…Vernehmung des Fahrers, ZS, erklärte dieser, die Fahrer der Bf seien angewiesen, CEMT-Genehmigungen auf Grund der Ausschlüsse verschiedener Mitgliedstaaten während innergemeinschaftlicher Binnentransporte untereinander zu tauschen. So sei am 7. Jänner 2007 mit der auf die Bf zugelassenen Sattelzugmaschine DAF, Fahrzeugnummer: X, mit dem amtlichen…
…Sattelzug des Bf. mit den behördlichen Kennzeichen ab (Zugmaschine) und bc (Auflieger) über das Zollamt Karawankentunnel eingebracht und am Parkplatz der Karawankenautobahn bei St. Niklas abgestellt worden. Die Einfahrt dieses LKW-Sattelzuges sei mit der CEMT-Genehmigung Nr. 3456, gültig bis zum 31. Dezember 2004…
…Bf. mit den behördlichen Kennzeichen ab/cd über das Zollamt Karawankentunnel eingebracht und am Parkplatz der Karawankenautobahn bei St. Niklas bis zum 7. Dezember 2003 abgestellt worden. Die Einfahrt dieses LKW-Sattelzuges sei mit der CEMT-Genehmigung Nr. 4567, gültig bis zum 31. Dezember 2003…
…des GütbefG ist Unternehmern, die nach den im Staat des Standorts ihres Unternehmens geltenden Vorschriften zur Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen befugt und Inhaber ua einer Genehmigung auf Grund der Resolution des Rates der Europäischen Konferenz der Verkehrsminister (CEMT-Genehmigung) vom 14. Juni 1973 sind…
…gehe hervor, dass die Einfahrt am 13. Februar 2004 in Arnoldstein erfolgte und die Ausfahrt am 16. Februar 2004 über den Walserberg. Die Eintragung der Fahrt in die CEMT-Genehmigung Nr. 1, die im fraglichen Zeitraum von anderen Beförderungsmitteln verwendet wurde, sei irrtümlich erfolgt. RB…
…Bereich des Verkehrs geltenden Vorschriften, insbesondere diejenigen betreffend für den Marktzugang und die Durchführung von Beförderungen, es vorsehen würden. Die als Nachweis dafür geltende, güterbeförderungsrechtliche Genehmigung (CEMT-Genehmigung), wäre bis dato nicht vorgelegt worden. Dagegen erhob die Bf. fristgerecht Beschwerde, beantragte die Durchführung einer mündlichen…
…den bei der Zulassung geltenden Verkehrsvorschriften, wie insbes. nach dem ECMT/CEMT-Übereinkommen der Europäischen Konferenz der Verkehrsminister vom 11.3.1974) vorgewiesen werden konnte. Im an die Bf gerichteten Abgabenbescheid vom 29.10.2001, Zl.100/59097/2001, stellte das Hauptzollamt Wien unter Zugrundelegung…
…von Österreich nach Türkei sowie zum Transit durch Österreich, für den gegenständlichen Drittlandsverkehr wäre jedoch entweder eine entsprechende "Drittlandsverkehrsgenehmigung" oder eine auch für Österreich gültige CEMT-Genehmigung erforderlich gewesen. Es läge somit ein zollrechtlich unzulässiger Binnenverkehr (EU-Kabotage) im Sinne des Art.558 Abs.1…
…Begründung ein, dass sie im Besitz einer bilateralen Fahrtenbewilligung (Belohnungsgenehmigung) für den grenzüberschreitenden Straßengüterverkehr zwischen Österreich und der Republik Mazedonien sei. Den auf der Rückseite der Genehmigung ersichtlichen besonderen Bedingungen sei keinerlei Einschränkung gegenüber anderen CEMT-Bewilligungen zu entnehmen. Es werde lediglich darauf hingewiesen, dass…
…wegen Unzuständigkeit des österreichischen Zolls, Verfahrensmängeln und inhaltlicher Rechtswidrigkeit erhoben. Begründend wurde zum Berufungsgrund der Unzuständigkeit im Wesentlichen ausgeführt, dass der Transport in Italien begonnen hätte und die CEMT-Genehmigungen Nr. 1111 und Nr. 2222 in Italien keine Gültigkeit gehabt hätten. Die Verfahrensmängel wurden darin…
