…Am 3. April 2009 reichte der Bw. folgende schriftliche Erklärung (Vordruckformular NOVA 2) über die Normverbrauchsabgabe (Nova) beim Finanzamt ein: Bemessungsgrundlage € 5.650,00 X 16 % Steuersatz = € 904,00 Bonus/Malus gemäß § 6a NoVAG = € 1.760,00 Abgabenerhöhung gemäß § 6…
…der am 31. Juli 2009 beim Finanzamt Gmunden Vöcklabruck eingebrachten Erklärung über die Normverbrauchsabgabe berechnete der Berufungswerber die Normverbrauchsabgabe wie folgt: | Bemessungsgrundlage: | Steuersatz: | Normverbrauchsabgabe: | 9.140,00 € | 14 % | 1.279,60 € | Bonus/Malus gemäß § 6a NoVAG…
…welcher am 11. November 2009 erworben worden wäre. Die Normverbrauchsabgabe wurde vom Berufungswerber wie folgt errechnet: Tabelle | Bemessungsgrundlage | Steuersatz | Normverbrauchsabgabe | 3.400,00 € | x 16% | 544,00 € | Bonus/Malus gemäß § 6a NoVAG 1991 | 3.125…
…vom 1. März 2010 wurde die Normverbrauchsabgabe in erklärter Höhe festgesetzt. Nicht bestritten wird die Höhe der festgesetzten Normverbrauchsabgabe. Strittig ist lediglich, ob das Bonus-Malus-System des § 6a NoVAG 1991 Anwendung findet. Über die Berufungen wurde erwogen: Berufung vom 12. Februar 2010 Nach § 243…
…Die Normverbrauchsabgabe wurde von der Bw. wie folgt berechnet: | Bemessungsgrundlage € 5.600,00 | Steuersatz 10 % | Normverbrauchsabgabe € 560,00 | Bonus/Malus gemäß § 6a NoVAG | | € 278,40 | Normverbrauchsabgabe | | € 838,40 Dem Finanzamt wurde u…
…auf das von mir importierte Fahrzeug zu. Ich habe beide Auszüge zur besseren Information beigelegt, die Seiten können jederzeit online überprüft werden." Über die Berufung wurde erwogen: Strittig ist die Vorschreibung des Bonus/Malusbetrages nach § 6a NoVAG 1991 für ein aus Deutschland importiertes Fahrzeug. Gemäß …
…Die Antriebsart sei Benzin. Die Normverbrauchsabgabe wurde wie folgt berechnet: | Bemessungsgrundlage € 21.290,56 | Steuersatz 13 % | Normverbrauchsabgabe € 2.767,77 | Bonus/Malus gemäß § 6a NoVAG | 229-180=49x€ 25 | € 1.225,00 -€ 200,00 | Normverbrauchsabgabe…
…Der Verwendungszweck des Kraftfahrzeugs ist privat. Die Normverbrauchsabgabe wurde wie folgt berechnet: Bemessungsgrundlage 14.268,37 X Steuersatz 10 % ergibt 1.426,84 € zuzüglich 300 € Bonus/Malus gemäß § 6a Normverbrauchsabgabengesetz ergibt 1.726,84 €. Dem Finanzamt wurden eine Ablichtung eines Datenauszuges der…
…März 2009 brachte der Bw. die Bezug habende NoVA-Erklärung beim Finanzamt ein: Bemessungsgrundlage 10.584,49 € x 16% Steuersatz: 1.693,52 € Bonus/Malus gemäß § 6a NoVAG: 2.840,00 € NoVA: 4.533,52 €. Der angeführte NoVA-Betrag wurde vom…
…3.361,34. 2.) Das Bonus-Malus-System nach § 6a NoVAG dient dem Zweck, den Erwerb von Fahrzeugen mit niedrigen Schadstoffemissionen und umweltfreundlichen Antriebsmotoren zu fördern und wurde durch das Ökologisierungsgesetz 2007, BGBl I Nr. 46/2008, eingefügt. Die Bonus-/Malusbeträge sind bei allen Tatbeständen…
