…auszulegen (vgl. etwa EuGH vom 15. Juni 1999, C-321-/92). Das in Artikel 28 EWR-Abkommen normierte Diskriminierungsverbot ist daher ebenso wie Artikel 39 EGV im Sinne eines Beschränkungsverbotes zu verstehen. Dies bedeutet, dass die Einschränkung der Steuerfreiheit des § 3 Abs. 1 Z 10…
…Rs C-107/94; 20.5.1992, Rs C-106/91 und 26.1.1999, Rs C-18/95). Das Diskriminierungsverbot werde im Heimatstaat als Beschränkungsverbot bezeichnet. Der EuGH habe in der Rechtssache C-18/95, Terhoeve, festgestellt, dass sämtliche Vertragsbestimmungen über die Freizügigkeit den…
…Rs C-107/94; 20.5.1992, Rs C-106/91 und 26.1.1999, Rs C-18/95). Das Diskriminierungsverbot werde im Heimatstaat als Beschränkungsverbot bezeichnet. Der EuGH habe in der Rechtssache C-18/95, Terhoeve, festgestellt, dass sämtliche Vertragsbestimmungen über die Freizügigkeit den…
…der Staatsangehörigkeit, sondern auch alle versteckten Diskriminierungen, die durch die Anwendung anderer Unterscheidungsmerkmale zum gleichen Ergebnis führen. Das Diskriminierungsverbot ist aber auch als Beschränkungsverbot zu verstehen. Danach stellen Vorschriften, die einen Staatsangehörigen eines Mitgliedstaates daran hindern oder davon abhalten, sein Herkunftsland zu verlassen, um von…
…nicht anwendbar hält, um eine Abgrenzung zu erreichen). Der Begriff der Behinderung (iSd aus der Freiheitskomponente resultierenden Beschränkungsverbotes) ist so auszulegen, dass die Ausrichtung der Grundfreiheiten auf die Beseitigung spezifischer Verkehrshindernisse (Eröffnung des Zuganges zu anderen mitgliedstaatlichen Märkten) ausgerichtet ist und die Frage, wann der…
…ausländischen Kapitalgesellschaft an einen inländischen Anteilseigner liege ein von den Art. 56ff EG geschützter Kapitalsverkehrsvorgang vor. Die Kapitalsverkehrsfreiheit habe ein umfassendes Beschränkungsverbot zum Inhalt. Damit würden nicht nur diskriminierende Vorschriften einen Verstoß gegen die Kapitalverkehrsfreiheit darstellen, sondern schlechthin jegliche Beschränkung des grenzüberschreitenden Transfers von Kapital.…
…A. inklusive der (nicht höchstpersönlichen) Stellung als Gruppenträger im Wege der Gesamtrechtsnachfolge übernommen und so die finanzielle Verbindung zu den Gruppenmitgliedern nahtlos fortgesetzt. Die Niederlassungsfreiheit nach Art 43 EG normiere schon nach ihrem Wortlaut nicht nur ein Gebot der Inländergleichbehandlung, sondern ein Beschränkungsverbot. Art. 43…
…15.12.1995, Rs C-415/93, "Bosman", das Diskriminierungsverbot zu einem Beschränkungsverbot erweitert. Danach sollen sämtliche Vertragsbestimmungen über die Freizügigkeit den Gemeinschaftsangehörigen die Ausübung jeder Art von Berufstätigkeit im gesamten Gebiet der Gemeinschaft erleichtern und Maßnahmen entgegenstehen, die die Gemeinschaftsangehörigen benachteiligen könnten, wenn sie…
…1 EGV werde vom EuGH als eine Erweiterung des Diskriminierungsverbots ausgelegt, die nicht nur die Inländergleichbehandlung erfordere, sondern auch die Beseitigung von sonstigen Beschränkungen des Dienstleistungsverkehrs (sog. Beschränkungsverbot). Gemäß Art. 55 EGV würden die Bestimmungen der Art. 45 - 48 EGV (Niederlassungsfreiheit - dauerhafte Errichtung einer Kanzlei…
…15.12.1995, Rs C-415/93, "Bosman", das Diskriminierungsverbot zu einem Beschränkungsverbot erweitert. Danach sollen sämtliche Vertragsbestimmungen über die Freizügigkeit den Gemeinschaftsangehörigen die Ausübung jeder Art von Berufstätigkeit im gesamten Gebiet der Gemeinschaft erleichtern und Maßnahmen entgegenstehen, die die Gemeinschaftsangehörigen benachteiligen könnten, wenn sie…
