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UFSI RV/0606-I/02Werbungskosten einer Lehrerin, Aufwendungen für Arbeitsmittel (Fachliteratur), Aufwendungen für NLP-Kurse
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.10.2003

…Literatur für die Unterrichtsgestaltung eines Lehrers). Aufwendungen für derartige Werke stellen keine Werbungskosten dar. Die Werke, deren Anschaffungskosten die Bw. als Werbungskosten berücksichtigt wissen will, sind Romane und Biographien, von denen weder behauptet werden kann, sie seien für Personen, welche nicht als Lehrer beruflich tätig…

UFSW RV/0157-W/10Werke der Belletristik stellen keine Fachliteratur dar (Lehrerin)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.10.2010

…Die Landschaften Homers. Dabei handelt es sich ebenso um Bücher betreffend Belletristik wie Romane, Erzählungen anderer Kulturen sowie Biographien aber auch Literatur, die zweifellos von allgemeinem Interesse oder für einen nicht fest abgrenzbaren Teil der Allgemeinheit mit höherem Bildungsstand bestimmt sind, weshalb die hiefür getätigten…

UFSW RV/0111-W/10Werke der Belletristik stellen keine Fachliteratur dar (Lehrer)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.10.2010

…Romane, Erzählungen anderer Kulturen und Märchen oder Biographien und internationale Wirtschaftsliteratur die zweifellos von allgemeinem Interesse oder für einen nicht fest abgrenzbaren Teil der Allgemeinheit mit höherem Bildungsstand bestimmt sind, weshalb die hiefür getätigten Aufwendungen in typisierender Betrachtungsweise ebenfalls nicht abzugsfähige Kosten der Lebensführung darstellen…