…Mit Schreiben vom 14. August 2009 reichte der Bw. eine Erklärung über die Normverbrauchsabgabe beim Finanzamt ein: | Bemessungsgrundlage 11.000,00 | 16% | 1.760,00 € | Bonus/Malus § 6a NoVAG | | 2.850,00 € | § 6 Abs 6 NoVAG…
…nach Österreich. Am 18. März 2009 brachte der Bw. die Bezug habende Erklärung über die Normverbrauchsabgabe (NoVA) beim Finanzamt ein: Bemessungsgrundlage 10.584,49 € x 16% Steuersatz: 1.693,52 € Bonus/Malus gemäß § 6a NoVAG: 2.840,00 € Abgabenerhöhung gemäß § 6 Abs…
…Landesregierung einzelgenehmigt. Am 23. Oktober 2009 brachte der Bw. die Bezug habende Erklärung über die Normverbrauchsabgabe (NoVA) beim Finanzamt ein: Bemessungsgrundlage 27.696,01 € x 16% Steuersatz: 4.431,36 € Bonus/Malus gemäß § 6a NoVAG: 2.150,00 € Abgabenerhöhung gemäß § 6 Abs…
…6.050,40. Das Bonus-Malus-System nach § 6a NoVAG dient dem Zweck, den Erwerb von Fahrzeugen mit niedrigen Schadstoffemissionen und umeltfreundlichen Antriebsmotoren zu fördern und wurde durch das Ökologisierungsgesetz 2007, BGBl I Nr. 46/2008, eingefügt. Die Bonus-/Malusbeträge sind bei Tatbeständen seit 30…
…Erklärung richtig erstellt worden sei. Nachdem er durch eine Veröffentlichung des ÖAMTC erfahren habe, dass das BMF seine Rechtsansicht zum Bonus-Malus-System gemäß § 6a NoVAG 1991 bei Import von Gebrauchtwagen aus dem übrigen Gemeinschaftsgebiet im August 2009 geändert hat, habe er den Antrag auf…
…Juni 2008 (§ 15 Abs. 10 NoVAG) eine emissionsabhängige Nova (das Bonus-Malus-System) eingeführt. Demnach erhöht sich die Steuerschuld für Fahrzeuge, deren CO2 - Ausstoß - wie vorliegend - größer als 180g/km (ab 1. Jänner 2010 größer als 160g/km) ist. Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes…
…Erhebung des "Malusbetrages" von € 847,88 dem Gemeinschaftsrecht zuwiderläuft. Über die Berufung wurde erwogen: Mit dem Ökologisierungsgesetz 2007, BGBl. I 2008/46 wurde mit Wirksamkeit für Vorgänge nach dem 30. Juni 2008 (§ 15 Abs. 10 NoVAG) eine emissionsabhängige Nova (das Bonus-Malus-System) eingeführt…
…und stützte sich dabei auf Rz 631 der NoVA-Richtlinien: Auf Grund des Erlasses des Bundesministeriums für Finanzen vom 4. August 2009 sei beim Import von Gebrauchtfahrzeugen aus dem übrigen Gemeinschaftsgebiet das Bonus-Malus-System bei der Ermittlung der Normverbrauchsabgabe gemäß § 6a NoVAG nicht anzuwenden…
…worden war. Ich berufe gegen den am 30.12.2009 ergangenen, im Jänner 2010 erhaltenen Bescheid über die Festsetzung der Normverbrauchsabgabe bezüglich dem Punkt Bonus/Malus (C0 2 Abgabe) von € 1.350,00. Das Auto war (nachweisbar) bereits vor dem 22.12. in Österreich…
…Malusbetrag gem. § 6a NoVAG: Der Bw. wendet sich gegen die Festsetzung des "Malusbetrages" gemäß § 6a des NoVAG mit der Begründung, dass diese dem Gemeinschaftsrecht zuwiderlaufe. Das mit dem Ökologiegesetz 2007, BGBl. I Nr. 46/2008, in § 6a NoVAG geregelte Bonus-Malus-System gilt ab dem…