…Wanke, MSA EStG 12. EL § 4 Anm. 211). Dem Steuerpflichtigen kommt bei Vorhandensein von Gewinnen und von Einlagen auf dem Bilanzgewinn-Subkonto nach herrschender Auffassung grundsätzlich ein Wahlrecht zwischen der Behandlung als Gewinnausschüttung und/oder Einlagenrückzahlung zu (vgl. Haslinger in Lang/Schuch/Staringer [Hrgs.], KStG, …
…Einlagenevidenzkonto gemäß § 4 Abs. 12 EStG 1988 auszugehen. Da der Betrag auf dem Bilanzgewinnsubkonto nur durch die Auflösung der Kapitalrücklage zustande gekommen sei, habe steuerrechtlich nur eine Einlagenrückzahlung vorgenommen werden können. Durch die vorgenommenen Rechtshandlungen wäre der verfolgte Zweck der Eigenkapitalstärkung der Bw. erreicht worden…
…die unter § 32 Z 3 fallen oder die infolge einer Umgründung im Sinne des Umgründungssteuergesetzes die Eigenschaft einer Gewinnrücklage oder eines Bilanzgewinnes verloren haben. 3. Die Körperschaft hat den Stand der Einlagen im Sinne dieser Vorschrift im Wege eines Evidenzkontos zu erfassen und seine Erhöhungen…
…daher im Sinne des § 4 Abs. 12 EStG 1988 bei Vorliegen eines positiven Buchwertes ein entsprechender Betrag auf den Rücklagen-Subkonto einzustellen und eine Erhöhung der Anschaffungskosten der Beteiligung an der übernehmenden Körperschaft gegeben (vgl. UmgrStR 2002 idF Richtlinie des BMF, GZ 06 8603/1…
…2 EStG 1988 ergebe sich, dass sie sich zu Einlagen wandeln, den Stand im Nennkapital-Subkonto erhöhen und für eine Einlagenrückzahlung zur Verfügung stehen. Die Erhöhung der Einlage führe jedoch in diesem Fall nicht zu einer Erhöhung der Anschaffungskosten beim Gesellschafter. Mangels Veränderung der Anschaffungskosten…
…2 EStG 1988 ergebe sich, dass sie sich zu Einlagen wandeln, den Stand im Nennkapital-Subkonto erhöhen und für eine Einlagenrückzahlung zur Verfügung stehen. Die Erhöhung der Einlage führe jedoch in diesem Fall nicht zu einer Erhöhung der Anschaffungskosten beim Gesellschafter. Mangels Veränderung der Anschaffungskosten…
…ausgeführt, dass mit den Ergänzungen in den beiden Vorschriften eine systematische Glättung erreicht werde. Gegenstand einer Steuerbefreiung aus Anlass einer Kapitalerhöhung aus GeseIlschaftsmitteln nach dem Kapitalberichtigungsgesetz BGBL 1967/171 könne nur die Umwandlung von handelsrechtlichen Bilanzgewinnen und Gewinnrücklagen der kapitalberichtigenden Gesellschaft sein, während Kapitalrücklagen, die…
…Belastungsnota für Aufwendungen J. Top X | Fliesen, Fa. B. (Skonto) | ATS | 23.085,84 | div. Materialeinkauf für Umbau | ATS | 4.642,33 | Fa. C. Verkleidung Heizung | ATS | 18.000,00 | Fa. D. Verlegung EDV etc…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der EB, Adr., vom 29. November 2006 gegen die Bescheide des Finanzamtes Neunkirchen Wr. Neustadt vom 18. September 2006 betreffend Einkommensteuer für die Jahre 2003 und 2004 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Der Bescheid betreffend…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der X. I. AG, Adr., vertreten durch Jungmeier Steuerberatung GmbH, 1120 Wien, Schönbrunnerstraße 243/14, gegen die Bescheide des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 23. August 2007, ErfNr. 1, 1. vom 6. September 2007, ErfNr…
BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Herbert Sumper, gegen den Bescheid des Finanzamtes Spittal vom 24. Juni 2002 betreffend Einkommensteuer 2000 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Bemessungsgrundlage und die Höhe der Abgabe betragen…
Giebel u. Seitenw. | WD, Gipskarton, 1 x gesp. | 115 m² | á | 65,-- | 7.475,-- | Zwischenwände | Ständer, WD, Gipskarton | 221 m² | á | 107,-- | 23.647,-- | Umbau Binder | Stahlrahmen u. Holz | 4 Stk…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Erwin Luggauer und die weiteren Mitglieder OR Mag. Ingrid Freistück-Prodinger, Dir. Heinrich Jäger und Joachim Rinösl im Beisein der Schriftführerin Monika Fritz über die Berufung der Q-OHG, 9...St.M., S 113, vertreten…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch F&C.Wirtschpr.GmbH, vom 26. März 2002 gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 23. Bezirk vom 13. Dezember 2001 betreffend Körperschaftsteuer 1998 im Beisein der Schriftführerin xxx nach der am 10…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat durch die Vorsitzende Dr. Johanna Lanser und die weiteren Mitglieder Mag. Friedrich Holzer, Dr. Reinhold Lexer und Mag. Klaus Schönach im Beisein der Schriftführerin Angelika Ganser über die Berufung des Berufungswerbers, vertreten durch die Steuerberaterin, vom 23. Februar 2005 gegen…
Wann bzw ab wann eine solche Schaffung einer neuen wirtschaftlichen Einheit im Bereich des Folgeeigentümers als gegeben anzunehmen ist, wird in der Literatur nicht beantwortet. Bei Beantwortung dieser Frage wird dem Zweck der Mantelkaufregelung wesentliche Bedeutung zukommen. Nach der Absicht des historischen Gesetzgebers soll mit…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Harald Schwarzer, gegen die Bescheide des Finanzamtes Urfahr betreffend Einkommensteuer für die Jahre 1999, 2000 und 2001 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Die Bemessungsgrundlagen und die Höhe der festgesetzten Abgaben betragen…
Ergänzend wird angemerkt, dass § 9 Abs. 5 EStG 1988 festlegt, dass der Teilwert von Verbindlichkeits- und Verlustrückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr mit 80% anzusetzen sind, der maßgebliche Teilwert aber ohne Vornahme von Abzinsungen zu ermitteln ist. Aufgrund des Gesetzes wäre bei…
…und Entnahmen. Insgesamt weist das Verrechnungskonto Privatentnahmen von EUR 1.213.455,82 sowie Privateinlagen von EUR 1.228.622,95 auf. Das ergibt einen Eigenkapitalanstieg vor Verbuchung des Bilanzgewinnes von EUR 15.167,13. Da die Einlagen bisher fast zur Gänze nicht anerkannt wurden…
…dem Schuldennachlass der RLB iHv 3.943.907,32 € und jenem der F iHv 679.325,88 € zusammen. Der Bilanzgewinn führt nach Zu- und Abrechnungen zu einem Gewinn aus Gewerbebetrieb iHv 19.642.262,25 €. Die Bilanz zum 31.12.2002 wies…