…das Haus der Grunderwerbsteuer zu unterwerfen gewesen seien. In der dagegen erhobenen Berufung vertrat die Berufungswerberin den Standpunkt, sie sei im vorliegenden Fall als Bauherrin anzusehen, weil sie die bauliche Gestaltung ihres Hauses selbst bestimmt und das Baurisiko getragen habe sowie das finanzielle Risiko habe…
…das Haus der Grunderwerbsteuer zu unterwerfen gewesen seien. In der dagegen erhobenen Berufung vertrat der Berufungswerber den Standpunkt, er sei im vorliegenden Fall als Bauherr anzusehen, weil er die bauliche Gestaltung seines Hauses selbst bestimmt und das Baurisiko getragen habe sowie das finanzielle Risiko habe…
…1990 wurde diese Berufung mit der Begründung, dass auf dem kleineren Grundstück keine Arbeiterwohnstätte errichtet worden wäre, abgewiesen. Mit Vorhalt vom 25. September 1995 wurde der Berufungswerber zwecks Überprüfung der Bauherreneigenschaft vom Finanzamt aufgefordert, diesbezüglich zu verschiedenen Fragen Stellung zu nehmen. Mit Schreiben vom 23…
…das Haus der Grunderwerbsteuer zu unterwerfen gewesen seien. In der dagegen erhobenen Berufung vertrat der Berufungswerber den Standpunkt, er sei im vorliegenden Fall als Bauherr anzusehen, weil er die bauliche Gestaltung seines Hauses selbst bestimmt und das Baurisiko getragen habe sowie das finanzielle Risiko habe…
…Wohnung in zwei Einheiten und die Errichtung einer Hausmeisterwohnung im Kellergeschoss stellten keine Einflussnahme auf die Gestaltung der Gesamtanlage dar. Auch mache allein die Auftragserteilung an die bauausführende Firmen die Erwerber nicht zu Bauherren, insbesondere wenn die diesbezüglichen Ausschreibungen bereits vom Organisator durchgeführt worden seien…
…Wohung in zwei Einheiten und die Errichtung einer Hausmeisterwohnung im Kellergeschoss stellten keine Einflussnahme auf die Gestaltung der Gesamtanlage dar. Auch mache allein die Auftragserteilung an die bauausführende Firmen die Erwerber nicht zu Bauherren, insbesondere wenn die diesbezüglichen Ausschreibungen bereits vom Organisator durchgeführt worden seien…
…Wohung in zwei Einheiten und die Errichtung einer Hausmeisterwohnung im Kellergeschoss stellten keine Einflussnahme auf die Gestaltung der Gesamtanlage dar. Auch mache allein die Auftragserteilung an die bauausführende Firmen die Erwerber nicht zu Bauherren, insbesondere wenn die diesbezüglichen Ausschreibungen bereits vom Organisator durchgeführt worden seien…
…Wohung in zwei Einheiten und die Errichtung einer Hausmeisterwohnung im Kellergeschoss stellten keine Einflussnahme auf die Gestaltung der Gesamtanlage dar. Auch mache allein die Auftragserteilung an die bauausführende Firmen die Erwerber nicht zu Bauherren, insbesondere wenn die diesbezüglichen Ausschreibungen bereits vom Organisator durchgeführt worden seien…
…Zeitraum diverse Fertigteilhauskataloge und Fertigteilhausmessen besucht. Als Beweis wurde ein Kostenvoranschlag vom 1.6.2007 über ein Ziegelmassivhaus beigelegt, Eigenleistung des Bauherrn wäre die Beibringung eines Grundstückes gewesen. Über ein Zeitungsinserat seien die Berufungswerber auf den Kaufgegenstand aufmerksam geworden, es seien nur die Grundstücke angepriesen…
