…vereinbarte Lohn zur Auszahlung gebracht. Hinsichtlich der monatlichen Zahlungen des Arbeitgebers unter dem Titel "BAK Urlaubsgratifikation" und "BAK Jährliche Freistellung" ist vorweg Nachstehendes zu berücksichtigen: Die BAK (Bauarbeiterkasse) ist eine italienische Körperschaft, die von Kollektivverträgen des Baugewerbes vorgesehen ist. Die Aufgabe der Bauarbeiterkasse besteht darin…
…15. Juli ausgezahlt. Das Weihnachtsgeld hingegen betrifft die Monate von Mai bis einschließlich September und wird innerhalb 15. Dezember ausgezahlt (vgl. Homepage der Bauarbeiterkasse der Autonomen Provinz Bozen). Insoweit Teile des 13. und 14. Bezuges vom Arbeitgeber direkt dem Bw gezahlt werden, ist festzuhalten, dass…
…Aufstellung über die Gleichbehandlung aller Gläubiger vorzulegen und ist diesem Ersuchen nicht nachgekommen, daher ist kein Nachweis für eine Gleichbehandlung erbracht worden. Das von der Abgabenbehörde erster Instanz bereits erwähnte Schreiben der Bauarbeiterkasse vom 17. August 1998, dass die Konkursantragsforderung zur Gänze bezahlt worden sei…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, vom 30. März 2006 gegen den Bescheid des Finanzamtes Judenburg Liezen vom 22. März 2006 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2005 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber hatte neben seinen nichtselbstständigen Einkünften weitere…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des Bw, vom 8. Juni 2009 gegen die Bescheide des Finanzamtes Graz-Umgebung vom 19. Mai 2009 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für die Jahre 2003, 2004, 2005, 2006 und 2007 entschieden: Die Berufungen werden als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der Bw, vom 15. Juni 2007 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 8/16/17 vom 12. Juni 2007 betreffend Haftung für die Einbehaltung und Abfuhr der Lohnsteuer gem. § 82 EStG 1988, Festsetzung des Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds…
kleines Bauunternehmern erforderlichen Ausstattung an Maschinen, Werkzeug, Transportmittel, Büroausstattung inkl. Telefon- und Faxanschluss und Homepage, jeglicher Werbung und ausreichender Sprachkenntnisse zeigen auf, dass der Bw. keineswegs am Markt wie ein Unternehmer auftrat, sondern immer nur gleich einem Bauhilfsarbeiter auf die nicht nur vorübergehende Beschäftigung durch…
Insbesondere konnte nicht mehr angegeben werden, wie lange die einzelnen Gesellschafter auf welchen Baustellen gearbeitet haben. Dadurch, dass auf den Rechnungen die Zeiträume, über die sich die Leistungen erstreckten, fehlten, liegen darüber hinaus aber auch keine ordnungsgemäßen Rechnungen im Sinne des Umsatzsteuergesetzes (§ 11 Abs. 1…
Dem Vorbringen der Bw., dass sich die "Spachtler" hätten vertreten lassen können, kommt keine praktische Bedeutung zu, da dieser Fall nachweislich nicht eingetreten ist. Anzumerken ist aber, dass K.W. im Zuge seiner Befragung angegeben hat, dass er sich in seiner Arbeit nicht durch eine…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw.gegen den Bescheid des Finanzamtes Urfahr vom 23.12.1994 betreffend Grunderwerbsteuer entschieden: Der Berufung wird dahingehend Folge gegeben, dass der Bescheid lautet: Gemäß § 7 Z 3 GrEStG 1987 wird die Grunderwerbsteuer mit 3,5…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat nach Rücklangen des aufhebenden VwGH-Erkenntnisses vom 10. April 2008, 2008/16/0227, im fortgesetzten Verfahren über die Berufung der Bw., vertreten durch Dr. Dieter Kinzer, Notar, 8680 Mürzzuschlag, M. Kleinoscheg Gasse 2, vom 21. Juni 2004 gegen den Bescheid…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat nach Rücklangen des aufhebenden VwGH-Erkenntnisses vom 10. April 2008, 2008/16/0226, im fortgesetzten Verfahren über die Berufung des Bw., vertreten durch Dr. Dieter Kinzer, Notar, 8680 Mürzzuschlag, M. Kleinoscheg Gasse 2, vom 21. Juni 2004 gegen den Bescheid…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des Bw, vom 22. Juni 2006 gegen die Haftungs- und Abgabenbescheide des Finanzamtes Judenburg Liezen vom 9. Juni 2006 betreffend Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfe (DB) und Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag (DZ) für die Jahre 2003 bis 2005…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Berufungswerberin, Adresse, vertreten durch Franz Bernhardt, 2491 Neufeld, Lisztgasse 17, vom 23. März 2004 gegen die Bescheide des Finanzamtes für den 8., 16. und 17. Bezirk vom 17. März 2004 betreffend Haftung des Arbeitgebers gemäß § 82…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, Adresse, vertreten durch Keber & Keber Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungs- GmbH, 1010 Wien, Börsegasse 9/2, vom 5. November 2003 gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 12., 13. und 14. Bezirk und Purkersdorf vom 2. Oktober…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat nach Rücklangen des aufhebenden VwGH-Erkenntnisses vom 10. April 2008, 2008/16/0223, im fortgesetzten Verfahren über die Berufung des Bw., vertreten durch Dr. Dieter Kinzer, Notar, 8680 Mürzzuschlag, M. Kleinoscheg Gasse 2, vom 18. Juni 2004 gegen den Bescheid…
Bringe die Betriebsprüfung in ihrem Bericht zur Firma B GmbH vor, dass diese nur als Deckmantel (Scheinfirma) agiert habe, die Adresse gssss nur eine Scheinadresse gewesen sei und dass durch die Vollstreckungsstelle des Finanzamtes 6., 7. und 15. Bezirk im März 2000 und durch den…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bwin., vom 6. November 2006, gerichtet gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 8/16/17 vom 5. Oktober 2006, betreffend die Nachforderung von Lohnsteuer, Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen (DB) und Zuschlägen zum Dienstgeberbeitrag (DZ) (Haftungs…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat nach Rücklangen des aufhebenden VwGH-Erkenntnisses vom 10. April 2008, 2008/16/0224, im fortgesetzten Verfahren über die Berufung der Bw., vertreten durch Dr. Dieter Kinzer, Notar, 8680 Mürzzuschlag, M. Kleinoscheg Gasse 2, vom 18. Juni 2004 gegen den Bescheid…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Erwin Csaszar und die weiteren Mitglieder Hofrat Mag. Herwig Aigner, Dr. Raimund Brandl und Mag. Harald Grassel im Beisein der Schriftführerin Andrea Moravec über die Berufung der Firma in XY, vertreten durch Taborsky-Nitsch Yvonne…