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UFSI RV/0552-I/08Bei einem steuerlich anzuerkennenden Doppelwohnsitz sind Aufwendungen für die Fahrten vom Berufswohnsitz zum Wohnsitz am Heimatort als Werbungskosten (max. bis zum Betrag des höchsten Pauschbetrages nach § 16 Abs. 1 Z 6 Lit.c EStG) abzugsfähig.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.06.2009

…wenn aus beruflichen Gründen zwei Wohnsitze geführt werden, und zwar einer am Familienwohnort (Familienwohnsitz) und einer am Beschäftigungsort. Als Familienwohnsitz gilt jener Ort, an dem ein verheirateter Steuerpflichtiger mit seinem Ehegatten oder ein lediger Steuerpflichtiger mit seinem in eheähnlicher Gemeinschaft lebenden Partner (auch ohne Kind…

UFSG RV/0525-G/09Wegverlegung des Familienwohnsitzes vom Beschäftigungsort
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.10.2013

…Einfamilienhaus. Rechtliche Würdigung: Von einer doppelten Haushaltsführung wird gesprochen, wenn aus beruflichen Gründen zwei Wohnsitze geführt werden, und zwar einer am Familienwohnort (Familienwohnsitz) und einer am Beschäftigungsort (Berufswohnsitz). Unterschieden wird zwischen einer vorübergehend und einer auf Dauer angelegten doppelten Haushaltsführung. Als Familienwohnsitz gilt jener Ort…

UFSI RV/0275-I/11Keine Zuerkennung der Kosten für Familienheimfahrten, wenn lediger Steuerpflichtiger am Familienwohnsitz keinen eigenen Haushalt führt.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.05.2012

…Die erste Voraussetzung, eine doppelte Haushaltsführung, liegt vor, wenn aus beruflichen Gründen zwei Haushalte geführt werden und zwar einer am Familienwohnort (Familienwohnsitz) und einer am Beschäftigungsort (Berufswohnsitz). Auch ein alleinstehender Steuerpflichtiger kann einen Familienwohnsitz haben (UFS 5.10.2011, RV/2023-W/10). Dies ist…

UFSL RV/0476-L/08Für ein allfälliges Pendlerpauschale ist jene Wegstrecke zu berücksichtigen, die tatsächlich zurückgelegt wurde; auch dann, wenn lediglich eine Schlafstelle am Arbeitsort bewohnt wurde.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.05.2009

…Gründen zwei Wohnsitze geführt werden, und zwar einer am Familienwohnort (Familienwohnsitz) und einer am Beschäftigungsort (Berufswohnsitz). Die Begründung eines eigenen Haushaltes am Beschäftigungsort (sog. doppelte Haushaltsführung) ist beruflich veranlasst, wenn der Familienwohnsitz vom Beschäftigungsort des Steuerpflichtigen so weit entfernt ist, dass ihm eine tägliche Rückkehr…

UFSL RV/0172-L/08Doppelte Haushaltsführung bei mehreren Wohnsitzen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.02.2010

…gesprochen, wenn aus beruflichen Gründen ein Wohnsitz am Familienort (Familienwohnsitz oder ständiger Wohnsitz) und ein Wohnsitz am Beschäftigungsort (Berufswohnsitz) geführt werden. Von einer beruflichen Veranlassung ist dann auszugehen, wenn der Familienwohnsitz oder ständige Wohnsitz des Steuerpflichtigen entweder so weit von seinem Beschäftigungsort entfernt ist, dass…

UFSI RV/0201-I/11Vorliegen der Voraussetzungen einer doppelten Haushaltsführung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.01.2013

…13/0086). Von einer doppelten Haushaltsführung wird gesprochen, wenn aus beruflichen Gründen zwei Wohnsitze geführt werden, und zwar einer am Familienwohnort (Familienwohnsitz) und einer am Beschäftigungsort (Berufswohnsitz). Als Familienwohnsitz gilt jener Ort, an dem ein verheirateter Steuerpflichtiger mit seinem Ehegatten oder ein lediger (bzw. geschiedener)…

UFSW RV/2023-W/10Doppelte Haushaltsführung und Familienheimfahrten eines alleinstehenden Dienstnehmers
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.10.2011