…in Art. 39 Abs. 2 EG, sondern auch das durch die Rechtsprechung entwickelte umfassende Beschränkungsverbot. Nach der Rechtsprechung des EuGH soll diese Bestimmung den Gemeinschaftsangehörigen die Ausübung beruflicher Tätigkeit im gesamten Gebiet der Gemeinschaft erleichtern und steht Maßnahmen entgegen, die die Gemeinschaftsangehörigen benachteiligen könnten, wenn…
…Abs 1 lit a EG gerechtfertigt. Soweit bis dato die Bemühungen auf dem Gebiet des Steuerrechtes zur Harmonisierung erfolglos gewesen seien, habe diese Bestimmung eine "indirekte" Harmonisierung über das unmittelbar anwendbare Beschränkungsverbot des Art 56 EG verhindert. Da die Regelung des § 10 Abs 2 KStG…
…Abs 1 lit a EG gerechtfertigt. Soweit bis dato die Bemühungen auf dem Gebiet des Steuerrechtes zur Harmonisierung erfolglos gewesen seien, habe diese Bestimmung eine "indirekte" Harmonisierung über das unmittelbar anwendbare Beschränkungsverbot des Art 56 EG verhindert. Da die Regelung des § 10 Abs 2 KStG…
…Abs 1 lit a EG gerechtfertigt. Soweit bis dato die Bemühungen auf dem Gebiet des Steuerrechtes zur Harmonisierung erfolglos gewesen seien, habe diese Bestimmung eine "indirekte" Harmonisierung über das unmittelbar anwendbare Beschränkungsverbot des Art 56 EG verhindert. Da die Regelung des § 10 Abs 2 KStG…
…279/93, Schumacker, Rn 26). Darüber hinaus hat der EuGH in seiner jüngeren Rechtsprechung das Diskriminierungsverbot zu einem Beschränkungsverbot erweitert. Danach sollen sämtliche Vertragsbestimmungen über die Freizügigkeit den Gemeinschaftsangehörigen die Ausübung jeder Art von Berufstätigkeit im gesamten Gemeinschaftsgebiet erleichtern und stehen Maßnahmen entgegen, die die…
…93, Schumacker, Randnummer 26). Darüber hinaus hat der EuGH in seiner jüngeren Rechtsprechung das Diskriminierungsverbot zu einem Beschränkungsverbot erweitert. Danach sollen sämtliche Vertragsbestimmungen über die Freizügigkeit den Gemeinschaftsangehörigen die Ausübung jeder Art von Berufstätigkeit im gesamten Gebiet der Gemeinschaft erleichtern und stehen Maßnahmen entgegen, die…
…auf Niederlassungsfreiheit Gebrauch gemacht hätten, welche auch das Recht zur Aufnahme und Ausübung einer selbständigen Erwerbstätigkeit beinhalte. Maßnahmen welche diese selbständige Erwerbstätigkeit behindern oder weniger attraktiv machten würden unter das Beschränkungsverbot fallen. Auch unterschiedliche Besteuerungsfolgen widersprächen dem Gedanken der Niederlassungsfreiheit. Im strittigen Fall sei von…
…vorliegen, die zwingende Mindestanforderungen festlegen oder zum Ausschluss der Verwendung am inländischen Markt führen. Auf Grund von EuGH-Urteilen und deren literarischer Aufarbeitung durch die Lehre sind dem Beschränkungsverbot spezifische Zugangsbehinderungen zuzuordnen, die in ihrer tatsächlichen Wirkung den Marktzugang behindern oder weniger attraktiv machen. Allerdings…
…damit den freien Zuzug von EU-Gesellschaften. c. Zusammengefasst gelten damit als Fälle der Ungleichbehandlung (Diskriminierung) sowohl die Blockierung grenzüberschreitender Wirtschaftstätigkeit (Inländergleichbehandlung) als auch die Benachteiligung des Inländers durch seinen Herkunftsmitgliedstaat (Inländerdiskriminierung). (2) Allgemeines Beschränkungsverbot: a. Während die Prüfung der gleichheitsrechtlichen Komponente auf Diskriminierungen (offene…
…15.12.1995, Rs C-415/93, "Bosman", das Diskriminierungsverbot zu einem Beschränkungsverbot erweitert. Danach sollen sämtliche Vertragsbestimmungen über die Freizügigkeit den Gemeinschaftsangehörigen die Ausübung jeder Art von Berufstätigkeit im gesamten Gebiet der Gemeinschaft erleichtern und Maßnahmen entgegenstehen, die die Gemeinschaftsangehörigen benachteiligen könnten, wenn sie…