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UFSZ3K ZRV/0075-Z3K/09Pflichtverletzung wegen Weitergabe einer CEMT-Genehmigung während des Transportes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)14.01.2010

…Vernehmung des Fahrers, ZS, erklärte dieser, die Fahrer der Bf seien angewiesen, CEMT-Genehmigungen auf Grund der Ausschlüsse verschiedener Mitgliedstaaten während innergemeinschaftlicher Binnentransporte untereinander zu tauschen. So sei am 7. Jänner 2007 mit der auf die Bf zugelassenen Sattelzugmaschine DAF, Fahrzeugnummer: X, mit dem amtlichen…

UFSZ3K ZRV/0345-Z3K/10Keine Pflichtverletzung aus dem Verfahren der vorübergehenden Verwendung eines Beförderungsmittels
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)22.05.2012

…somit - unabhängig von der Frage, ob die unrichtige Entwertung einer gültigen CEMT-Genehmigung überhaupt zu einer Zollschuldentstehung führt - mangels Verletzung einer Bestimmung nach dem Güterbeförderungsgesetz 1995 als unbegründet. Zum Spruch der vorliegenden Entscheidung: Außer in den Fällen des Abs 1 hat gemäß § 289 Abs 2…

UFSZ3K ZRV/0199-Z3K/06Wird eine der Pflichten nicht erfüllt, die sich aus der Inanspruchnahme der vorübergehenden Verwendung eines Beförderungsmittels ergibt, wenn während der Fahrt keine vollständig ausgefüllte Güterbeförderungsgenehmigung mitgeführt wird?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)08.09.2006

…Durch das Übereinkommen der Europäischen Konferenz der Verkehrsminister (CEMT) vom 11. März 1974 sind Binnenverkehre der in den Vertragstaaten zugelassenen gewerblichen Beförderungsmittel auf der Grundlage eines Systems von Einzel- oder Globalgenehmigungen möglich. Derartige Genehmigungen berechtigen (auch) zur Durchführung von Beförderungen im gewerblichen Güterstraßenverkehr durch Drittlandsfahrzeuge…

UFSZ2L ZRV/0071-Z2L/03Vorübergehende Verwendung mit vollständiger Befreiung von den Einfuhrabgaben für in einem Drittland zugelassenes Beförderungsmittel
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)01.06.2004

…Bereich des Verkehrs geltenden Vorschriften, insbesondere diejenigen betreffend für den Marktzugang und die Durchführung von Beförderungen, es vorsehen würden. Die als Nachweis dafür geltende, güterbeförderungsrechtliche Genehmigung (CEMT-Genehmigung), wäre bis dato nicht vorgelegt worden. Dagegen erhob die Bf. fristgerecht Beschwerde, beantragte die Durchführung einer mündlichen…

UFSZ2L ZRV/0214-Z2L/02Zollschuldentstehung für im Zollverfahren der vorübergehenden Verwendung befindlichen LKW-Zug wegen Durchführung eines Binnenverkehrs
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)04.05.2004

…Transport mit einem ausländischen LKW stets dann zur Zollschuldentstehung führt, wenn keine entsprechende (auf jeweils einen bestimmten LKW bezogene) Transporterlaubnis nach den güterbeförderungsrechtlichen Vorschriften (sog. "CEMT-Genehmigung") vorliegt (siehe dazu "AW-Prax" März 2001, 83). Nach der Aktenlage ist eine solche im gegenständlichen Fall hinsichtlich…

UFSL FSRV/0056-L/10Einleitung des Finanzstrafverfahrens gegen einen beschuldigten Verband gem. § 3 Abs. 3 VbVG iVm § 28a FinStrG wegen Hinterziehung von Eingangsabgaben (§ 35 Abs. 3 FinStrG) im Zusammenhang mit unzulässiger Kabotage (Warenbeförderung mit drittländischer Sattelzugmaschine und Sattelauflieger).
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)21.08.2012

…Zollamt nicht bestritten werde. Auf den gegenständlichen Transport sei somit die Befreiungsbestimmung des Art.558 ZK-DVO anzuwenden, sodass eine Kabotage- bzw. CEMT- Genehmigung nicht erforderlich gewesen sei, sondern hiefür die vorgelegte Güterbeförderungsbewilligung ausgereicht habe. Es sei daher weder ein Finanzvergehen nach § 35 Abs.3…

