…mehr zumutbar . (3) Ausbildungsstätten innerhalb einer Entfernung von 80 km gelten als nicht im Einzugsbereich des Wohnortes gelegen, wenn Schüler oder Lehrlinge, die innerhalb von 25 km keine adäquate Ausbildungsmöglichkeit haben, für Zwecke der Ausbildung außerhalb des Hauptwohnortes eine Zweitunterkunft am Ausbildungsort bewohnen (zB Unterbringung…
…1 Familienlastenausgleichsgesetz 1967 hätten Personen für Kinder, die eine öffentliche oder mit dem Öffentlichkeitsrecht ausgestattete Schule im Inland als ordentliche Schüler besuchen oder eine gleichartige Schule im grenznahen Gebiet im Ausland. Der Bereich des "grenznahen Gebietes" sei auf einen Umkreis von 15 km Luftlinie um…
…nicht mehr zumutbar. (3) Ausbildungsstätten innerhalb einer Entfernung von 80 km gelten als nicht im Einzugsbereich des Wohnortes gelegen, wenn Schüler oder Lehrlinge, die innerhalb von 25 km keine adäquate Ausbildungsmöglichkeit haben, für Zwecke der Ausbildung außerhalb des Hauptwohnortes eine Zweitunterkunft am Ausbildungsort bewohnen (zB…
…der Verordnung des Bundesministers für Finanzen betreffend eine Berufsausbildung eines Kindes außerhalb des Wohnortes, BGBl 1995/624, liegen Ausbildungsstätten, die vom Wohnort mehr als achtzig Kilometer entfernt sind, nicht innerhalb des Einzugsbereiches des Wohnortes. Besteht eine öffentliche Schule am Wohnort (bzw. im Einzugsbereich) des Steuerpflichtigen…
…im Einzugsgebiet des Wohnortes eines entsprechende Ausbildungsmöglichkeit besteht. In der dagegen fristgerecht eingebrachten Berufung für die Berufungswerberin durch ihren Vertreter aus, dass Ausbildungsstätten innerhalb einer Entfernung von 80 km als nicht im Einzugsbereich des Wohnorts gelegen gelten, wenn Schüler oder Lehrlinge, die innerhalb von 25…
…Es kann daher im Berufungsfall nicht davon ausgegangen werden, dass der Schulwechsel von D vom Bundesrealgymnasium B zur H-Schule in C zwangsläufig erfolgt ist. Nachdem sich im Einzugsbereich des Wohnortes ein (weiteres) Bundesrealgymnasium befindet, konnte der Berufung nicht entsprochen werden. 10.) Insoweit in der…
…Jänner 2013 gab der Direktor hierauf zur Information weiter, das mittlerweile der polyeigene Lehrer, R, BeD, mit den Fächern Mathematik, Sport und Bewegung in Absprache und Kooperation mit dem NAZ 21 Wochenstunden unterrichte. Er werde mit einem Zusatzkontingent für die Schule vom Land Steiermark bezahlt…
…gelten Ausbildungsstätten innerhalb einer Entfernung von 80 km, wenn von diesen Gemeinden die tägliche Hin- und Rückfahrt zeitlich zumutbar wäre (Fahrzeit maximal eine Stunde). Da für Ihren Sohn die Möglichkeit besteht, die FW in Linz zu besuchen und sich Linz im Einzugsbereich des Wohnortes befindet…
…der Berufungswerberin für ihre Tochter als ordentliche Schülerin im Ausland Schulfahrtbeihilfe zusteht oder nicht, ist folglich die Gesetzesregelung des § 30a Abs. 1 lit. b FLAG 1967 maßgebend. Nach dieser Gesetzesbestimmung besteht ein Anspruch auf Schulfahrtbeihilfe jedoch nur dann, wenn das Kind ( erstens ) eine gleichartige Schule …
…Recht zu, gegen diese Entscheidung innerhalb von sechs Wochen nach Zustellung (Kenntnisnahme) Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof zu erheben. Entscheidungsgründe Der Antrag des Bw. vom 26. Juni 2003 auf Gewährung einer Schulfahrtbeihilfe für seine Tochter B. für die Zeit vom 1. September 2002 bis 30. Juni…
