…Vernehmung des Fahrers, ZS, erklärte dieser, die Fahrer der Bf seien angewiesen, CEMT-Genehmigungen auf Grund der Ausschlüsse verschiedener Mitgliedstaaten während innergemeinschaftlicher Binnentransporte untereinander zu tauschen. So sei am 7. Jänner 2007 mit der auf die Bf zugelassenen Sattelzugmaschine DAF, Fahrzeugnummer: X, mit dem amtlichen…
…somit - unabhängig von der Frage, ob die unrichtige Entwertung einer gültigen CEMT-Genehmigung überhaupt zu einer Zollschuldentstehung führt - mangels Verletzung einer Bestimmung nach dem Güterbeförderungsgesetz 1995 als unbegründet. Zum Spruch der vorliegenden Entscheidung: Außer in den Fällen des Abs 1 hat gemäß § 289 Abs 2…
…Durch das Übereinkommen der Europäischen Konferenz der Verkehrsminister (CEMT) vom 11. März 1974 sind Binnenverkehre der in den Vertragstaaten zugelassenen gewerblichen Beförderungsmittel auf der Grundlage eines Systems von Einzel- oder Globalgenehmigungen möglich. Derartige Genehmigungen berechtigen (auch) zur Durchführung von Beförderungen im gewerblichen Güterstraßenverkehr durch Drittlandsfahrzeuge…
…Bereich des Verkehrs geltenden Vorschriften, insbesondere diejenigen betreffend für den Marktzugang und die Durchführung von Beförderungen, es vorsehen würden. Die als Nachweis dafür geltende, güterbeförderungsrechtliche Genehmigung (CEMT-Genehmigung), wäre bis dato nicht vorgelegt worden. Dagegen erhob die Bf. fristgerecht Beschwerde, beantragte die Durchführung einer mündlichen…
…Transport mit einem ausländischen LKW stets dann zur Zollschuldentstehung führt, wenn keine entsprechende (auf jeweils einen bestimmten LKW bezogene) Transporterlaubnis nach den güterbeförderungsrechtlichen Vorschriften (sog. "CEMT-Genehmigung") vorliegt (siehe dazu "AW-Prax" März 2001, 83). Nach der Aktenlage ist eine solche im gegenständlichen Fall hinsichtlich…
…Zollamt nicht bestritten werde. Auf den gegenständlichen Transport sei somit die Befreiungsbestimmung des Art.558 ZK-DVO anzuwenden, sodass eine Kabotage- bzw. CEMT- Genehmigung nicht erforderlich gewesen sei, sondern hiefür die vorgelegte Güterbeförderungsbewilligung ausgereicht habe. Es sei daher weder ein Finanzvergehen nach § 35 Abs.3…
…Sattelzug des Bf. mit den behördlichen Kennzeichen ab (Zugmaschine) und bc (Auflieger) über das Zollamt Karawankentunnel eingebracht und am Parkplatz der Karawankenautobahn bei St. Niklas abgestellt worden. Die Einfahrt dieses LKW-Sattelzuges sei mit der CEMT-Genehmigung Nr. 3456, gültig bis zum 31. Dezember 2004…
…B. mit dessen PKW am 5. Dezember 2003 von St. Niklas nach Thörl-Maglern gebracht. Dieser Bekannte hat die CEMT-Genehmigung mit der Nr. 4567 um 20.10 Uhr an einen Kraftfahrer des Bf., der dort mit einem LKW-Sattelzug des Bf. bereits gewartet hat…
…Auflieger festzusetzen. Weil die Bf eine aus der Inanspruchnahme des Zollverfahrens der vorübergehenden Verwendung entstandene Verpflichtung, namentlich jene, dass die in Italien verwendete CEMT-Genehmigung vom Beladeort bis zum Entladeort im Fahrzeug zu verbleiben hat, nicht erfüllt habe, sei für eine Zollschuld nach Art. 204…
…insbesondere über den Marktzugang und die Durchführung von Beförderungen, beachtet werden. Ein derart geregelter Marktzugang war nach den güterbeförderungsrechtlichen Vorschriften über EU-Lizenzen, bilaterale Genehmigungen sowie CEMT-Genehmigungen möglich. Aus § 7 Abs. 1 GütBefG geht klar hervor, dass die Durchführung von Beförderungen im gewerblichen Straßengüterverkehr…