UFSZ3K ZRV/0059-Z3K/04vorübergehende Verwendung, Zollschuldentstehung durch Pflichtverletzung.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)23.08.2005

…Sattelzug des Bf. mit den behördlichen Kennzeichen ab (Zugmaschine) und bc (Auflieger) über das Zollamt Karawankentunnel eingebracht und am Parkplatz der Karawankenautobahn bei St. Niklas abgestellt worden. Die Einfahrt dieses LKW-Sattelzuges sei mit der CEMT-Genehmigung Nr. 3456, gültig bis zum 31. Dezember 2004…

UFSZ3K ZRV/0058-Z3K/04Vorübergehende Verwendung mit vollständiger Befreiung von Eingangsabgaben für im Straßenverkehr eingesetzte Beförderungsmittel
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)23.08.2005

…B. mit dessen PKW am 5. Dezember 2003 von St. Niklas nach Thörl-Maglern gebracht. Dieser Bekannte hat die CEMT-Genehmigung mit der Nr. 4567 um 20.10 Uhr an einen Kraftfahrer des Bf., der dort mit einem LKW-Sattelzug des Bf. bereits gewartet hat…

UFSZ3K ZRV/0337-Z3K/10Gewerbsmäßige Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen (Kabotage)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)03.02.2012

…Auflieger festzusetzen. Weil die Bf eine aus der Inanspruchnahme des Zollverfahrens der vorübergehenden Verwendung entstandene Verpflichtung, namentlich jene, dass die in Italien verwendete CEMT-Genehmigung vom Beladeort bis zum Entladeort im Fahrzeug zu verbleiben hat, nicht erfüllt habe, sei für eine Zollschuld nach Art. 204…

UFSZ2L ZRV/0162-Z2L/11Ort der Zollschuldentstehung bei Durchführung eines unzulässigen Kabotageverkehrs zwischen Schweden und Österreich
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)13.12.2011

…insbesondere über den Marktzugang und die Durchführung von Beförderungen, beachtet werden. Ein derart geregelter Marktzugang war nach den güterbeförderungsrechtlichen Vorschriften über EU-Lizenzen, bilaterale Genehmigungen sowie CEMT-Genehmigungen möglich. Aus § 7 Abs. 1 GütBefG geht klar hervor, dass die Durchführung von Beförderungen im gewerblichen Straßengüterverkehr…

UFSZ2L ZRV/0128-Z2L/08Ort der Zollschuldentstehung bei Durchführung eines unzulässigen Kabotageverkehrs zwischen Schweden und Österreich
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)20.10.2009

…insbesondere über den Marktzugang und die Durchführung von Beförderungen, beachtet werden. Ein derart geregelter Marktzugang war nach den güterbeförderungsrechtlichen Vorschriften über EU-Lizenzen, bilaterale Genehmigungen sowie CEMT-Genehmigungen möglich. Aus § 7 Abs. 1 GütBefG geht klar hervor, dass die Durchführung von Beförderungen im gewerblichen Straßengüterverkehr…

UFSZ3K ZRV/0065-Z3K/07Zollschuld für gewerblich verwendete Beförderungsmittel
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Senat)25.01.2008

…wegen Unzuständigkeit des österreichischen Zolls, Verfahrensmängeln und inhaltlicher Rechtswidrigkeit erhoben. Begründend wurde zum Berufungsgrund der Unzuständigkeit im Wesentlichen ausgeführt, dass der Transport in Italien begonnen hätte und die CEMT-Genehmigungen Nr. 1111 und Nr. 2222 in Italien keine Gültigkeit gehabt hätten. Die Verfahrensmängel wurden darin…

UFSZ3K ZRV/0076-Z3K/07Zollschuld für gewerblich verwendete Beförderungsmittel
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Senat)25.01.2008

…wegen Unzuständigkeit des österreichischen Zolls, Verfahrensmängeln und inhaltlicher Rechtswidrigkeit erhoben. Begründend wurde zum Berufungsgrund der Unzuständigkeit im Wesentlichen ausgeführt, dass der Transport in Italien begonnen hätte und die CEMT-Genehmigungen Nr. 1111 und Nr. 2222 in Italien keine Gültigkeit gehabt hätten. Die Verfahrensmängel wurden darin…

