…Literatur für die Unterrichtsgestaltung eines Lehrers). Aufwendungen für derartige Werke stellen keine Werbungskosten dar. Die Werke, deren Anschaffungskosten die Bw. als Werbungskosten berücksichtigt wissen will, sind Romane und Biographien, von denen weder behauptet werden kann, sie seien für Personen, welche nicht als Lehrer beruflich tätig…
…Die Landschaften Homers. Dabei handelt es sich ebenso um Bücher betreffend Belletristik wie Romane, Erzählungen anderer Kulturen sowie Biographien aber auch Literatur, die zweifellos von allgemeinem Interesse oder für einen nicht fest abgrenzbaren Teil der Allgemeinheit mit höherem Bildungsstand bestimmt sind, weshalb die hiefür getätigten…
…Romane, Erzählungen anderer Kulturen und Märchen oder Biographien und internationale Wirtschaftsliteratur die zweifellos von allgemeinem Interesse oder für einen nicht fest abgrenzbaren Teil der Allgemeinheit mit höherem Bildungsstand bestimmt sind, weshalb die hiefür getätigten Aufwendungen in typisierender Betrachtungsweise ebenfalls nicht abzugsfähige Kosten der Lebensführung darstellen…