Beschwerdeentscheidung Der unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 2, Mag. Peter Maurer, in der Finanzstrafsache gegen Bf., über die Beschwerde des Beschuldigten vom 12. März 2005 gegen den Bescheid des Finanzamtes X vom 10. Februar 2005 über die Einleitung…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 3, Mag. Peter Maurer, in der Finanzstrafsache gegen Bf., nunmehr vertreten durch Dipl.Dolm. Dr. Fritz Kleiner, Wirtschaftsprüfer, Kleiner + Kleiner GmbH, Burgring 22, 8010 Graz, über die Beschwerde des Beschuldigten vom…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates Linz 2, Hofrat Dr. Peter Binder, in der Finanzstrafsache gegen PH, EDV-Dienstleistungen, geb. 19XX, whft. in E, vertreten durch die Zauner & Mühlböck Rechtsanwälte KG, 4010 Linz, Graben 21, wegen des…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 1, Mag. P.H., in der Finanzstrafsache gegen N.N., F., vertreten durch C., Wirtschaftstreuhänder, H., G.Gasse 7, wegen des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 2 lit.a des…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates Linz 4, Hofrat Dr. Peter Binder, in der Finanzstrafsache gegen PT, Pensionist, geb. 19XX, zuletzt whft. in WK, StrNr. 054-2007/00000-001, über die Beschwerde des Beschuldigten vom 8. Februar…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 3, HR Dr. Doris Schitter, betreffend Beschwerde des L.Z., S., vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Olaf Borodajkewycz, 1010 Wien, Jakobergasse 4, vom 11. August 2009 gegen den Bescheid (Beschlagnahmeanordnung) des Zollamtes…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 7, Hofrat Dr. Peter Binder, in der Finanzstrafsache gegen BL, Kraftfahrer und Unternehmensberater, geb. am 19XX, whft. in D-HS, wegen des Finanzvergehens des Schmuggels gemäß § 35 Abs. 1 lit. a…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 1, Mag. Peter Maurer, in der Finanzstrafsache gegen M., vertreten durch Mag. Robert Lanznaster, Wirtschaftstreuhänder, 6020 Innsbruck, Defreggerstraße 22a, wegen Abgabenhinterziehungen gemäß § 33 Abs. 1 und Abs. 2 lit. a des…
§ 23 Abs. 4 FinStrG (eingefügt durch BGBl I 2004/57 mit Wirkung ab 5. Juni 2004) ist bei Finanzvergehen, deren Strafdrohung sich nach einem Wertbetrag richtet, die Bemessung der Geldstrafe mit einem ein Zehntel des Höchstmaßes der angedrohten Geldstrafe unterschreitenden Betrag nur zulässig, wenn besondere…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates Linz 3, Hofrat Dr. Peter Binder, in der Finanzstrafsache gegen KG, Transporte und Zeitungszustellung, geb. 19XX, whft. in W, wegen des Finanzvergehens der (gewerbsmäßigen) Abgabenhinterziehung gemäß §§ 33 Abs. 1 iVm 38…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates Graz1, in der Finanzstrafsache gegen Bf., vertreten durch Mag. Albert Ferk, Steuerberater, Hans-Sachs-Gasse 14/3, 8010 Graz, über die Beschwerde der Beschuldigten vom 7. Oktober 2011 gegen den Bescheid…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 4, HR Dr. Doris Schitter, in der Finanzstrafsache gegen A., Adr.A, wegen des Finanzvergehens der fahrlässigen Verkürzung von Eingangsabgaben gemäß § 36 Abs. 2 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde des…
Es leuchtet ein, dass zumal in Anbetracht der besonderen Konstellation im gegenständlichen Fall (Sicherstellung von nicht gesichteten Ordnern bei einem Anwalt, welchem vorgeworfen wird, in diesen seinen Klienten belastende und deshalb von ihm selbst beigeschaffte Unterlagen vor dem Behördenzugriff zu verstecken) nicht einfach die Ordner…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 1, HR Dr. Gerald Daniaux, über die Beschwerde des a, vom 18. Dezember 2008, vertreten durch Dr. Robert Mayer, Rechtsanwalt, 6840 Götzis, Wirtschaftspark, gegen den Bescheid des Finanzamtes Feldkirch vom 19…
Beschwerdeentscheidung Der unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied Mag. Hannes Prosen des Finanzstrafsenates 1 in der Finanzstrafsache gegen den Bf. wegen Zurückweisung 2003 gemäß § 161 Abs.1 in Verbindung mit § 152 Abs.1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde vom…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Andreas Hartl und die weiteren Mitglieder Hofrat Mag. Johann Kraler und Hofrätin Dr. Doris Schitter im Beisein der Schriftführerin Gerlinde Maurer über die Beschwerde der Bfin, Adr, vertreten durch Fux Neulinger Mitrofanova Rechtsanwälte OG, 1020…
B.A. als Geschäftsführerin der Bw. im Bereich des Finanzamts für den X./Xa/Xb. (Bescheide 9., 18. und 19.) Bezirk für das Jahr 2001 indem sie ungerechtfertigte Vorsteuerguthaben durch Geltendmachung der Rechnungen der Scheinfirma B-GmbH in Höhe von 2.029.929,65 €…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 1 in der Finanzstrafsache gegen AB, geb. X, Adresse, über die Beschwerde des Beschuldigten vom 17. Juli 2012 gegen den Bescheid des Finanzamtes C als Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 19. Juni…
Will man diesen Verdacht im gegenständlichen Fall aufklären, muss man auch die Klientenakten (soweit noch greifbar, weil von Dr. Z noch nicht vernichtet) und Anderkonten des Dr. Z analysieren, um abgleichen zu können, in welchem Ausmaß die erbrachten und abgerechneten Leistungen des Anwaltes bzw. die…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Andreas Hartl und die weiteren Mitglieder Hofrat Mag. Johann Kraler und Hofrätin Dr. Doris Schitter im Beisein der Schriftführerin Gerlinde Maurer über die Beschwerde des Bf, Adr, vertreten durch Fux Neulinger Mitrofanova Rechtsanwälte OG, 1020…