…des Studienförderungsgesetzes 1992, BGBl. Nr. 305, zeitlich noch zumutbar sind. [.......] (3) Ausbildungsstätten innerhalb einer Entfernung von 80 km gelten als nicht im Einzugsbereich des Wohnortes gelegen, wenn Schüler oder Lehrlinge, die innerhalb von 25 km keine adäquate Ausbildungsmöglichkeit haben, für Zwecke der Ausbildung außerhalb des…
…wenn im Einzugsbereich des Wohnortes eine öffentliche Schule bestehen würde, die einen auswärtigen Besuch als geboten erscheinen lassen würde. Mit diesem Judikat seien besondere Gründe betreffend die Aufwendungen für den Besuch einer Schi-Handelsschule als außergewöhnliche Belastungen bejaht worden. In einem weiteren Erkenntnis (19.3…
…mehr zumutbar. (3) Ausbildungsstätten innerhalb einer Entfernung von 80 km gelten als nicht innerhalb des Einzugsbereiches des Wohnortes gelegen, wenn Schüler oder Lehrlinge, die innerhalb von 25 km keine adäquate Ausbildungsmöglichkeit haben, für Zwecke der Ausbildung außerhalb des Hauptwohnortes eine Zweitunterkunft am Ausbildungsort bewohnen (zB…
…Gemäß § 34 Abs. 8 EStG 1988 gelten Aufwendungen für eine Berufsausbildung eines Kindes außerhalb des Wohnortes dann als außergewöhnliche Belastung, wenn im Einzugsbereich des Wohnortes keine entsprechende Ausbildungsmöglichkeit besteht. Diese außergewöhnliche Belastung wird durch Abzug eines Pauschbetrages von 110€ pro Monat der Berufsausbildung berücksichtigt. Nach…
…der Schule entschieden. Damit sei eine Vergleichbarkeit mit dem "normalen" BG/BORG am Wohnort nicht gegeben. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 34 Abs. 8 EStG 1988 gelten Aufwendungen für eine Berufsausbildung eines Kindes außerhalb des Wohnortes dann als außergewöhnliche Belastung, wenn im Einzugsbereich des…
…dieser Schule nicht erreicht. Es ist grds. davon auszugehen, dass trotz unterschiedlicher Ausbildungsmethoden im wesentlichen ein standardisierter Abschluss erlangt wird. Es liegt keine zwangsläufige auswärtige Berufsausbildung vor." Der steuerlichen Vertreterin wurde telefonisch Gelegenheit eingeräumt, weitere Beweismittel vorzulegen (zum Nachweis dafür, dass im Einzugsbereich des Wohnortes…
…nicht mehr zumutbar. (3) Ausbildungsstätten innerhalb einer Entfernung von 80 km gelten als nicht im Einzugsbereich des Wohnortes gelegen, wenn Schüler oder Lehrlinge, die innerhalb von 25 km keine adäquate Ausbildungsmöglichkeit haben, für Zwecke der Ausbildung außerhalb des Hauptwohnortes eine Zweitunterkunft am Ausbildungsort bewohnen (zB…
…nicht im Einzugsbereich des Wohnortes gelegen, wenn Schüler oder Lehrlinge, die innerhalb von 25 km keine adäquate Ausbildungsmöglichkeit haben, für Zwecke der Ausbildung eine Zweitunterkunft am Ausbildungsort bewohnen (zB Unterbringung in einem Internat). Strittig ist im berufungsgegenständlichen Fall, ob sich die vom Sohn des Berufungswerbers…
…eines Kindes außerhalb des Wohnortes, BGBl Nr. 624/1995, ergangen. Deren § 2 Abs. 3 enthält folgende Regelung für Schüler und Lehrlinge: "Ausbildungsstätten innerhalb einer Entfernung von 80 km gelten als nicht im Einzugsbereich des Wohnortes gelegen, wenn Schüler oder Lehrlinge, die innerhalb von 25 km…
…des Studienförderungsgesetzes 1992, BGBl. Nr. 305, zeitlich noch zumutbar ist." (3) Ausbildungsstätten innerhalb einer Entfernung von 80 km gelten als nicht im Einzugsbereich des Wohnortes gelegen, wenn Schüler oder Lehrlinge, die innerhalb von 25 km keine adäquate Ausbildungsmöglichkeit haben, für Zwecke der Ausbildung außerhalb des…