…LStR 2002 jedenfalls dann anzunehmen, wenn der Familienwohnsitz vom Beschäftigungsort mehr als 120 km entfernt ist. Von einer doppelten Haushaltsführung wird gesprochen, wenn aus beruflichen Gründen zwei Wohnsitze geführt werden, und zwar einer am Familienwohnort (Familienwohnsitz) und einer am Beschäftigungsort (Berufswohnsitz). Unterschieden wird dabei zwischen…

UFSW RV/2118-W/09Aufwendungen für doppelte Haushaltsführung kommen auch für den Fall in Betracht, wenn die Ehegattin an einer Krankheit leidet und ständige Pflege erforderlich ist.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.08.2010

…zugemutet werden, so genügt die Glaubhaftmachung. Von einer doppelten Haushaltsführung wird gesprochen, wenn aus beruflichen Gründen zwei Wohnsitze geführt werden und zwar einer am Familienwohnort (Familienwohnsitz) und einer am Beschäftigungsort (Berufswohnsitz). Unterschieden wird zwischen einer vorübergehend und einer auf Dauer angelegten doppelten Haushaltsführung. Als Familienwohnsitz…

UFSG RV/0613-G/08Doppelte Haushaltsführung: Kosten für eine zweckentsprechende Wohnung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.06.2012

…und zwar einer am Familienwohnort (Familienwohnsitz) und einer am Beschäftigungsort (Berufswohnsitz). Handelt es sich dabei um unvermeidbare Mehraufwendungen, die dem Abgabepflichtigen dadurch erwachsen, dass er am Beschäftigungsort wohnen muss und ihm eine Verlegung des Familienwohnsitzes an den Beschäftigungsort ebenso wenig zugemutet werden kann wie die…

UFSL RV/0562-L/11Nutzungsdauer und Privatanteil eines Klaviers
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.05.2012

…Berufes oder der Tätigkeit des Steuerpflichtigen erfolgen. Von einer doppelten Haushaltsführung wird gesprochen, wenn aus beruflichen Gründen zwei Wohnsitze geführt werden und zwar einer am Familienwohnort (Familienwohnsitz) und einer am Beschäftigungsort (Berufswohnsitz). Unterschieden wird zwischen einer vorübergehenden und einer auf Dauer angelegten doppelten Haushaltsführung. Berufliche…

UFSW RV/0562-W/11Nichtanerkennung der doppelten Haushaltsführung bei Zumutbarkeit der Verlegung des Familienwohnsitzes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.02.2012Teil 1/2

…Berufes oder der Tätigkeit des Steuerpflichtigen erfolgen. Von einer doppelten Haushaltsführung wird gesprochen, wenn aus beruflichen Gründen zwei Wohnsitze geführt werden und zwar einer am Familienwohnort (Familienwohnsitz) und einer am Beschäftigungsort (Berufswohnsitz). Unterschieden wird zwischen einer vorübergehenden und einer auf Dauer angelegten doppelten Haushaltsführung. Als…

UFSK RV/0109-K/09Doppelte Haushaltsführung und Familienheimfahrten eines ausländischen Staatsbürgers, Zuerkennung des Alleinverdienerabsetzbetrages
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.06.2011

…dann gesprochen, wenn aus beruflichen Gründen ein Wohnsitz am Familienort (Familienwohnsitz oder ständiger Wohnsitz) undein Wohnsitz am Beschäftigungsort (Berufswohnsitz) geführt werden. Von einer beruflichen Veranlassung ist dann auszugehen, wenn der Familienwohnsitz oder ständige Wohnsitz des Steuerpflichtigen entweder so weit von seinem Beschäftigungsort entfernt ist, dass…

UFSI RV/0399-I/10Doppelte Haushaltsführung
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid18.01.2011

…berücksichtigen, dass von einer doppelten Haushaltsführung gesprochen wird, wenn aus beruflichen Gründen zwei Wohnsitze geführt werden, und zwar einer am Familienwohnort (Familienwohnsitz) und einer am Beschäftigungsort (Berufswohnsitz). Unterschieden wird zwischen einer vorübergehenden und einer auf Dauer angelegten doppelten Haushaltsführung. Als Familienwohnsitz gilt jener Ort, an…

UFSG RV/0510-G/071) Doppelte Haushaltsführung und Familienheimfahrten 2) Unterhaltszahlungen als außergewöhnliche Belastung trotz Familienbeihilfendifferenzzahlungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.07.2009

