UFSL RV/0752-L/05Zulässigkeit einer Verfahrenswiederaufnahme?
Erhöhte Mitwirkungspflicht und Beweisvorsorgepflicht bei ungewöhnlichen Sachverhalten und bei Auslandssachverhalten (hier: Geschäftsbeziehungen mit einer britischen Ltd., die Bezüge zu Gesellschaften auf der Isle of Man und den British Virgin Islands aufweist);
keine Erfüllung der Pflicht zur Empfängerbenennung, wenn die Art der Besteuerung der die Ausgaben empfangenden Ges. (eine britische Ltd. mit "c/o-Adresse" und ohne entsprechende ressourcenmäßige Ausstattung, die Bezüge zu Steueroasengesellschaften und zu den Gesellschaftern der Berufungswerberin aufweist) nicht geklärt werden kann (allenfalls "non-resident-company") und die tatsächlich wirtschaftlich Berechtigten an den Anteilen dieser Ltd. nicht eruiert werden können;
Vorliegen eines Scheingeschäftes auf Grund zahlreicher ungewöhnlicher Umstände (wie etwa völlig unübliche Geschäftsabwicklung, exorbitant hohe Zinsen für eine Gewinnschuldverschreibung gezeichnet von einer brit. Ltd. usw.) und des Vorliegens von personellen und rechtlichen Verbindungen der inländischen Ges. mit der die Zahlungen empfangenden ausländischen Ges.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.03.2009Teil 3/4 …unglaubwürdige, zum Teil überhaupt unwahre Angaben gemacht:
Der Geschäftsführer der Bw. gab gegenüber dem Organ der AP an dass "Mr. C. hinter der CAL steckt" (Befragung vom 6.11.2003), was nachweislich nicht stimmt (Anteilseigner war bzw. ist die DP-PS bzw. die PHL). In…
UFSL RV/1258-L/09Sicherstellungsauftrag betreffend eine Limited Liability Company mit Sitz in Malta und Ort der Geschäftsleitung in Österreich
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.11.2010Teil 1/2 …der Vermögensverlagerung ins Ausland gegeben sei. Die bisher gesetzte Vorgangsweise des Gesellschafters, nämlich dass die Einkünfte aus dem Versandhandel bisher in einem Off-Shore-Unternehmen in Malta belassen wurden, obwohl diese eigentlich unzweifelhaft im Inland zu besteuern gewesen wären, ließen eine derartige latente Gefahr erkennen…