…war. Von der italienischen Zollverwaltung konnte zwar in 20 von insgesamt 32 gleichartigen beim Zollamt Klagenfurt anhängigen Fällen entsprechende Frachtbriefe übermittelt werden, nicht aber ein dem CEMT-Fahrtenbucheintrag vom 8. Oktober 2002 und dem verfahrensgegenständlichen Beförderungsmittel entsprechender Frachtbrief. Hinsichtlich des Zollwertes wurde der Bf. vom…
…wegen Unzuständigkeit des österreichischen Zolls, Verfahrensmängeln und inhaltlicher Rechtswidrigkeit erhoben. Begründend wurde zum Berufungsgrund der Unzuständigkeit im Wesentlichen ausgeführt, dass der Transport in Italien begonnen hätte und die CEMT-Genehmigungen Nr. 1111 und Nr. 2222 in Italien keine Gültigkeit gehabt hätten. Die Verfahrensmängel wurden darin…
…wegen Unzuständigkeit des österreichischen Zolls, Verfahrensmängeln und inhaltlicher Rechtswidrigkeit erhoben. Begründend wurde zum Berufungsgrund der Unzuständigkeit im Wesentlichen ausgeführt, dass der Transport in Italien begonnen hätte und die CEMT-Genehmigungen Nr. 1111 und Nr. 2222 in Italien keine Gültigkeit gehabt hätten. Die Verfahrensmängel wurden darin…
…war. Von der italienischen Zollverwaltung konnte zwar in 20 von insgesamt 32 gleichartigen beim Zollamt Klagenfurt anhängigen Fällen entsprechende Frachtbriefe übermittelt werden, nicht aber ein dem CEMT-Fahrtenbucheintrag vom 23. Oktober 2002 und dem verfahrensgegenständlichen Beförderungsmittel entsprechender Frachtbrief. Hinsichtlich des Zollwertes wurde der Bf. vom…
…war. Von der italienischen Zollverwaltung konnte zwar in 20 von insgesamt 32 gleichartigen beim Zollamt Klagenfurt anhängigen Fällen entsprechende Frachtbriefe übermittelt werden, nicht aber ein dem CEMT-Fahrtenbucheintrag vom 7. November 2002 und dem verfahrensgegenständlichen Beförderungsmittel entsprechender Frachtbrief. Hinsichtlich des Zollwertes wurde der Bf. vom…
…wegen Unzuständigkeit des österreichischen Zolls, Verfahrensmängeln und inhaltlicher Rechtswidrigkeit erhoben. Begründend wurde zum Berufungsgrund der Unzuständigkeit im Wesentlichen ausgeführt, dass der Transport in Italien begonnen hätte und die CEMT-Genehmigungen Nr. 1111 und Nr. 2222 in Italien keine Gültigkeit gehabt hätten. Die Verfahrensmängel wurden darin…
…wegen Unzuständigkeit des österreichischen Zolls, Verfahrensmängeln und inhaltlicher Rechtswidrigkeit erhoben. Begründend wurde zum Berufungsgrund der Unzuständigkeit im Wesentlichen ausgeführt, dass der Transport in Italien begonnen hätte und die CEMT-Genehmigungen Nr. 1111 und Nr. 2222 in Italien keine Gültigkeit gehabt hätten. Die Verfahrensmängel wurden darin…
…wegen Unzuständigkeit des österreichischen Zolls, Verfahrensmängeln und inhaltlicher Rechtswidrigkeit erhoben. Begründend wurde zum Berufungsgrund der Unzuständigkeit im Wesentlichen ausgeführt, dass der Transport in Italien begonnen hätte und die CEMT-Genehmigungen Nr. 1111 und Nr. 2222 in Italien keine Gültigkeit gehabt hätten. Die Verfahrensmängel wurden darin…
…18. Jänner 2005 binnen offener Frist den Rechtsbehelf der Berufung wegen Unzuständigkeit des österreichischen Zolls, Verfahrensmängeln und inhaltlicher Rechtswidrigkeit erhoben. Begründend wurde zum Berufungsgrund der Unzuständigkeit im Wesentlichen ausgeführt, dass der Transport in Italien begonnen hätte und die CEMT-Genehmigungen Nr. 1111 und Nr. 2222…
…wegen Unzuständigkeit des österreichischen Zolls, Verfahrensmängeln und inhaltlicher Rechtswidrigkeit erhoben. Begründend wurde zum Berufungsgrund der Unzuständigkeit im Wesentlichen ausgeführt, dass der Transport in Italien begonnen hätte und die CEMT-Genehmigungen Nr. 0424 und Nr. 0426 in Italien keine Gültigkeit gehabt hätten. Die Verfahrensmängel wurden darin…