…3/II, über die Beschwerde des Beschuldigten vom 11. Juli 2005 gegen den Bescheid des Zollamtes Innsbruck vom 1. Juni 2005, SN X1, betreffend Beschlagnahmeanordnung gemäß § 89 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) zu Recht erkannt: 1. Der angefochtene Bescheid wird gemäß § 161 Abs. 1 FinStrG…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates Linz 3, Hofrat Dr. Peter Binder, in der Finanzstrafsache gegen KG, Transporte und Zeitungszustellung, geb. 19XX, whft. in W, wegen des Finanzvergehens der (gewerbsmäßigen) Abgabenhinterziehung gemäß §§ 33 Abs. 1 iVm 38…
…2006 gegen den Bescheid des Zollamtes Innsbruck vom 4. August 2006, Zahl: X, betreffend Beschlagnahmeanordnung zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom 4. August 2006, Zahl: 800000/90214/1/2006, hat das Zollamt Innsbruck als Finanzstrafbehörde erster Instanz gemäß…
…Abs 3 FinStrG zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird gem. § 161 Abs 1 FinStrG als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Am 23. September 2002 beschlagnahmten Organe der Zollwachabteilung Eberau - Mobile Überwachungsgruppe beim Bf. gemäß § 89 Abs. 2 FinStrG in Ausübung behördlicher Befehls- und Zwangsgewalt wegen Gefahr in…
…1010 Wien, Jakobergasse 4, vom 11. August 2009 gegen den Bescheid (Beschlagnahmeanordnung) des Zollamtes Feldkirch Wolfurt als Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 3. August 2009, zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Im Spruch des angefochtenen Bescheides werden die Worte "gem. Art. 26 Abs…
…2 lit. a, 35 Abs. 4 und 89 Abs. 2 FinStrG beschlagnahmt. In einer anschließenden niederschriftlichen Einvernahme des Bf. durch Organe des Zollamtes Eisenstadt Flughafen Wien führte er aus, dass er am 15.7. um ca. 10.00 Uhr von Amsterdam nach Zürich abgeflogen und…
Beschwerdeentscheidung Der unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 4, HR Dr. Wilhelm Pistotnig, in der Finanzstrafsache gegen Bf., Schmied, geb. 1234, Lb., über die Beschwerde des Beschuldigten vom 24. März 2005 gegen den Bescheid über die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens…
…dass aufgrund einer Anzeige, welche dezidierte und genaue Anschuldigungen gegen Frau HM (Bf.) und Herrn RD enthalte, die eine Beschlagnahmeanordnung notwendig erscheinen lasse, der begründete Verdacht bestehe, dass maßgebliche Besteuerungsgrundlagen für eine Umsatz- und Gewinnbesteuerung bis dato der Abgabenbehörde vorenthalten wurden und werden. Gegen diesen…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 7, Hofrat Dr. Peter Binder, in der Finanzstrafsache gegen BL, Kraftfahrer und Unternehmensberater, geb. am 19XX, whft. in D-HS, wegen des Finanzvergehens des Schmuggels gemäß § 35 Abs. 1 lit. a…
…6800 Feldkirch, Hirschgraben 4, über die Beschwerde der Beschuldigten vom 31. Juli 2013 gegen den Bescheid (Beschlagnahmeanordnung) des Zollamtes Feldkirch Wolfurt als Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 10. Juli 2013, Zl. 920000/90238/02/2013, zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unzulässig zurückgewiesen. Entscheidungsgründe Mit…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf., Adr.Bf., vertreten durch Mag. jur. Gerald Hamminger, Rechtsanwalt, 5280 Braunau am Inn, Linzer Straße 1, vom 30. Dezember 2011 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Linz Wels vom 10. November 2011, Zl. 520000/04757/11…
…vertreten durch Advokaturbüro Jelenik & Partner, FL-9490 Vaduz, Landstraße 60, vom 7. Mai 2010 gegen den Bescheid (Beschlagnahmeanordnung gem. § 26 Zollrechts-Durchführungsgesetz (ZollR-DG) des Zollamtes Feldkirch Wolfurt als Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 8. April 2010, Zahl 920000/90141/02/2010, zu Recht erkannt: Der…
…A unterfertigte Niederschrift aufgenommen wurde. Bei dieser Nachschau wurden in einem Lagerraum insgesamt 719 Packungen a`250 Gramm des Tabak(ersatz)erzeugnisses der Marke "C" sowie in einem anderen Lagerraum 2.940 Stück Zigaretten der Marke Marlboro vorgefunden und beschlagnahmt. A gab dazu spontan an…
…2005 gegen den Bescheid des Zollamtes Innsbruck vom 27. Jänner 2005, Zahl: X3, betreffend Beschlagnahmeanordnung gemäß § 89 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird Folge gegeben und der angefochtene Bescheid aufgehoben. Entscheidungsgründe Am 27. Jänner 2005 wurde dem Beschwerdeführer "zur Kenntnis…
…Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom 16. Mai 2008 hat das Zollamt Feldkirch Wolfurt als Finanzstrafbehörde erster Instanz die Beschlagnahme einer Armbanduhr der Marke Brequet 2070 (rosegold) und einer Herrenjacke (dunkelblau) verfügt. Gegen diesen Bescheid richtet sich die fristgerechte Beschwerde des Beschuldigten vom 13. Juni 2008. Zur…
…43 (Halbautomat) Nr. 7415 im Sinne des ZollR-DG neuerlich mit Beschlag belegt worden ist. Die Maschinenpistolen blieben aber angeblich in Umsetzung des Hausdurchsuchungsbefehles nach dem FinStrG beschlagnahmt. Im fortgesetzten Protokoll nach 93 Abs.6 FinStrG wird als Begründung dazu vermerkt, dass lediglich hinsichtlich dieser…
…versehen waren. Diese Zigaretten wurden gemäß § 89 Abs. 2 FinStrG beschlagnahmt. Der Bf. sagte am 25. November 2009 anlässlich seiner Einvernahme als Verdächtiger durch Organe der Finanzstrafbehörde erster Instanz im Wesentlichen wie folgt aus: Er sei mit dem von der Behörde beigezogenen Dolmetscher einverstanden. Im…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 3, HR Dr. Doris Schitter, in der Finanzstrafsache gegen L. X., 1 H, 2, vertreten durch Dr. Edgar Veith, Rechtsanwaltskanzlei, 6840 Götzis, Am Garnmarkt 3, wegen des Finanzvergehens des Schmuggels und…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 5, Hofrat Dr. MMag. Roland Schönauer, in der Finanzstrafsache gegen Bf., Beruf, geb. Datum in X., whft. Adr., wegen des Finanzvergehens der vorsätzlichen Abgabenhehlerei und der vorsätzlichen Monopolhehlerei gemäß §§ 37 Abs…
…für den Verdächtigen nicht tunlich war". Gegen diesen Bescheid richtet sich die fristgerechte Beschwerde des X. vom 18. Juni 2010, in welcher im Wesentlichen wie folgt vorgebracht wurde: Bei den beschlagnahmten Gegenständen handle es sich um gebrauchte Gegenstände zur persönlichen Verwendung (Kleidung, Schuhe, Mobiltelefon, Aktentasche)…