…3.) Zusammengefasst sind daher folgende Kosten nicht vom Nachlass der Verstorbenen gedeckt und wären daher als außergewöhnliche Belastungen anzuerkennen (gewesen): | Begräbniskosten | 3.000,-- | Grabmal (Benützungsgebühr) | 1.242,-- | Grabmal (gärtnerische Wiederherstellung) | 170,-- | Grabmal (Steinmetz) | 312,-- | Überführungskosten nach…
…gemacht hat. Sämtliche Einnahmen im Zusammenhang mit dem Betrieb des Friedhofs, wie Grab- und Öffnungsgebühren, Totengräbergebühren und die Benützungsgebühren der Leichenhalle sind von der Gemeinde vereinnahmt worden. In rechtlicher Hinsicht vertrat der Prüfer die Ansicht, im Hinblick auf die Bestimmung des § 30 Abs. 2 des…
…entrichtenden Anschlussgebühr (§ 28 Abs 2 OÖ ROG). Eine Anrechnung auf die ab Anschluss der Liegenschaft an die gemeindeeigenen Anlagen vorzuschreibenden Anschlussgebühren ist nicht zulässig . Ebenso ist eine Anrechnung auf künftige Benützungsgebühren, die für die Inanspruchnahme der Anlagen zu entrichten sind, ausgeschlossen. 2. Umsatzsteuerliche Beurteilung Steuergegenstand…
…Konstituierungsbescheid der Agrarbezirksbehörde) ergangen. Auch habe es bislang nie Einladungen zu Vollversammlungen samt Beschlussprotokollen sowie einen gewählten Obmann gegeben. Zudem seien bis zum 31.12.2005 die Benützungsgebühren aus Grundstücksüberlassungen (Schiabfahrtsflächen) von der A direkt an die einzelnen Mitglieder ausbezahlt worden. Die Dienstbarkeitsvereinbarungen seien zum…
…den Verkehrsflächenbeitrag nach der oö. Bauordnung sowie Aufschließungs- und Erhaltungsbeiträge nach dem oö. Raumordnungsgesetz zu entrichten.Die Benützungsgebühren (Wasser und Kanal) sind nach der Gebührenordnung der jeweiligen Gemeinde zu entrichten. In der Berufung wurde u.a. ausgeführt: Die Grundstücke, die für die Betriebsansiedlung vorgesehen sind…
…die durch die Ansätze der genehmigten Voranschläge determiniert sind, auf die Kammermitglieder. Insofern sind die Überlegungen des Verfassungsgerichtshofes zu den kommunalen Benützungsgebühren heranzuziehen, der das Äquivalenzprinzip einerseits aus dem Wesen der Gebühr (keine Überschreitung der Kosten), andererseits aus einem sachgerechten Verhältnis von Leistung und Gegenleistung…
…nämlich des Friedhofsbetriebes. Nach der maßgeblichen Verkehrsauffassung würden im vorliegenden Fall die objektiven Verhältnisse eine wirtschaftliche und räumliche Einbettung der Leichenhalle in den Friedhofsbetrieb ergeben. Folglich sei hinsichtlich der entgeltlichen Überlassung der Leichenhalle (Aufbahrungshalle) gegen Vorschreibung einer Benützungsgebühr kein Betrieb gewerblicher Art iSd. § 2 KStG…
…die durch die Ansätze der genehmigten Voranschläge determiniert sind, auf die Kammermitglieder. Insofern sind die Überlegungen des Verfassungsgerichtshofes zu den kommunalen Benützungsgebühren heranzuziehen, der das Äquivalenzprinzip einerseits aus dem Wesen der Gebühr (keine Überschreitung der Kosten), andererseits aus einem sachgerechten Verhältnis von Leistung und Gegenleistung…
…die durch die Ansätze der genehmigten Voranschläge determiniert sind, auf die Kammermitglieder. Insofern sind die Überlegungen des Verfassungsgerichtshofes zu den kommunalen Benützungsgebühren heranzuziehen, der das Äquivalenzprinzip einerseits aus dem Wesen der Gebühr (keine Überschreitung der Kosten), andererseits aus einem sachgerechten Verhältnis von Leistung und Gegenleistung…
…die durch die Ansätze der genehmigten Voranschläge determiniert sind, auf die Kammermitglieder. Insofern sind die Überlegungen des Verfassungsgerichtshofes zu den kommunalen Benützungsgebühren heranzuziehen, der das Äquivalenzprinzip einerseits aus dem Wesen der Gebühr (keine Überschreitung der Kosten), andererseits aus einem sachgerechten Verhältnis von Leistung und Gegenleistung…