…beruflichen Gründen zwei Wohnsitze geführt werden, und zwar einer am Familienwohnort (Familienwohnsitz) und einer am Beschäftigungsort (Berufswohnsitz). Die Begründung eines eigenen Haushaltes am Beschäftigungsort (doppelte Haushaltsführung) ist beruflich veranlasst, wenn der Familienwohnsitz vom Beschäftigungsort des Steuerpflichtigen so weit entfernt ist, dass ihm eine tägliche Rückkehr…

UFSL RV/0662-L/07Kosten einer doppelten Haushaltsführung sind allenfalls nur dann zu berücksichtigen, wenn tatsächlich zwei Haushalte geführt werden; ein Zimmer bei den Eltern ist nicht als Haushalt anzusehen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.12.2008

…den Haushalt des Steuerpflichtigen und für den Unterhalt seiner Familienangehörigen aufgewendeten Beträge nicht abgezogen werden. Von einer doppelten Haushaltsführung wird gesprochen. Wenn aus beruflichen Gründen zwei Wohnsitze geführt werden, und zwar einer am Familienwohnort (Familienwohnsitz) und einer am Beschäftigungsort (Berufswohnsitz). Als Familienwohnsitz gilt jener Ort…

UFSK RV/0606-K/08Einkünfte in Großbritannien von 10-12/2005 (Aufteilung, abweichender Besteuerungszeitraum), Werbungskosten und Sonderausgaben
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.02.2013

…wenn aus beruflichen Gründen zwei Wohnsitze geführt werden, und zwar einer am Familienwohnort (Familienwohnsitz) und einer am Beschäftigungsort (Berufswohnsitz). Wenn dem Steuerpflichtigen Mehraufwendungen erwachsen, weil er am Beschäftigungsort wohnen muss, und die Verlegung des (Familien)wohnsitzes in eine übliche Entfernung vom Ort der Erwerbstätigkeit nicht…

UFSK RV/0362-K/11Anerkennung von Kosten für doppelte Haushaltsführung/kroatischer Staatsbürger
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.02.2013

…wenn aus beruflichen Gründen zwei Wohnsitze geführt werden, und zwar einer am Familienwohnort (Familienwohnsitz) und einer am Beschäftigungsort (Berufswohnsitz). Wenn dem Steuerpflichtigen Mehraufwendungen erwachsen, weil er am Beschäftigungsort wohnen muss, und die Verlegung des (Familien)wohnsitzes in eine übliche Entfernung vom Ort der Erwerbstätigkeit nicht…

UFSW RV/0327-W/12Doppelte Haushaltsführung bei pflegebedürftigen Angehörigen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.05.2012

…Einnahmen. Die Kosten einer doppelten Haushaltsführung können grundsätzlich abzugsfähige Werbungskosten darstellen, wenn aus beruflichen Gründen zwei Wohnsitze geführt werden, und zwar einer am Familienwohnort (Familienwohnsitz) und einer am Beschäftigungsort (Berufswohnsitz). Als Familienwohnsitz gilt jener Ort, an dem ein verheirateter Steuerpflichtiger mit seinem Ehegatten oder ein…

UFSK RV/0080-K/09Doppelte Haushaltsführung und Familienheimfahrten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)31.08.2011

…wenn aus beruflichen Gründen zwei Wohnsitze geführt werden, und zwar einer am Familienwohnort (Familienwohnsitz) und einer am Beschäftigungsort (Berufswohnsitz). Wenn dem Steuerpflichtigen Mehraufwendungen erwachsen, weil er am Beschäftigungsort wohnen muss, und die Verlegung des (Familien)wohnsitzes in eine übliche Entfernung vom Ort der Erwerbstätigkeit nicht…

UFSK RV/0396-K/09Doppelte Haushaltsführung - unvermeidbarer Mehraufwand für eine "zweckentsprechende Wohnung"
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)31.08.2011

…und zwar einer am Familienwohnort (Familienwohnsitz) und einer am Beschäftigungsort (Berufswohnsitz). Haushaltsaufwendungen oder Aufwendungen für die Lebensführung sind demnach grundsätzlich nicht als Werbungskosten oder Betriebsausgaben abzugsfähig. Lediglich unvermeidbare Mehraufwendungen, die dem Abgabepflichtigen dadurch erwachsen, dass er am Beschäftigungsort wohnen muss und ihm eine Verlegung des…