…Zeitraum diverse Fertigteilhauskataloge und Fertigteilhausmessen besucht. Als Beweis wurde ein Kostenvoranschlag vom 1.6.2007 über ein Ziegelmassivhaus beigelegt, Eigenleistung des Bauherren wäre die Beibringung eines Grundstückes gewesen. Über ein Zeitungsinserat seien die Berufungswerber auf den Kaufgegenstand aufmerksam geworden, es seien nur die Grundstücke angepriesen…
…oder nur insgesamt annehmen kann (VwGH vom 19. März 2003, Zl. 2002/16/0047). Als Bauherr ist anzusehen, wer a) auf die bauliche Gestaltung des Hauses Einfluss nehmen kann, b) das Baurisiko zu tragen hat, c) das finanzielle Risiko tragen muss. Bedienen sich Bauwerber eines…
…oder nur insgesamt annehmen kann (VwGH vom 19. März 2003, Zl. 2002/16/0047). Als Bauherr ist anzusehen, wer a) auf die bauliche Gestaltung des Hauses Einfluss nehmen kann, b) das Baurisiko zu tragen hat, c) das finanzielle Risiko tragen muss. Bedienen sich Bauwerber eines…
…oder nur insgesamt annehmen kann (VwGH vom 19. März 2003, Zl. 2002/16/0047). Als Bauherr ist anzusehen, wer a) auf die bauliche Gestaltung des Hauses Einfluss nehmen kann, b) das Baurisiko zu tragen hat, c) das finanzielle Risiko tragen muss. Bedienen sich Bauwerber eines…
…oder nur insgesamt annehmen kann (VwGH vom 19. März 2003, Zl. 2002/16/0047). Als Bauherr ist anzusehen, wer a) auf die bauliche Gestaltung des Hauses Einfluss nehmen kann, b) das Baurisiko zu tragen hat, c) das finanzielle Risiko tragen muss. Bedienen sich Bauwerber eines…
…oder nur insgesamt annehmen kann (VwGH vom 19. März 2003, Zl. 2002/16/0047). Als Bauherr ist anzusehen, wer a) auf die bauliche Gestaltung des Hauses Einfluss nehmen kann, b) das Baurisiko zu tragen hat, c) das finanzielle Risiko tragen muss. Bedienen sich Bauwerber eines…
…oder nur insgesamt annehmen kann (VwGH vom 19. März 2003, Zl. 2002/16/0047). Als Bauherr ist anzusehen, wer a) auf die bauliche Gestaltung des Hauses Einfluss nehmen kann, b) das Baurisiko zu tragen hat, c) das finanzielle Risiko tragen muss. Bedienen sich Bauwerber eines…
…oder nur insgesamt annehmen kann (VwGH vom 19. März 2003, Zl. 2002/16/0047). Als Bauherr ist anzusehen, wer a) auf die bauliche Gestaltung des Hauses Einfluss nehmen kann, b) das Baurisiko zu tragen hat, c) das finanzielle Risiko tragen muss. Bedienen sich Bauwerber eines…
…oder nur insgesamt annehmen kann (VwGH vom 19. März 2003, Zl. 2002/16/0047). Als Bauherr ist anzusehen, wer a) auf die bauliche Gestaltung des Hauses Einfluss nehmen kann, b) das Baurisiko zu tragen hat, c) das finanzielle Risiko tragen muss. Bedienen sich Bauwerber eines…
…oder nur insgesamt annehmen kann (VwGH vom 19. März 2003, Zl. 2002/16/0047). Als Bauherr ist anzusehen, wer a) auf die bauliche Gestaltung des Hauses Einfluss nehmen kann, b) das Baurisiko zu tragen hat, c) das finanzielle Risiko tragen muss. Bedienen sich Bauwerber eines…
…oder nur insgesamt annehmen kann (VwGH vom 19. März 2003, Zl. 2002/16/0047). Als Bauherr ist anzusehen, wer a) auf die bauliche Gestaltung des Hauses Einfluss nehmen kann, b) das Baurisiko zu tragen hat, c) das finanzielle Risiko tragen muss. Bedienen sich Bauwerber eines…