…insbesondere über den Marktzugang und die Durchführung von Beförderungen, beachtet werden. Ein derart geregelter Marktzugang war nach den güterbeförderungsrechtlichen Vorschriften über EU-Lizenzen, bilaterale Genehmigungen sowie CEMT-Genehmigungen möglich. Aus § 7 Abs. 1 GütBefG geht klar hervor, dass die Durchführung von Beförderungen im gewerblichen Straßengüterverkehr…
…wegen Unzuständigkeit des österreichischen Zolls, Verfahrensmängeln und inhaltlicher Rechtswidrigkeit erhoben. Begründend wurde zum Berufungsgrund der Unzuständigkeit im Wesentlichen ausgeführt, dass der Transport in Italien begonnen hätte und die CEMT-Genehmigungen Nr. 1111 und Nr. 2222 in Italien keine Gültigkeit gehabt hätten. Die Verfahrensmängel wurden darin…
…wegen Unzuständigkeit des österreichischen Zolls, Verfahrensmängeln und inhaltlicher Rechtswidrigkeit erhoben. Begründend wurde zum Berufungsgrund der Unzuständigkeit im Wesentlichen ausgeführt, dass der Transport in Italien begonnen hätte und die CEMT-Genehmigungen Nr. 1111 und Nr. 2222 in Italien keine Gültigkeit gehabt hätten. Die Verfahrensmängel wurden darin…
…wegen Unzuständigkeit des österreichischen Zolls, Verfahrensmängeln und inhaltlicher Rechtswidrigkeit erhoben. Begründend wurde zum Berufungsgrund der Unzuständigkeit im Wesentlichen ausgeführt, dass der Transport in Italien begonnen hätte und die CEMT-Genehmigungen Nr. 1111 und Nr. 2222 in Italien keine Gültigkeit gehabt hätten. Die Verfahrensmängel wurden darin…
…wegen Unzuständigkeit des österreichischen Zolls, Verfahrensmängeln und inhaltlicher Rechtswidrigkeit erhoben. Begründend wurde zum Berufungsgrund der Unzuständigkeit im Wesentlichen ausgeführt, dass der Transport in Italien begonnen hätte und die CEMT-Genehmigungen Nr. 1111 und Nr. 2222 in Italien keine Gültigkeit gehabt hätten. Die Verfahrensmängel wurden darin…
…wegen Unzuständigkeit des österreichischen Zolls, Verfahrensmängeln und inhaltlicher Rechtswidrigkeit erhoben. Begründend wurde zum Berufungsgrund der Unzuständigkeit im Wesentlichen ausgeführt, dass der Transport in Italien begonnen hätte und die CEMT-Genehmigungen Nr. 1111 und Nr. 2222 in Italien keine Gültigkeit gehabt hätten. Die Verfahrensmängel wurden darin…
…wegen Unzuständigkeit des österreichischen Zolls, Verfahrensmängeln und inhaltlicher Rechtswidrigkeit erhoben. Begründend wurde zum Berufungsgrund der Unzuständigkeit im Wesentlichen ausgeführt, dass der Transport in Italien begonnen hätte und die CEMT-Genehmigungen Nr. 1111 und Nr. 2222 in Italien keine Gültigkeit gehabt hätten. Die Verfahrensmängel wurden darin…
…wegen Unzuständigkeit des österreichischen Zolls, Verfahrensmängeln und inhaltlicher Rechtswidrigkeit erhoben. Begründend wurde zum Berufungsgrund der Unzuständigkeit im Wesentlichen ausgeführt, dass der Transport in Italien begonnen hätte und die CEMT-Genehmigungen Nr. 1111 und Nr. 2222 in Italien keine Gültigkeit gehabt hätten. Die Verfahrensmängel wurden darin…
…wegen Unzuständigkeit des österreichischen Zolls, Verfahrensmängeln und inhaltlicher Rechtswidrigkeit erhoben. Begründend wurde zum Berufungsgrund der Unzuständigkeit im Wesentlichen ausgeführt, dass der Transport in Italien begonnen hätte und die CEMT-Genehmigungen Nr. 1111 und Nr. 2222 in Italien keine Gültigkeit gehabt hätten. Die Verfahrensmängel wurden darin…
…wegen Unzuständigkeit des österreichischen Zolls, Verfahrensmängeln und inhaltlicher Rechtswidrigkeit erhoben. Begründend wurde zum Berufungsgrund der Unzuständigkeit im Wesentlichen ausgeführt, dass der Transport in Italien begonnen hätte und die CEMT-Genehmigungen Nr. 1111 und Nr. 2222 in Italien keine Gültigkeit gehabt hätten. Die Verfahrensmängel wurden darin…