in Anspruch genommen worden war. Um einer Gefährdung oder wesentlichen Erschwerung der Einbringung der Strafe zu begegnen…
…als indirekte Vertreterin der Bf unter CRN 09ATnnnnn beim Zollamt X., Zollstelle Xx, die Überführung von Textilerzeugnissen in den zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr mit steuerbefreiender Lieferung (Code 4200) beantragt habe. Als Empfängerin sei die Bf angeführt worden. Die Sendung sei in der Folge gemäß …
…Vielmehr sei für die gegenständlichen, vom genannten Versandschein erfassten Ware bereits am 25.7.2009 unter Erklärung des bereits zuvor genannten Warenortes eine Anmeldung zur Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr mit steuerbefreiender Lieferung (Feld 37 Code 4200) abgegeben worden, ohne dass zuvor eine Erledigung…
…des ausländischen Geschäftspartners überprüft. Dadurch hätte die Bf. in jedem Fall feststellen können, dass zum Zeitpunkt der Überführung der Waren in den zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr mit Code 4200 die angegebenen UID-Nr. ungültig waren. Mit der Bestätigung der Gültigkeit ergibt sich zwar noch…
…2007 verschiedenste aus diversen Ländern (hauptsächlich aus China) stammende Waren zur Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr mit anschließender steuerfreier innergemeinschaftlicher Lieferung (Code 4200) an. Die Überführung der angemeldeten Waren in den zollrechtlich freien Verkehr erfolgte jeweils antragsgemäß und die Einfuhrumsatzsteuer wurde anlässlich der Einfuhr…
…Abgabenberechnung der für die betreffende Ware vorgesehene Präferenzzollsatz nach dem allgemeinen Präferenzsystem zur Anwendung (Zollsatz 0,00 %). Mit dem Code 4200 brachte die Anmelderin zum Ausdruck, dass es sich um eine Überführung von Warten in den zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr mit anschließender innergemeinschaftlicher Lieferung…
…Bangladesch angegeben. Auf Grund der Codierung 200 im Feld 36 der Anmeldung und des vorgelegten Präferenzzeugnisses kam bei der Abgabenberechnung der für die betreffende Ware vorgesehene Präferenzzollsatz nach dem allgemeinen Präferenzsystem zur Anwendung (Zollsatz 0,00 %). Mit dem Code 4200 brachte die Bf. zum Ausdruck…
…mündlichen Berufungsverhandlung entschieden: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Im September 2008 führte das Zollamt B bei der A-GmbH eine Nachschau bezüglich Abfertigungen zum zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr mit anschließender steuerbefreiender Lieferung (so genanntes "Zollverfahren 4200") durch…
…mündlichen Berufungsverhandlung entschieden: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Im September 2008 führte das Zollamt X bei der B-GmbH eine Nachschau bezüglich Abfertigungen zum zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr mit anschließender steuerbefreiender Lieferung (so genanntes "Zollverfahren 4200") durch…
…bis 17. Juli 2002 als Anmelder und Vertreterin des in Deutschland ansässigen Empfängers M insgesamt dreizehn Zollanmeldungen beim Zollamt abgegeben und dabei durch Angabe des Verfahrenscodes "4200 0" in Feld 34 des Einheitspapiers jeweils eine so genannte "Unterwegsverzollung" von einfuhrabgabenpflichtigen Waren aus Slowenien beantragt. In…
…vom 28. April 2003 gegen die Berufungsvorentscheidung des Bundesministeriums für Finanzen vom 27. März 2003, GZ. ZT-4200/482-IV/27/02, betreffend Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) nach der am 2. Juni 2004 in 1030 Wien, Vordere Zollamtsstraße 7, durchgeführten Berufungsverhandlung entschieden: Die Beschwerde wird als…
…17. Juli 2002 als Anmelder und Vertreterin des in Deutschland ansässigen Empfängers KM insgesamt dreizehn Zollanmeldungen beim Zollamt K abgegeben und dabei durch Angabe des Verfahrenscodes "4200 0" in Feld 34 des Einheitspapiers jeweils eine so genannte "Unterwegsverzollung" von einfuhrabgabenpflichtigen Waren aus Slowenien beantragt. In…
…erhielt die Beschwerdeführerin (im Folgenden kurz als Bfin bezeichnet) die elektronische Nachricht, dass bei Verwendung der Sonder-UID des Anmelders nur indirekte Vertretung (Code 3 oder 5) zulässig sei. Mit Eingabe vom 3. September 2010 erhob die Bfin dagegen den Rechtsbehelf der Berufung In ihrer…
…1/3, vom 12. Jänner 2009 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Klagenfurt Villach vom 26. November 2008, Zl. 420000/00000/2008, betreffend nachträgliche buchmäßige Erfassung gemäß Art. 220 ZK nach der am 24. Juni 2009 in 9020 Klagenfurt am Wörthersee, Dr.-Herrmann-Gasse 3, durchgeführten…
…Das Zollamt stellt dazu fest, hinsichtlich der verfahrensgegenständlichen im Bescheid genannten eingangsabgabenpflichtigen Waren sei es zur Überführung in den zollrechtlich und steuerrechtlich freien Verkehr mit steuerbefreiender Lieferung (Code 42xx) gekommen und die NNGmbH habe die hiefür erforderlichen Pflichten nicht erfüllt. Für die NNGmbH sei dadurch…
…851.617,16. Das Zollamt stellt dazu fest, hinsichtlich der verfahrensgegenständlichen im Bescheid genannten eingangsabgabenpflichtigen Waren sei es zur Überführung in den zollrechtlich und steuerrechtlich freien Verkehr mit steuerbefreiender Lieferung (Code 42xx) gekommen und die NN. habe die hiefür erforderlichen Pflichten nicht erfüllt. Für die…
…den freien Verkehr mit steuerbefreiender Lieferung (Verfahrenscode 4200) für einen deutschen Warenempfänger. Das Zollsystem gab nach elektronischer Prüfung der übermittelten Daten die Fehlernachricht IM501 mit folgendem Inhalt aus: F1415: "Bei Verwendung der Anmelder Sonder UID ist nur indirekte Vertretung (Code 3 oder 5) zulässig" F4725…
…Bf. fühle sich in ihrem Recht auf Gestaltungsmöglichkeiten gegen Zollnachforderungen verletzt und stelle daher den Antrag, das Zollamt Graz möge Zollanmeldungen mit dem Verfahrenscode "4200" auch im Zusammenhang mit der Codierung "4" (direkte Stellvertretung) gemäß Art. 63 ZK annehmen und nach Prüfung der einschlägigen Dokumentationen…