…die durch die Ansätze der genehmigten Voranschläge determiniert sind, auf die Kammermitglieder. Insofern sind die Überlegungen des Verfassungsgerichtshofes zu den kommunalen Benützungsgebühren heranzuziehen, der das Äquivalenzprinzip einerseits aus dem Wesen der Gebühr (keine Überschreitung der Kosten), andererseits aus einem sachgerechten Verhältnis von Leistung und Gegenleistung…
…die durch die Ansätze der genehmigten Voranschläge determiniert sind, auf die Kammermitglieder. Insofern sind die Überlegungen des Verfassungsgerichtshofes zu den kommunalen Benützungsgebühren heranzuziehen, der das Äquivalenzprinzip einerseits aus dem Wesen der Gebühr (keine Überschreitung der Kosten), andererseits aus einem sachgerechten Verhältnis von Leistung und Gegenleistung…
…die durch die Ansätze der genehmigten Voranschläge determiniert sind, auf die Kammermitglieder. Insofern sind die Überlegungen des Verfassungsgerichtshofes zu den kommunalen Benützungsgebühren heranzuziehen, der das Äquivalenzprinzip einerseits aus dem Wesen der Gebühr (keine Überschreitung der Kosten), andererseits aus einem sachgerechten Verhältnis von Leistung und Gegenleistung…
…die durch die Ansätze der genehmigten Voranschläge determiniert sind, auf die Kammermitglieder. Insofern sind die Überlegungen des Verfassungsgerichtshofes zu den kommunalen Benützungsgebühren heranzuziehen, der das Äquivalenzprinzip einerseits aus dem Wesen der Gebühr (keine Überschreitung der Kosten), andererseits aus einem sachgerechten Verhältnis von Leistung und Gegenleistung…
…die durch die Ansätze der genehmigten Voranschläge determiniert sind, auf die Kammermitglieder. Insofern sind die Überlegungen des Verfassungsgerichtshofes zu den kommunalen Benützungsgebühren heranzuziehen, der das Äquivalenzprinzip einerseits aus dem Wesen der Gebühr (keine Überschreitung der Kosten), andererseits aus einem sachgerechten Verhältnis von Leistung und Gegenleistung…
…gestört worden wäre? (Zäune, Zutrittsbegrenzungen, Schranken, Benutzungsgebühren - wenn ja: bitte Vorlage von entsprechenden Nachweisen). Vorlage der Belege zu Berufungspunkt "Antragstellung/IFB 1993, Kontonummer 21004-100039" - vorletzte Seite der Berufung. ad b) Belegmäßiger Nachweis der werbeähnlichen Aufwendungen 1994. Der Bw. antwortete ad a), dass die Gartenanlage…
…die durch die Ansätze der genehmigten Voranschläge determiniert sind, auf die Kammermitglieder. Insofern sind die Überlegungen des Verfassungsgerichtshofes zu den kommunalen Benützungsgebühren heranzuziehen, der das Äquivalenzprinzip einerseits aus dem Wesen der Gebühr (keine Überschreitung der Kosten), andererseits aus einem sachgerechten Verhältnis von Leistung und Gegenleistung…
…die durch die Ansätze der genehmigten Voranschläge determiniert sind, auf die Kammermitglieder. Insofern sind die Überlegungen des Verfassungsgerichtshofes zu den kommunalen Benützungsgebühren heranzuziehen, der das Äquivalenzprinzip einerseits aus dem Wesen der Gebühr (keine Überschreitung der Kosten), andererseits aus einem sachgerechten Verhältnis von Leistung und Gegenleistung…
…89/EWG des Rates vom 25. Oktober 1993 über die Besteuerung bestimmter Kraftfahrzeuge zur Güterbeförderung sowie die Erhebung von Maut- und Benutzungsgebühren für bestimmte Verkehrswege durch die Mitgliedstaaten (RL 93/89/EWG) ist auf den verfahrensgegenständlichen Sachverhalt nicht anwendbar, die Richtlinie 83/182/EWG des…
…für den Kostenaufteilungsschlüssel bildet das NÖ-Kanalgesetz 1977 LGBl 8230 in der jeweils geltenden Fassung. Dieser Aufteilungsschlüssel gilt sowohl für den Erwerb der Genossenschaftsanteile als auch für den Mitgliedsbeitrag (Benützungsgebühr). In besonders berücksichtigungswürdigen Einzelfällen kann auf Beschluss der Mitgliederversammlung von diesem Aufteilungsschlüssel abgewichen werden ohne…