UFSZ3K ZRV/0075-Z3K/07Zollschuld für gewerblich verwendete Beförderungsmittel
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Senat)25.01.2008

…wegen Unzuständigkeit des österreichischen Zolls, Verfahrensmängeln und inhaltlicher Rechtswidrigkeit erhoben. Begründend wurde zum Berufungsgrund der Unzuständigkeit im Wesentlichen ausgeführt, dass der Transport in Italien begonnen hätte und die CEMT-Genehmigungen Nr. 1111 und Nr. 2222 in Italien keine Gültigkeit gehabt hätten. Die Verfahrensmängel wurden darin…

UFSZ3K ZRV/0074-Z3K/07Zollschuld für gewerblich verwendete Beförderungsmittel
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Senat)25.01.2008

…wegen Unzuständigkeit des österreichischen Zolls, Verfahrensmängeln und inhaltlicher Rechtswidrigkeit erhoben. Begründend wurde zum Berufungsgrund der Unzuständigkeit im Wesentlichen ausgeführt, dass der Transport in Italien begonnen hätte und die CEMT-Genehmigungen Nr. 1111 und Nr. 2222 in Italien keine Gültigkeit gehabt hätten. Die Verfahrensmängel wurden darin…

UFSZ3K ZRV/0072-Z3K/07Zollschuld für gewerblich verwendete Beförderungsmittel
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Senat)25.01.2008

…wegen Unzuständigkeit des österreichischen Zolls, Verfahrensmängeln und inhaltlicher Rechtswidrigkeit erhoben. Begründend wurde zum Berufungsgrund der Unzuständigkeit im Wesentlichen ausgeführt, dass der Transport in Italien begonnen hätte und die CEMT-Genehmigungen Nr. 1111 und Nr. 2222 in Italien keine Gültigkeit gehabt hätten. Die Verfahrensmängel wurden darin…

UFSZ3K ZRV/0071-Z3K/07Zollschuld für gewerblich verwendete Beförderungsmittel
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Senat)25.01.2008

…wegen Unzuständigkeit des österreichischen Zolls, Verfahrensmängeln und inhaltlicher Rechtswidrigkeit erhoben. Begründend wurde zum Berufungsgrund der Unzuständigkeit im Wesentlichen ausgeführt, dass der Transport in Italien begonnen hätte und die CEMT-Genehmigungen Nr. 1111 und Nr. 2222 in Italien keine Gültigkeit gehabt hätten. Die Verfahrensmängel wurden darin…

UFSZ3K ZRV/0070-Z3K/07Zollschuld für gewerblich verwendete Beförderungsmittel
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Senat)25.01.2008

…wegen Unzuständigkeit des österreichischen Zolls, Verfahrensmängeln und inhaltlicher Rechtswidrigkeit erhoben. Begründend wurde zum Berufungsgrund der Unzuständigkeit im Wesentlichen ausgeführt, dass der Transport in Italien begonnen hätte und die CEMT-Genehmigungen Nr. 1111 und Nr. 2222 in Italien keine Gültigkeit gehabt hätten. Die Verfahrensmängel wurden darin…

UFSZ3K ZRV/0069-Z3K/07Zollschuld für gewerblich verwendete Beförderungsmittel
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Senat)25.01.2008

…wegen Unzuständigkeit des österreichischen Zolls, Verfahrensmängeln und inhaltlicher Rechtswidrigkeit erhoben. Begründend wurde zum Berufungsgrund der Unzuständigkeit im Wesentlichen ausgeführt, dass der Transport in Italien begonnen hätte und die CEMT-Genehmigungen Nr. 1111 und Nr. 2222 in Italien keine Gültigkeit gehabt hätten. Die Verfahrensmängel wurden darin…

UFSZ3K ZRV/0068-Z3K/07Zollschuld für gewerblich verwendete Beförderungsmittel
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Senat)25.01.2008

…wegen Unzuständigkeit des österreichischen Zolls, Verfahrensmängeln und inhaltlicher Rechtswidrigkeit erhoben. Begründend wurde zum Berufungsgrund der Unzuständigkeit im Wesentlichen ausgeführt, dass der Transport in Italien begonnen hätte und die CEMT-Genehmigungen Nr. 1111 und Nr. 2222 in Italien keine Gültigkeit gehabt hätten. Die Verfahrensmängel wurden darin…