Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat am 20. Dezember 2004 über die Berufung der Bw., vertreten durch Dr. Rudolf Glass, gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 1. Bezirk, vertreten durch Mag. Christa Dürr, betreffend einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften gemäß § 188 BAO für das…
…Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern Wien durchgeführt hat (wobei im Verfahren betreffend Zurückweisung des Rückzahlungsantrages dahingestellt bleiben kann, ob die Bw. zu Recht oder zu Unrecht von ihrer "Behördeneigenschaft" ausgegangen ist), sondern war im Regelfall sie selber auch diejenige, die die festen Gebühren entrichtet hat…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Referenten R. über die Berufung der Bw., vertreten durch die wirtschaftsberater Freyenschlag-Ganner-Halbmayr-Mitterer SteuerberatungsgmbH, 4040 Linz, Pillweinstraße 30, vom 25. August 2011 gegen die Bescheide des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr, vertreten durch ADir. Manfred Vogler, vom…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung vom 13. Dezember 2004 der AS, vertreten durch Dr. Josef Pickerle, Steuerberater, 9500 Villach, Bahnhofstr. 8, gegen den Bescheid des Finanzamtes Klagenfurt vom 22. November 2004 betreffend Haftung für Kapitalertragsteuer gemäß § 95 Abs 2 EStG 1988 für…
Laut Vorhaltsbeantwortungen des Finanzamtes A vom September 2010 ist der Prüfungsfall dann auch tatsächlich wieder dem Finanzamt C elektronisch zum Zweck der sogenannten Prüfung in Nachbarschaftshilfe zugeteilt worden. [Anm: Der hier nicht unmittelbar verständliche Begriff der Nachbarschaftshilfe kommt daher, dass ursprünglich damit gemeint war, dass…
& atypisch Stille z.H. 3. Geschäftsherrin, wonach eine einheitliche und gesonderte Feststellung der gewerblichen Einkünfte nach § 188 BAO für das Jahr 2007 betreffend der 3. Geschäftsherrin & atypisch Stille unterbleibe für die namentlich angeführten 156 Personen bzw. Personengemeinschaften, wobei der Bw angeführt ist; mit 11. November…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des XY, vertreten durch Sutterlüty Klagian Brändle Lercher Rechtsanwälte Partnerschaft, 6850 Dornbirn, Marktstraße 4, gegen den Bescheid des Finanzamtes Feldkirch betreffend Einkommensteuervorauszahlungen für 2013 und Folgejahre entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt…